Förderprogramme für Photovoltaik
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Photovoltaik. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
156 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)
Seit dem Solarpaket I können Bewohner eines Gebäudes den Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach unbuerokratisch untereinander aufteilen. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Letztverbrauchern mit einem festgelegten Aufteilungsschlüssel. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein Netz, direkt oder nach Zwischenspeicherung. Anders als beim Mieterstrom entfällt die Lieferantenrolle, ein Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG wird jedoch nicht gezahlt.
Solarspitzengesetz: Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen
Mit dem Solarspitzengesetz wurde Paragraf 51 EEG neu gefasst. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis sinkt der anzulegende Wert auf null, die Einspeisung wird also nicht mehr verguetet. Die Regelung gilt nicht für Anlagen unter 100 Kilowatt vor Ablauf des Jahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, und nicht für Anlagen unter 2 Kilowatt vor der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Nicht verguetete Stunden verlaengern den Förderzeitraum entsprechend.
Innovationsausschreibungen für Anlagenkombinationen
Die Bundesnetzagentur schreibt nach Paragraf 39n EEG technologieneutral Förderung für besonders netz- und systemdienliche Anlagenkombinationen aus, in der Praxis meist Photovoltaik in Verbindung mit einem Speicher. Anders als in den üblichen Ausschreibungen wird eine fixe Marktprämie gezahlt. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 28 bis 35a und 39n EEG sowie die Innovationsausschreibungsverordnung. Es finden jährlich zwei Gebotsrunden zum 1. Mai und zum 1. September statt, 2026 mit je 475.000 Kilowatt Volumen.
Ausschreibung Solaranlagen des zweiten Segments (Gebäude und Laermschutzwaende)
Für größere Aufdachanlagen und Anlagen an Laermschutzwaenden ermittelt die Bundesnetzagentur die Förderhöhe über eine eigene Ausschreibung. Zuschlaege legen den anzulegenden Wert fest, der Strom wird direkt vermarktet. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober vorgesehen mit einem Ausschreibungsvolumen von 366.667, 366.667 und 366.666 Kilowatt vor Anpassung. Die Erhöhung des Volumens durch das Solarpaket I steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Ausschreibung Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche)
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Förderhöhe für größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren. Wer einen Zuschlag erhält, bekommt den gebotenen anzulegenden Wert und vermarktet den Strom in der Direktvermarktung. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Maerz, 1. Juli und 1. Dezember mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 3.300.000 Kilowatt vor Anpassung vorgesehen. Das Segment umfasst unter anderem Anlagen auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.
KfW 270 Erneuerbare Energien Standard
Zinsguenstiger Förderkredit der KfW für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden Photovoltaikanlagen einschließlich Freiflächenanlagen, Batteriespeicher, Solarthermie, Wärmepumpen, Wind- und Wasserkraft sowie Wärme- und Kältenetze. Finanzierbar sind bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, der Kreditbetrag liegt bei bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit bis zu fuenf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Ertragsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Paragraf 3 Nummer 72 EStG)
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden sind von der Einkommensteuer befreit. Die Grenze liegt bei 30 Kilowatt peak installierter Bruttoleistung je Wohn- oder Gewerbeeinheit und bei insgesamt 100 Kilowatt peak je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft. Sind die Einkuenfte vollständig steuerfrei, entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung. Massgeblich ist die im Marktstammdatenregister eingetragene Leistung.
Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Auf die Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an. Der Steuersatz beträgt null Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Naehe von Privatwohnungen, Wohnungen oder gemeinwohlorientierten Gebäuden installiert wird. Die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister darf 30 Kilowatt peak nicht übersteigen. Die Regelung gilt ebenso für innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren.
Mieterstromzuschlag für Solaranlagen
Wer Solarstrom vom eigenen Dach ohne Netzdurchleitung an Mieter im selben Gebäude oder im selben Quartier liefert, erhält zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 48a EEG und wird von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, gestaffelt nach Anlagen bis 10, bis 40 und bis 1000 Kilowatt. Der Zuschlag entfällt bei Nichtwohngebäuden, wenn Anlagenbetreiber und Letztverbraucher verbundene Unternehmen sind.
EEG-Marktprämie für Photovoltaik in der Direktvermarktung
Statt der festen Einspeisevergütung können Betreiber ihren Solarstrom über einen Direktvermarkter an der Boerse verkaufen und erhalten dazu die Marktprämie nach Paragraf 20 EEG. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem Monatsmarktwert aus. Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung müssen den Strom verpflichtend direkt vermarkten. Voraussetzung ist unter anderem die Bilanzierung in einem eigenen Bilanz- oder Unterbilanzkreis für EEG-Strom.
EEG-Einspeisevergütung Photovoltaik (Volleinspeisung)
Wer den gesamten erzeugten Solarstrom einspeist statt ihn selbst zu verbrauchen, erhält nach Paragraf 48 Absatz 2a EEG einen Zuschlag auf den anzulegenden Wert. Der Zuschlag beträgt 4,8 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 3,8 Cent bis 40 Kilowatt, 5,1 Cent bis 100 Kilowatt, 3,2 Cent bis 400 Kilowatt und 1,9 Cent bis 1 Megawatt. Die Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme beziehungsweise vor dem 1. Dezember des Vorjahres in Textform mitgeteilt werden.
EEG-Einspeisevergütung Photovoltaik (Überschusseinspeisung)
Wer Solarstrom ins Netz einspeist und den Rest selbst verbraucht, erhält vom Netzbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Der anzulegende Wert nach Paragraf 48 Absatz 2 EEG beträgt 8,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 7,43 Cent bis 40 Kilowatt und 7,64 Cent bis 1 Megawatt installierter Leistung. Die Vergütung wird über 20 Jahre zuzueglich des Inbetriebnahmejahres gezahlt. Anspruch auf die Einspeisevergütung besteht nach Paragraf 21 EEG für Anlagen bis 100 Kilowatt.
Klimabonus Frankfurt
Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.
SolarPLUS
SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.
Dach-Solar-Förderprogramm der Region Hannover
Die Region Hannover fördert mit der Dach-Solar-Richtlinie die Kombination aus Photovoltaikanlage und Dachdämmung an Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind alle Gebäudeeigentümer in der Region Hannover, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen. Kernbedingung ist, dass gleichzeitig mit der PV-Anlage eine Dachdämmung ausgeführt wird, Neubauten sind ausgeschlossen. Das Programm ist mit neuen Konditionen seit Januar 2026 wieder geöffnet und lässt sich mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren.
Sachsen - SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher finanziert Investitionen in Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt peak, in Stromspeicher, in elektrisch betriebene Geothermie-Wärmepumpen in Neubauten sowie in Wärme- und Kältespeicher. Das Investitionsdarlehen liegt zwischen 35.000 und 5.000.000 Euro. Auf die förderfähigen Ausgaben werden Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent gewährt. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Zweckverbände.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
Mieterstromzuschlag nach EEG
Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.
EEG-Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW
Betreiber von Solaranlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung erhalten eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 gelten für Anlagen auf Gebäuden oder Laermschutzwaenden in der Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 6,66 Cent bis 40 Kilowatt und 5,44 Cent bis 100 Kilowatt. In der Volleinspeisung sind es 12,22 Cent bis 10 Kilowatt und 10,24 Cent bis 40 sowie bis 100 Kilowatt. Sonstige Anlagen erhalten 6,19 Cent. Die Saetze sinken halbjährlich.
Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Zuschuss für Erwerb und Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen, Anlagen zur Biomassefeuerung und KWK-Anlagen auf Basis fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere Unternehmen 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Fördersaetze. Die mit den Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse verwendet werden. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen begrenzt.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 4: Betriebskostenförderung
Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung wird sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt und in Cent je Kilowattstunde bemessen; bei Wärmepumpen fällt der Betrag je Kilowattstunde bei niedrigerem SCOP höher aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der Bundesförderung effiziente Wärmenetze gefördert wurde.
Erneuerbare Energien Standard (KfW 270)
Zinsguenstiger Kredit für Investitionen in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, in Netze und in Speicher. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaikanlagen auf Daechern, an Fassaden und auf Freiflächen, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich Planung, Projektierung und Installation. Das Programm ist besonders geeignet für Vorhaben mit Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des EEG genuegen.
Mehr zu Photovoltaik
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- AntragPhotovoltaik: Antrag stellenWie stelle ich den Antrag und in welcher Reihenfolge?
- Thema und LandPhotovoltaik in Nordrhein-WestfalenLandesprogramme in Nordrhein-Westfalen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonWallboxEine Wallbox ist eine fest installierte Ladestation für Elektrofahrzeuge auf dem eigenen Grundstück oder im...
- RatgeberPhotovoltaik und Speicher: welche Förderung es noch gibtDer klassische Zuschuss für die Dachanlage ist selten geworden. Dafür wirken Einspeisevergütung...
- WissenPhotovoltaik anmelden: Netzbetreiber, Register, FörderungBei Solaranlagen werden drei Geldwege ständig verwechselt: Einspeisevergütung, Zuschuss und Steuer. Was wo...
- ThemaFörderung für die WallboxLadepunkte zu Hause und im Betrieb werden vor allem von Ländern, Kommunen und Stadtwerken gefördert, häufig...
- AntragPhotovoltaik: VoraussetzungenWer bekommt die Förderung und welche Bedingungen gelten?
- Thema und LandPhotovoltaik in BayernLandesprogramme in Bayern und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonEinspeisevergütungDie Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Anlagen, den du ins...
Eine Liste zeigt alles zu Photovoltaik. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.