SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
IBB Business Team GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe · Berlin

Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
Antrag für SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 6 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus in Berlin
- Projektstart erst nach dem 02.01.2026, Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
- Stromspeicher nur zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage
- Zählerschrank zu klein, technisch nicht ausreichend oder vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende zusichern
Was du dafür brauchst
19 Angaben und 6 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Wer kann SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime beantragen?
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime richtet sich an Privatpersonen und Vermieter. Zusätzlich gilt: Ein- oder Zweifamilienhaus oder Reihenhaus in Berlin
Wie viel Geld gibt es bei SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime?
Der Höchstbetrag beträgt 5.700 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime?
Das Programm gilt in Berlin. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime beantragen?
laufend nach Förderrichtlinie ab 02.01.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime mit anderen Förderungen kombinieren?
KfW 270 Erneuerbare Energien Standard, EEG-Einspeisevergütung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime?
Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 6 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach energie-sanierung-tief, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Anschlussvergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen, deren 20-jähriger EEG-Förderzeitraum abgelaufen ist, können weiter ins Netz einspeisen. Nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 4 EEG besteht für ausgeförderte Anlagen ein Anspruch auf Einspeisevergütung, der sich nach Massgabe von Paragraf 53 Absatz 4 EEG verringert. Vergueteter Massstab ist der Jahresmarktwert Solar abzueglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Alternativ können Betreiber in die Direktvermarktung wechseln oder den Strom vollständig selbst verbrauchen.
Ausschreibung Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche)
Die Bundesnetzagentur ermittelt die Förderhöhe für größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren. Wer einen Zuschlag erhält, bekommt den gebotenen anzulegenden Wert und vermarktet den Strom in der Direktvermarktung. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Maerz, 1. Juli und 1. Dezember mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 3.300.000 Kilowatt vor Anpassung vorgesehen. Das Segment umfasst unter anderem Anlagen auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.
Ausschreibung Solaranlagen des zweiten Segments (Gebäude und Laermschutzwaende)
Für größere Aufdachanlagen und Anlagen an Laermschutzwaenden ermittelt die Bundesnetzagentur die Förderhöhe über eine eigene Ausschreibung. Zuschlaege legen den anzulegenden Wert fest, der Strom wird direkt vermarktet. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober vorgesehen mit einem Ausschreibungsvolumen von 366.667, 366.667 und 366.666 Kilowatt vor Anpassung. Die Erhöhung des Volumens durch das Solarpaket I steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
Besondere Solaranlagen: Agri-Photovoltaik, Parkplatz- und Moor-Photovoltaik
Innerhalb der Ausschreibung für Freiflächenanlagen gibt es seit 2023 die Kategorie der besonderen Solaranlagen. Dazu zählen Anlagen auf Ackerflächen mit gleichzeitigem Anbau von Kulturpflanzen, also Agri-Photovoltaik, Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen, Anlagen auf Grünland mit fortgesetzter Nutzung als Dauergrünland ausserhalb von Natura-2000-Gebieten, Anlagen auf Parkplatzflächen sowie Anlagen auf wiedervernaessten, früher entwaesserten Moorboeden. Die technischen Anforderungen legt die Bundesnetzagentur in eigenen Festlegungen fest.
Bundesförderung effiziente Wärmenetze Modul 4: Betriebskostenförderung
Betriebskostenförderung für die Erzeugung erneuerbarer Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen. Die Förderung wird sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen gewährt und in Cent je Kilowattstunde bemessen; bei Wärmepumpen fällt der Betrag je Kilowattstunde bei niedrigerem SCOP höher aus. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über einen bewilligten Antrag in Modul 2 oder Modul 3 der Bundesförderung effiziente Wärmenetze gefördert wurde.