Vier Ebenen, auf denen Photovoltaik gefördert wird
Es hilft, die Förderung nicht als einen Topf zu denken, sondern als vier voneinander unabhängige Mechanismen. Sie schließen sich gegenseitig in der Regel nicht aus, folgen aber ganz unterschiedlichen Logiken und werden an ganz unterschiedlichen Stellen beantragt.
- Vergütung: Für Strom, den du ins Netz einspeist, gibt es über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum eine Vergütung. Sie ist keine Förderung im Antragssinn, sondern ergibt sich aus der Anmeldung der Anlage.
- Steuern: Für bestimmte Anlagengrößen auf Wohngebäuden gelten Erleichterungen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Der Effekt kann größer sein als ein Zuschuss, wirkt aber nur über die Steuererklärung.
- Kredit: Förderbanken bieten zinsverbilligte Darlehen für Erzeugungsanlagen an, teils mit Speicher und Ladepunkt in einem Vorhaben.
- Regionale Zuschüsse: Länder, Landkreise, Städte und Stadtwerke fördern gezielt, oft den Speicher, die Anlage auf dem Mietshaus oder die Kombination mit Ladeinfrastruktur.
Einspeisevergütung und Direktvermarktung
Wer eine Anlage in Betrieb nimmt, meldet sie beim Netzbetreiber an und registriert sie im Marktstammdatenregister. Aus dieser Anmeldung ergibt sich der Anspruch auf die Vergütung für den eingespeisten Strom. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ist danach für einen langen Zeitraum festgeschrieben.
Unterschieden wird zwischen Anlagen, deren Strom vollständig eingespeist wird, und solchen mit Eigenverbrauch. Beide Varianten haben eigene Vergütungssätze. Welche sich rechnet, hängt davon ab, wie viel Strom du selbst verbrauchen kannst. Für größere Anlagen kommt statt der festen Vergütung die Direktvermarktung ins Spiel.
Die konkreten Sätze stehen im Erneuerbare-Energien-Gesetz und werden regelmäßig angepasst. Lies sie bei der Bundesnetzagentur nach, nicht in einem Blog. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil sie zum Zeitpunkt deines Lesens veraltet sein könnte.
Der Steuerteil, der oft unterschätzt wird
Für Photovoltaikanlagen auf und an Wohngebäuden gelten seit einigen Jahren Erleichterungen: ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation innerhalb bestimmter Grenzen sowie eine Steuerbefreiung der Einnahmen bei der Einkommensteuer für Anlagen bis zu bestimmten Größen.
Diese Regeln haben Bedingungen, die an Leistung, Gebäudeart und Anzahl der Anlagen je Person hängen. Ob dein Vorhaben darunter fällt, ist eine steuerliche Frage und gehört zum Steuerberater. Dieser Ratgeber leistet ausdrücklich keine Steuerberatung. Wichtig ist nur, dass du weißt, dass es diese Ebene gibt, bevor du dein Vorhaben durchrechnest.
Speicher: hier sitzen die regionalen Zuschüsse
Der Batteriespeicher ist die Komponente, an der regionale Förderung am häufigsten ansetzt. Manche Länder fördern ihn direkt, manche nur in Verbindung mit einer neuen Anlage, manche nur zusammen mit einem Ladepunkt oder einer Wärmepumpe. Kommunale Programme sind fast immer budgetiert und werden nach Eingang bewilligt.
Ein Speicher lohnt sich technisch dann, wenn du einen relevanten Teil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen kannst, etwa durch Wärmepumpe, Elektroauto oder Homeoffice. Als Faustregel gilt, dass die Förderung eine ohnehin unwirtschaftliche Anlage nicht rettet. Rechne den Fall deshalb erst ohne Förderung und behandle den Zuschuss als Bonus.
Ob es in deiner Stadt gerade ein Speicherprogramm gibt, prüfst du am schnellsten in unserem Verzeichnis, gefiltert auf Photovoltaik und dein Bundesland.
Mehrfamilienhaus, Mieter und Gewerbe
Auf Mehrfamilienhäusern gibt es zwei Modelle, die sich deutlich unterscheiden. Beim Mieterstrom liefert die Anlage Strom direkt an die Wohnparteien, dafür ist ein Zuschlag vorgesehen, aber auch ein erheblicher Aufwand bei Messkonzept und Abrechnung. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist der schlankere Weg, weil sie den Aufwand einer Vollversorgung vermeidet.
Für Unternehmen zählen andere Punkte: die Abschreibung der Anlage, der Eigenverbrauch im Lastprofil, die Frage der Direktvermarktung und, bei größeren Anlagen, Netzanschluss und Einspeisemanagement. Hier führen Förderkredite und Landesprogramme für gewerbliche Energieeffizienz oft weiter als der Blick auf Privatprogramme.
Die sinnvolle Reihenfolge
Halte auch hier den Grundsatz ein: Antrag vor Auftrag. Regionale Zuschüsse verlangen fast ausnahmslos, dass du vor der Bestellung beantragst. Die Anmeldung beim Netzbetreiber gehört dagegen an den Anfang der technischen Planung, weil sie den Anschlusspunkt klärt.
- 1Dach, Verschattung und geplanten Eigenverbrauch klären, Angebote einholen
- 2Regionale Programme prüfen und dort beantragen, bevor du bestellst
- 3Netzanschluss anmelden und die Rückmeldung des Netzbetreibers abwarten
- 4Anlage errichten und in Betrieb nehmen lassen
- 5Im Marktstammdatenregister registrieren, Fristen beachten
- 6Steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater klären