Förderprogramme in Brandenburg
Auf dieser Seite steht, was in Brandenburg an eigenen Landesprogrammen erfasst ist, sortiert nach Thema. Landesmittel sind fast nie die ganze Miete: sie ergänzen die bundesweiten Programme, verlangen aber einen eigenen Antrag bei einer eigenen Stelle. Wer beides will, muss beide Wege gehen, und zwar in der richtigen Reihenfolge.
57 Programme mit Bezug zu Brandenburg
Förderlandschaft in Brandenburg
Brandenburg wickelt fast die gesamte Landesförderung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg ab, von der Wirtschaft bis zum Wohnungsbau. Ein großer Teil der Programme ist mit EU-Mitteln unterlegt, was zusätzliche Berichtspflichten bedeutet. Weil das Land flächenmäßig groß und dünn besiedelt ist, spielen Programme für ländliche Räume eine größere Rolle als in den Stadtstaaten.
- Land
- Brandenburg
- Landeshauptstadt
- Potsdam
- Landesprogramme
- 57
- Bundesweit dazu
- 754
- gelten hier zusätzlich
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Zur Investitionsbank des Landes BrandenburgSonstiges
17Brandenburg GO
Zinsverbilligtes Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, das zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert ist. Damit sind auch Vorhaben finanzierbar, für die sonst zu wenig Sicherheiten vorhanden waeren. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung.
Brandenburg-Kredit Gründung
Zinsguenstiges Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 1. April 2025 liegt der maximale Kreditbetrag bei 1 Mio. Euro pro Vorhaben bei bis zu 10 Jahren Laufzeit.
Brandenburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen aus dem Mikrodarlehensfonds für Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zehn Jahre nach Gründung. Finanziert werden betrieblich bedingte Investitionsgueter und Betriebsmittel mit bis zu 100 Prozent. Der Zinssatz lag bei 3 Prozent (Stand 01.06.2024), die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre mit bis zu 6 Monaten tilgungsfreier Zeit.
Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027
Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Energieeffizienz Brandenburg (2026)
Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.
Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.
GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
GRW-G Große Richtlinie
Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023 (Lausitzer Revier)
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU und großen Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier zur Bewaeltigung des Kohleausstiegs. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen. In C-Fördergebieten bis 35 Prozent, in an Polen angrenzenden C-Gebieten mit Zuschlag von 10 Prozent, in D-Gebieten 10 bis 20 Prozent.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.
Klimaanpassung 2023
Zuschuss für die Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen. Gefördert werden Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen und kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren mit maximal 80 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro für Handlungskonzepte beziehungsweise 2 Mio. Euro für bauliche und technische Maßnahmen.
Landes-Gigabitförderung-BB
Landeskofinanzierung für den Ausbau zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten Brandenburgs ausserhalb des Lausitzer Reviers. Gefördert werden die Wirtschaftlichkeitsluecken-Förderung, das Betreibermodell und das Lueckenschluss-Programm der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte ausserhalb des Lausitzer Reviers.
Markt International (2026-2028)
Zuschuss für KMU bei der internationalen Ausrichtung und der Erschließung auslaendischer Maerkte. Gefördert wird die aktive Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Kongressen und Pitchings mit bis zu 50 Prozent, für Start-ups oder bei erstmaliger Teilnahme mit bis zu 80 Prozent, jeweils maximal 18.000 Euro je Einzelmaßnahme. Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden mit 1.000 Euro je Beratungstag als Festbetrag gefördert, für Start-ups mit 800 Euro.
Nachhaltigkeit in KMU (2025)
Zuschuss für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung mit 60 Prozent und maximal 100.000 Euro sowie investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundaerrohstoffen und zur Abfallvermeidung mit 50 bis 60 Prozent und maximal 600.000 Euro.
Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Offene Beteiligungen und Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von KMU in der Wachstums- und Erweiterungsphase. Das Mindestinvestment liegt in der Regel bei 300.000 Euro, das Höchstinvestment bei 6.000.000 Euro als Minderheitsbeteiligung. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter, Betriebsmittel sowie der Erwerb von Unternehmensanteilen.
Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Zwischenfinanzierungskredit von in der Regel 100.000 Euro bis 3,75 Millionen Euro für Filmproduktionen. Der Zins ist risikoadjustiert und für die gesamte Laufzeit fest, bei Avalen fallen Avalprovisionen an.
Energie
14Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primaerproduktion, der Agrar-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft sowie der Energieproduktion. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal 5 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Einen besonderen Zinsvorteil gibt es für nachhaltige Investitionen und für Landwirte unter 41 Jahren.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Energieeffizienz Brandenburg (2026)
Zuschuss für die energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse, die zuvor in einem Energieaudit ermittelt wurde. Der Fördersatz beträgt maximal 27,5 Prozent für kleine, 22,5 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 15 Prozent für Stadtwerke und Energieversorger ohne KMU-Status. Kofinanziert aus dem EFRE.
Erneuerbare Energien Brandenburg 2025
Zuschuss für den Ausbau erneuerbarer Energien: Photovoltaik auf Parkplatzflächen inklusive Speicher und Ladestationen, Floating-Photovoltaik auf kuenstlichen Gewässern, Agri-Photovoltaik, Tiefengeothermie sowie fischfreundliche Wasserkraftanlagen. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 65 Prozent, mittlere bis zu 55 Prozent, Stadtwerke ohne KMU-Status bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025
Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.
GRW-G Große Richtlinie
Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023 (Lausitzer Revier)
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU und großen Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier zur Bewaeltigung des Kohleausstiegs. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung und Diversifizierung von Betriebsstätten sowie Transformationsberatung durch akkreditierte Beratungsunternehmen. In C-Fördergebieten bis 35 Prozent, in an Polen angrenzenden C-Gebieten mit Zuschlag von 10 Prozent, in D-Gebieten 10 bis 20 Prozent.
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025
Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mobilität II
Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Gründung
14Brandenburg GO
Zinsverbilligtes Darlehen für Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe, das zusätzlich mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg abgesichert ist. Damit sind auch Vorhaben finanzierbar, für die sonst zu wenig Sicherheiten vorhanden waeren. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung.
Brandenburg-Kredit Gründung
Zinsguenstiges Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahme und Beteiligung mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 1. April 2025 liegt der maximale Kreditbetrag bei 1 Mio. Euro pro Vorhaben bei bis zu 10 Jahren Laufzeit.
Brandenburg-Kredit Mikro
Kleindarlehen aus dem Mikrodarlehensfonds für Gründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen bis zehn Jahre nach Gründung. Finanziert werden betrieblich bedingte Investitionsgueter und Betriebsmittel mit bis zu 100 Prozent. Der Zinssatz lag bei 3 Prozent (Stand 01.06.2024), die Laufzeit beträgt bis zu 5 Jahre mit bis zu 6 Monaten tilgungsfreier Zeit.
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
Frühphasenfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Offene Beteiligungen und beteiligungsaehnliche Investitionen in Form von Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung technologieorientierter kleiner Unternehmen in der Gründungs- und Frühphase. Der Gesamtfinanzierungsbetrag beträgt je nach Innovationsgehalt und Region maximal 1,5 Mio. Euro. Finanziert werden Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter und Betriebsmittel.
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Anteiliger Zuschuss für Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter Existenzgründer, Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Tourismusvorhaben. Wahlweise sachkapital- oder personalausgabenbezogen. Der Höchstsatz beträgt 20 Prozent in D-Fördergebieten und 35 Prozent in C-Fördergebieten, in an Polen angrenzenden C-Gebieten zuzueglich 10 Prozent.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Festbetragszuschuss für Handwerksmeister, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich taetig beteiligen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Projektgebundener Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in zwei Stufen für Meisterinnen und Meister, die im Land Brandenburg eine selbständige Tätigkeit im Handwerk aufnehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommt eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro hinzu, bei Besetzung des Platzes durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit. Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleich großen Tranchen von je 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung ausgezahlt.
Brandenburg-Kredit Gründung
Zinsguenstiges Darlehen der ILB, refinanziert über die KfW, für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs von Existenzgründungen und jungen Unternehmen in Brandenburg. Finanziert werden Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Achtung Widerspruch auf der ILB-Seite: Die Konditionentabelle nennt einen Darlehenshöchstbetrag von grundsaetzlich bis zu 3 Millionen Euro, während die ILB-Meldung zur Neuausrichtung zum 1. April 2025 einen maximalen Kreditbetrag von 1 Million Euro pro Vorhaben, eine Laufzeit bis zu 10 Jahren und De-minimis als Beihilfegrundlage angibt. Hier ist der niedrigere Wert hinterlegt, der konkrete Rahmen ist vor einer Antragstellung bei der ILB zu klaeren.
Soziales
12Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsguenstiges Darlehen für barrierereduzierende Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, das das gleichnamige KfW-Programm ergänzt. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrags.
Brandenburg-Kredit Pflege
Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen für Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Eingliederungshilfe. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbaumaßnahmen in stationaeren Einrichtungen. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro im ambulanten und 200.000 Euro im stationaeren Bereich, der Höchstbetrag bei 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
Mietwohnungsbau - Aufzüge
Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Mietwohnungsbau - Neubau
Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.
Sozialbetriebe 2023
Zuschuss zu den Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpaedagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemals Langzeitarbeitslosen. Gefördert werden anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitaequivalenten je betreuter Person über maximal 30 Monate, insgesamt bis zu 36 Monate. Pro Vollzeitaequivalent können monatlich maximal 4.726 Euro gefördert werden. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
Sanierung
11Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Zinsguenstiges Darlehen für barrierereduzierende Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, das das gleichnamige KfW-Programm ergänzt. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inklusive Nebenkosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Zusagebetrags.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Brandenburg-Kredit Pflege
Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen für Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Eingliederungshilfe. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbaumaßnahmen in stationaeren Einrichtungen. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro im ambulanten und 200.000 Euro im stationaeren Bereich, der Höchstbetrag bei 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Mietwohnungsbau - Aufzüge
Förderung des Ein- und Anbaus von Aufzügen einschließlich der Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Mietwohnungen. Die Darlehen betragen je erschlossener Wohnung bis zu 20.000 Euro, die Zuschüsse bis zu 5.000 Euro und bei anschließend barrierefreier Erreichbarkeit bis zu 10.000 Euro. Die Förderung ist auf insgesamt 25.000 Euro je erschlossener Wohnung und höchstens 85 Prozent der Kosten begrenzt.
Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung
Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Personal
10Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG - Digital)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerk. Gefördert werden Beratungsprojekte zur Analyse von Digitalisierungspotenzialen, Implementierungsprojekte für Organisations- und Prozessinnovationen sowie begleitende Mitarbeiterschulungen. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent, maximal 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung.
Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG)
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Wissens- und Technologietransfer von KMU. Der Kleine BIG-Transfer fördert wissenschaftliche Einstiegsarbeiten mit bis zu 5.000 Euro bei 100 Prozent Vollfinanzierung, der Große BIG-Transfer mit bis zu 15.000 Euro bei 50 Prozent, und BIG-FuE fördert Forschungsprojekte mit bis zu 100.000 Euro bei 50 Prozent über 24 Monate.
Gründung innovativ 2022
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für innovative und sozial-innovative kleine Unternehmen in den ersten drei Jahren nach Gründung. Der Fördertatbestand Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten für neue Arbeitsplätze, der Fördertatbestand Gründungsgehalt die Personalausgaben oder Privatentnahmen geschäftsführender Personen. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand bei maximal 60 Prozent.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
Meistergründungsprämie Brandenburg
Festbetragszuschuss für Handwerksmeister, die erstmals ein Unternehmen im Handwerk gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich taetig beteiligen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommen bis zu 5.000 Euro je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz hinzu, bei Besetzung durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Sozialbetriebe 2023
Zuschuss zu den Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpaedagogische Betreuung und fachliche Anleitung von ehemals Langzeitarbeitslosen. Gefördert werden anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitaequivalenten je betreuter Person über maximal 30 Monate, insgesamt bis zu 36 Monate. Pro Vollzeitaequivalent können monatlich maximal 4.726 Euro gefördert werden. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Forschung
9Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Brandenburgischer Innovationsgutschein 2025 (BIG)
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Wissens- und Technologietransfer von KMU. Der Kleine BIG-Transfer fördert wissenschaftliche Einstiegsarbeiten mit bis zu 5.000 Euro bei 100 Prozent Vollfinanzierung, der Große BIG-Transfer mit bis zu 15.000 Euro bei 50 Prozent, und BIG-FuE fördert Forschungsprojekte mit bis zu 100.000 Euro bei 50 Prozent über 24 Monate.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
Frühphasenfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Offene Beteiligungen und beteiligungsaehnliche Investitionen in Form von Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung technologieorientierter kleiner Unternehmen in der Gründungs- und Frühphase. Der Gesamtfinanzierungsbetrag beträgt je nach Innovationsgehalt und Region maximal 1,5 Mio. Euro. Finanziert werden Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter und Betriebsmittel.
Gründung innovativ 2022 (Brandenburg)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Unternehmen für innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen in Brandenburg. Der Zuschuss liegt zwischen 30.000 und 180.000 Euro je Fördertatbestand. Fördertatbestand 1 Innovationsimpuls fördert Maschinen, Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen sowie Personalkosten neuer Arbeitsplätze, Fördertatbestand 2 Gründungsgehalt die Vergütung oder Privatentnahmen geschäftsführender Gesellschafter, jeweils bis 50.000 Euro pro Person und Jahr für bis zu 24 Monate.
Just Transition Fund Brandenburg (Lausitz und Uckermark)
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen in Brandenburg rund 786 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund für die Regionen Lausitz und Uckermark bereit. Der Fonds wurde als neues Instrument geschaffen, um Regionen zu unterstützen, die vom Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffen sind. Zusammen mit den EFRE-Mitteln stehen in Brandenburg rund 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.
ProFIT Brandenburg 2023
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markteinführungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen. Der Höchstfördersatz beträgt 80 Prozent in der industriellen Forschung und 60 Prozent in der experimentellen Entwicklung, für Durchführbarkeitsstudien und Prozessinnovationen 50 Prozent. Zuschüsse werden bis zu 3 Mio. Euro je Projekt gewährt.
Soziale Innovationen 2023
Vollfinanzierung von Pilotprojekten zur Entwicklung, Erprobung und zum Transfer neuer Ideen für beschäftigungspolitische Herausforderungen. Entwicklungsprojekte werden mit 10.000 bis 50.000 Euro für maximal 6 Monate gefördert, Modellprojekte mit bis zu 300.000 Euro für maximal 24 Monate. Themen sind unter anderem Arbeitsmarktintegration, Fachkräftesicherung und Stärkung des ländlichen Raums. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Wachstumsfinanzierung (Eigenkapitalfonds Brandenburg)
Offene Beteiligungen und Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von KMU in der Wachstums- und Erweiterungsphase. Das Mindestinvestment liegt in der Regel bei 300.000 Euro, das Höchstinvestment bei 6.000.000 Euro als Minderheitsbeteiligung. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Anlagegueter, Betriebsmittel sowie der Erwerb von Unternehmensanteilen.
Bildung
7Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.
Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem (PAV) 2022-2028
Förderung Brandenburger Betriebe bei der Ausbildung junger Menschen, kofinanziert aus dem ESF Plus. Gefördert werden die allgemeine Verbundausbildung, die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk, die Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft und Servicestellen. Bei der Verbundausbildung gelten Pauschalen von 34,60 bis 42,90 Euro pro Lehrgangstag und Auszubildendem, die Förderung beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Brandenburg-Kredit Pflege
Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen für Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Eingliederungshilfe. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbaumaßnahmen in stationaeren Einrichtungen. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro im ambulanten und 200.000 Euro im stationaeren Bereich, der Höchstbetrag bei 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Mietwohnungsbau - Neubau
Förderung des Neubaus sowie der Umnutzung von Mietwohngebäuden mit Zuschüssen, zinsfreien Darlehen und einem Aufwendungszuschuss. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter. Ab mittlerer Bezugsfertigkeit kommt ein Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre hinzu, der alle drei Jahre um 0,50 Euro sinkt.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)
Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
Ehrenamt
6Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung
Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
Natur und Umwelt
5EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
Klimaanpassung 2023
Zuschuss für die Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen. Gefördert werden Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen und kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren mit maximal 80 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro für Handlungskonzepte beziehungsweise 2 Mio. Euro für bauliche und technische Maßnahmen.
Nachhaltigkeit in KMU (2025)
Zuschuss für ein nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden Gutachten und Beratung zur Potentialermittlung mit 60 Prozent und maximal 100.000 Euro sowie investive Vorhaben zur Erhöhung des Einsatzes von Sekundaerrohstoffen und zur Abfallvermeidung mit 50 bis 60 Prozent und maximal 600.000 Euro.
Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
Zuschuss für Vorhaben zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt und zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften. Gefördert werden Naturschutzfachplanungen und Studien, Umweltsensibilisierung in Natura-2000-Gebieten sowie umweltbezogene Bildungsarbeit. Je nach Förderschwerpunkt beträgt der Zuschuss 50, 75 oder 100 Prozent, bei Baumpflanzungen als Festbetrag 92 oder 65 Euro pro Baum.
Tierheimförderrichtlinie Brandenburg
Zuschuss für gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die Tierheime oder aehnliche Einrichtungen im Land Brandenburg betreiben. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung, Neu-, Aus- und Umbau von Gebäuden, der Erwerb von Gebäuden zur Unterbringung von Fund- und Abgabetieren sowie Ausruestung und Ausstattung wie Zwinger, Kaefige oder Geraete. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, höchstens 50.000 Euro pro Jahr.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
LSB-Förderrichtlinie A1 Vereinsförderung
Festbetragszuschuss des Landessportbundes Brandenburg zu Entgelten für lizenzierte Uebungs- und Jugendleiter sowie Vereinsmanager, zur Anschaffung von Sportgeraeten und für satzungsgemäße Vereinszwecke. Der Betrag richtet sich nach der Mitgliederzahl laut LSB-Mitgliederstatistik zum 1. Januar; die volle Förderung erhält ein Verein, der je angefangene 50 Mitglieder mindestens eine lizenzierte Person nachweist, ohne gültige Lizenz sind es höchstens 50 Prozent. Die Mindestförderung beträgt 50 Euro. Ergänzend gibt es die Richtlinien A2 für Kooperationen von Sportverein und Schule, A3 für Verein und Kita, A4 für zielgruppenorientierte Projektförderung, A5 für Sportstättenbau und A6 für Großsportvereine.
LSB-Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen durch den Landessportbund Brandenburg, etwa energiesparende Maßnahmen, Instandsetzungen, Modernisierungen sowie Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf. Die Zuwendung ist eine Festbetragsfinanzierung von 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, begrenzt auf maximal 50.000 Euro; die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung wird je zur Haelfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und als zinsloses Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit gewährt. Das Land Brandenburg stellt die Mittel dem LSB nach den Paragrafen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung bereit.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Wohneigentum
4Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Zuschuss für die nachträgliche behindertengerechte Anpassung von Wohnraum. Gefördert werden unter anderem die Verbreiterung von Türen, das Entfernen von Tuerschwellen, automatische Tueroeffner, Notruf- und Gegensprechanlagen, bauliche Veränderungen in Kueche und Bad sowie Rollstuhlabstellplätze. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und 14.000 Euro für den Einbau Höhen überwindender Hilfsmittel.
Junges Wohnen - Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
Förderung von Bauherren, Investoren und Trägern bei der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Es gibt Zuschüsse von bis zu 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit bei gleichzeitiger Aufzugseinrichtung, zinsfreie Darlehen bis zu 2.200 Euro je Quadratmeter sowie einen Aufwendungszuschuss von anfaenglich 2,50 Euro je Quadratmeter monatlich über 15 Jahre.
Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)
Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung
Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Digitalisierung
4Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG - Digital)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerk. Gefördert werden Beratungsprojekte zur Analyse von Digitalisierungspotenzialen, Implementierungsprojekte für Organisations- und Prozessinnovationen sowie begleitende Mitarbeiterschulungen. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent, maximal 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung.
EFRE Brandenburg 2021 bis 2027
Das Land Brandenburg erhält in der Förderperiode 2021 bis 2027 rund 846 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für ein wettbewerbsfähiges, innovatives und nachhaltiges Brandenburg. Gefördert werden Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen.
Landes-Gigabitförderung-BB
Landeskofinanzierung für den Ausbau zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten Brandenburgs ausserhalb des Lausitzer Reviers. Gefördert werden die Wirtschaftlichkeitsluecken-Förderung, das Betreibermodell und das Lueckenschluss-Programm der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte ausserhalb des Lausitzer Reviers.
ProFIT Brandenburg 2023
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markteinführungsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie Prozess- und Organisationsinnovationen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen. Der Höchstfördersatz beträgt 80 Prozent in der industriellen Forschung und 60 Prozent in der experimentellen Entwicklung, für Durchführbarkeitsstudien und Prozessinnovationen 50 Prozent. Zuschüsse werden bis zu 3 Mio. Euro je Projekt gewährt.
Klimaanpassung 2023
Zuschuss für die Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen. Gefördert werden Handlungskonzepte zum Umgang mit Starkregen und kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren mit maximal 80 Prozent. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen mindestens 20.000 Euro und höchstens 200.000 Euro für Handlungskonzepte beziehungsweise 2 Mio. Euro für bauliche und technische Maßnahmen.
Zwischenfinanzierung von Filmproduktionen
Zwischenfinanzierungskredit von in der Regel 100.000 Euro bis 3,75 Millionen Euro für Filmproduktionen. Der Zins ist risikoadjustiert und für die gesamte Laufzeit fest, bei Avalen fallen Avalprovisionen an.
Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.
Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung
Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung für investive Maßnahmen, die den Zusammenhalt und das solidarische Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs stärken, etwa in den Bereichen Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, soziales Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie. Die Höchstfördersumme lag bei 150.000 Euro je Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Das Programm ist ausgelaufen, ein weiterer Call ist nicht geplant.
Landwirtschaft
3Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum
Zinsguenstiges Darlehen für Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primaerproduktion, der Agrar-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft sowie der Energieproduktion. Finanziert werden bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal 5 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr, bei Laufzeiten von bis zu 30 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren. Einen besonderen Zinsvorteil gibt es für nachhaltige Investitionen und für Landwirte unter 41 Jahren.
Einzelbetriebliche Investitionen (EBI) ELER 2023-2027
Investitionsförderung für landwirtschaftliche Unternehmen in drei Teilen: Erzeugung und Vorbereitung landwirtschaftlicher Produkte, Gartenbau und Imkerei sowie Verarbeitung, Vermarktung und Diversifizierung. Je nach Fördergegenstand beträgt der Zuschuss zwischen 40 und 65 Prozent, etwa für Stallbau mit verbessertem Tierwohl, Guelle- und Festmistlagerung oder die Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen.
Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte 2023
Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung und der Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit. Der Zuschuss beträgt 75.000 Euro pro Zuwendungsempfangenden und wird in drei gleich großen Tranchen von je 25.000 Euro innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung ausgezahlt.
Dämmung
2Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mobilität
2GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GRW-I)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Gefördert werden die Erschließung und Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelaende, Verkehrsanbindungen, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Maßnahmen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten. Die Basisförderung beträgt maximal 60 Prozent, mit Potenzialförderung bis zu weiteren 20 Prozent; Regionalmanagementvorhaben bis 75 Prozent und höchstens 200.000 Euro pro Jahr.
Mobilität II
Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.
Familie
2Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau (Wohneigentumsförderung Brandenburg)
Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums mit Zuschüssen und zinsfreien Darlehen. Die Grundförderung besteht aus 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Zusatzförderungen gibt es für den Kauf im Bestand, Kinder und Schwerbehinderte, die Einhaltung der unteren Einkommensgrenze, eine zweite Wohnung sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.
Bau- und Ausstattungsinvestitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (KIP II - Bildung - Kita U6)
Zuschuss für Investitionen zur qualitativen Verbesserung und Erhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Zuwendung betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsaetzlich maximal 100.000 Euro je Kindertagesstätte und 10.000 Euro je Kindertagespflegestelle. Das Programm ist ausgelaufen.
Photovoltaik
1So läuft ein Antrag in Brandenburg
- 1Vorhaben festlegenErst wenn klar ist, was genau gemacht wird, lässt sich ein Programm zuordnen. Viele Richtlinien hängen an Bauteilen, Fahrzeugklassen oder Betriebsgrößen, nicht an der Idee.
- 2Ebene sortierenPrüfe getrennt, was Brandenburg anbietet und was bundesweit gilt. Beides hat eigene Formulare und eigene Fristen.
- 3Antrag vor AuftragBei sehr vielen Programmen ist eine Beauftragung vor der Bewilligung ein Ausschlussgrund. Diese Reihenfolge ist der häufigste Fehler überhaupt.
- 4Nachweise sammelnRechnungen, Fachunternehmererklärungen und Fotos gehören von Anfang an in einen Ordner. Der Verwendungsnachweis kommt sicher.
Themen in Brandenburg
Jede Themenseite zeigt getrennt, was aus dem Land kommt, was der Bund beisteuert und was die EU mitfinanziert.
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Andere Bundesländer
Landesprogramme sind der Teil, den die meisten übersehen, weil sie nur nach der KfW suchen. Der Check schaut auf alle Ebenen gleichzeitig und fragt vorher, was du wirklich vorhast.