Voraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung
Antragsberechtigt sind bei Photovoltaik in der Regel die Eigentümerinnen und Eigentümer der Fläche, also Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Betriebe, Landwirtschaft, Vereine und Kommunen. Für Mieterinnen und Mieter kommen vor allem Balkonanlagen in Frage, und dafür braucht es die Zustimmung der Vermieterseite.
Zusätzlich prüfen die Programme technische Punkte: Art der Anlage, ob ein Speicher dazugehört, ob die Anlage neu errichtet wird und ob sie ordnungsgemäß angemeldet ist. Manche Zuschüsse verlangen ausdrücklich die gemeinsame Errichtung von Anlage und Speicher, eine Nachrüstung fällt dann heraus.
Die Bedingungen der einzelnen Programme in unserer Datenbank stehen unten, wörtlich aus den Programmdaten. Ob dein Vorhaben sie erfüllt, entscheidet die Bewilligungsstelle, nicht diese Seite.
Die Bedingungen im Überblick
Diese Punkte tauchen bei diesem Thema immer wieder auf. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Programms, das du beantragst.
- Antragsberechtigt ist meist, wem Dach oder Fläche gehört, bei Balkonanlagen teilweise auch die Mieterseite mit Zustimmung.
- Die Anlage wird beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert.
- Viele Zuschüsse gelten nur für neu errichtete Anlagen, nicht für gebrauchte Module.
- Speicherprogramme verlangen oft die gemeinsame Errichtung mit der Anlage statt einer Nachrüstung.
- Der Antrag liegt vor der Bestellung vor, wenn es sich um einen Zuschuss handelt.
- Fachgerechte Installation und Nachweis über Rechnung und Inbetriebnahmeprotokoll.
Was die Programme selbst verlangen
Diese Bedingungen stehen wörtlich in den Programmdaten, ausgewertet über 118 Programme zu diesem Thema. Die Zahl dahinter sagt, wie viele Programme den Punkt nennen.
- Antragstellung über das proKlima-Antragsportal vor Maßnahmenbeginn5 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über die Hausbank4 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme4 Programme nennen diesen Punkt
- Förderantrag vor Beginn der Maßnahme4 Programme nennen diesen Punkt
- Registrierung im Marktstammdatenregister4 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das proKlima-Antragsportal3 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über die Hausbank vor Vorhabensbeginn3 Programme nennen diesen Punkt
- Hinterlegung einer Sicherheit für das Gebot3 Programme nennen diesen Punkt
- Angebot für PV-Anlage mit Leistungsnachweis in kWp und Angebot für das Speichersystem2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung über das städtische Förderportal2 Programme nennen diesen Punkt
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn2 Programme nennen diesen Punkt
- Bestandsgebäude, Baufertigstellungsanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück2 Programme nennen diesen Punkt
Wer antragsberechtigt ist
So verteilen sich die Zielgruppen über die Programme zu diesem Thema. Wer im Einzelfall antragsberechtigt ist, legt jedes Programm selbst fest.
- Privatpersonen83
- Unternehmen81
- Vermieter64
- Vereine61
- Kommunen48
- Landwirtschaft34
- Selbstständige24
- Studierende2
Woran es typischerweise scheitert
Als Mieter einen Zuschuss beantragen, der nur der Eigentümerseite offensteht.
Gebrauchte Module einbauen, obwohl das Programm Neuanlagen verlangt.
Den Speicher nachrüsten und erst danach lesen, dass nur die gemeinsame Errichtung gefördert wird.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Wer bekommt Förderung für Photovoltaik?
In der Regel die Eigentümerseite von Dach oder Fläche. Bei Steckersolargeräten öffnen viele Städte das Programm zusätzlich für Mieterinnen und Mieter. Die Zielgruppen stehen bei jedem Programm in der Liste unten.
Gibt es Förderung ohne Speicher?
Ja, aber viele kommunale Zuschüsse zielen gerade auf den Speicher. Ob die Anlage allein reicht, steht in den Bedingungen des jeweiligen Programms.
Was gilt für Balkonkraftwerke?
Für Steckersolargeräte gibt es eigene, meist kleine Programme von Städten und Landkreisen. Sie verlangen fast immer den Nachweis der Anmeldung und sind oft schnell ausgeschöpft.
Muss ich den Strom selbst verbrauchen?
Einige Programme knüpfen den Zuschuss an einen Anteil Eigenverbrauch oder an die Kopplung mit Speicher oder Wallbox. Ob das gefordert ist, steht in der Richtlinie.