Der Grundsatz: keine Doppelförderung derselben Kosten
Fast alle Richtlinien verbieten, dass für ein und dieselbe Ausgabe zweimal Fördergeld fließt. Erlaubt ist dagegen sehr oft, verschiedene Kostenblöcke eines Vorhabens aus verschiedenen Quellen zu fördern.
Beispielhaft gedacht: Die Dämmung läuft über ein Programm, die Heizung über ein anderes, die Fachplanung über ein drittes. Drei Rechnungen, drei Kostenblöcke, keine Doppelförderung. Sobald dieselbe Rechnungsposition in zwei Anträgen auftaucht, wird es kritisch, und zwar unabhängig davon, ob es Absicht war.
Denk in Kostenblöcken, nicht in Programmen
Die verlässlichste Methode ist banal und wird trotzdem selten angewandt: Du zerlegst das Vorhaben zuerst und suchst erst danach die Programme.
- 1Liste alle Kostenblöcke deines Vorhabens einzeln auf, so wie sie später auf Rechnungen stehen werden.
- 2Ordne jedem Block genau eine Förderquelle zu. Ein Block ohne Quelle ist Eigenanteil, das ist in Ordnung.
- 3Prüfe für jede Quelle die Kumulierungsregel in ihrer Richtlinie.
- 4Rechne die Summe aller öffentlichen Mittel gegen die strengste Obergrenze, die in einer der Richtlinien steht.
- 5Halte die Zuordnung schriftlich fest und lege sie jedem Antrag bei.
Diese Tabelle ist später auch die Grundlage deiner Verwendungsnachweise. Wer sie am Anfang baut, spart sie sich am Ende dreimal.
Was sich in der Praxis meist gut stapeln lässt
Diese Kombinationen sind in vielen Richtlinien ausdrücklich vorgesehen.
- Bundesprogramm plus Landesprogramm, wenn das Landesprogramm sich ausdrücklich als ergänzend versteht
- Bundes- oder Landesförderung plus kommunaler Zuschuss, etwa vom Stadtwerk oder aus einem Klimafonds
- Zuschuss für die Maßnahme plus separate Förderung von Fachplanung und Baubegleitung
- Förderkredit für die Finanzierung plus Zuschuss für einen anderen Kostenblock
- Beratungsförderung vor dem Vorhaben plus Investitionsförderung für die Umsetzung
Was in der Regel nicht geht
Diese Muster führen fast immer zur Rückforderung oder zur Ablehnung.
- Zwei Zuschüsse für exakt dieselbe Rechnungsposition
- Steuerliche Absetzung für Kosten, für die schon ein Zuschuss geflossen ist
- Eine Kombination, die zusammen über die in der Richtlinie genannte Förderhöchstgrenze hinausgeht
- Das Verschweigen einer anderen Förderung im Antrag, das ist der schwerwiegendste Fehler
- Nachträgliches Umetikettieren von Kosten, um sie in ein zweites Programm zu schieben
Beihilferecht bei Unternehmen
Wenn du unternehmerisch tätig bist, greift zusätzlich das EU-Beihilferecht. Viele Programme laufen als De-minimis-Beihilfe. Dann gibt es eine Obergrenze für die Summe aller De-minimis-Beihilfen innerhalb eines rollierenden Zeitraums, und du musst frühere Beihilfen in einer Erklärung angeben.
Führe deshalb eine einfache Liste aller erhaltenen Beihilfen mit Datum, Stelle, Programm und Betrag. Diese Liste brauchst du bei jedem weiteren Antrag. Wer sie nicht hat, rekonstruiert sie unter Zeitdruck aus alten Bescheiden, und dabei geht regelmäßig etwas schief.
Auch Vereine und kommunale Betriebe können beihilferechtlich Unternehmen sein, sobald sie wirtschaftlich tätig sind. Die Rechtsform allein entscheidet nicht.
Die richtige Reihenfolge
Beantrage zuerst das Programm mit den strengsten Anforderungen und der längsten Bearbeitungszeit, meistens ist das die Bundesebene. Kommunale Töpfe sind oft schneller und flexibler und lassen sich leichter nachträglich anhängen.
Wichtig ist außerdem die Frage, welches Programm das andere ausschließt. Manche Landesprogramme setzen eine Bundesförderung sogar voraus, andere schließen sie aus. Das ergibt zwei völlig verschiedene Reihenfolgen, und du erkennst es nur, wenn du beide Richtlinien nebeneinander liest.
Die Angabepflicht, und was Nachmelden bedeutet
In fast jedem Antrag steht die Frage nach weiteren beantragten oder bewilligten Mitteln. Sie ist keine Formalie, sondern die Grundlage der Kumulierungsprüfung. Falsche Angaben können den Bescheid rechtswidrig machen und damit rücknehmbar.
Die Pflicht endet nicht mit dem Antrag. Wenn nach der Bewilligung eine weitere Förderung dazukommt, musst du das dem Fördergeber anzeigen, in vielen Bescheiden ausdrücklich unverzüglich. Eine kurze E-Mail an die Bewilligungsstelle genügt für die Anzeige, dokumentiere sie und hebe die Antwort auf.
Was du dokumentieren solltest
Kombinationen werden Jahre später geprüft, oft von einer anderen Person als der, die bewilligt hat. Was du dann nicht belegen kannst, gilt als nicht geschehen.
- Die Zuordnungstabelle Kostenblock zu Förderquelle, in der Fassung, die du eingereicht hast
- Alle Anträge und Bescheide, auch die abgelehnten
- Jede schriftliche Auskunft einer Bewilligungsstelle zur Kombinierbarkeit
- Die Liste der erhaltenen De-minimis-Beihilfen, laufend gepflegt
- Rechnungen mit erkennbarer Zuordnung zu Kostenblock und Programm