Förderprogramme für Photovoltaik
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Photovoltaik. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Bürgerenergiefonds Thüringen
Zuschussförderung für die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Thüringen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro, der maximale Zuschuss je Projekt bei 200.000 Euro. Zielgruppe sind Bürgerenergiegenossenschaften und deren Projektgesellschaften. Damit deckt Thüringen dieselbe Lücke ab wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: die Vorlaufkosten für Machbarkeitsprüfungen und Gutachten, die vor jeder Realisierungsentscheidung anfallen und für die es sonst keine Finanzierung gibt.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Der Bürgerenergiefonds der IB.SH finanziert ausschließlich die vorbereitenden Maßnahmen von Bürgerenergieprojekten: Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Bauleitplanänderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 25.000 Euro je Projekt. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro und wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei bereitgestellt; die Mindestrealisierungskosten liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die im Gemeindegebiet des Projektstandorts wohnen und die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Beteiligten halten. Wird das Gesamtprojekt umgesetzt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen; bei Scheitern kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.
Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Solaranlagen bis 6 Megawatt (Paragraf 22b EEG)
Parallel zur Windregelung erhalten Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 EEG auch für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 6 Megawatt die EEG-Zahlung ohne Ausschreibungsteilnahme. Die Anforderungen an die Gesellschaft nach Paragraf 3 Nummer 15 EEG sind dieselben wie bei Wind: mindestens 50 natürliche Personen, 75 Prozent der Stimmrechte im 50-Kilometer-Umkreis, maximal 10 Prozent Stimmrechte je Mitglied. Die Meldung an die Bundesnetzagentur muss hier spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme unter Angabe der Registernummer erfolgen; danach gilt eine dreijährige Sperrfrist für weitere Solaranlagen desselben Segments.
L-Bank Energiefinanzierung
Förderdarlehen im Hausbankverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Ausdrücklich förderfähig sind Netze und Speicher für erneuerbare Wärme oder Kälte sowie Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, darunter Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromspeicherung, Flexibilisierung von Erzeugungsanlagen, überbetriebliches Lastmanagement und Messsysteme. Es gibt zwei Konditionenvarianten; PV-Aufdachanlagen und Batteriespeicher für PV-Aufdachanlagen erhalten einen Zinsbonus. Bereitstellungszinsen fallen erst nach zwölf Monaten an, danach 0,15 Prozent.
LfA Energiekredit Regenerativ und Energiekredit Regenerativ Plus
Zwei Förderdarlehen der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die Stromerzeugung auf Basis regenerativer Energien sowie ausdrücklich für die Speicherung dieser Energien. Finanziert werden zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende, also genau die Sektorkopplungsmaßnahmen rund um Batteriespeicher und Lastmanagement. Der Energiekredit Regenerativ wird aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern zinsverbilligt und aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard refinanziert.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien Standard
Der zentrale Förderkredit des Bundes für Strom- und Wärmeanlagen aus erneuerbaren Energien, ausdrücklich einschließlich Batteriespeichern, Wärme- und Kältespeichern sowie Wärme- und Kältenetzen, die aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Förderfähig sind zudem Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, darunter Stromspeicheranlagen einschließlich Power-to-X-Technologien, Lastmanagement sowie Mess- und Steuerungssysteme. Kreditbetrag bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben, Mindestlaufzeit zwei Jahre, bis zu 20 Jahre Zinsbindung. Der Kredit ist Nachfolger für das eingestellte Speicherprogramm KfW 275.
Niedrigerer THG-Wert für direkt eingespeisten Wind- und Solarstrom an Ladepunkten (Paragraf 5 Absatz 5 der 38. BImSchV)
Wird ein öffentlicher Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus Wind oder Sonne beliefert, der nicht aus dem Netz stammt, sondern direkt von einer Erzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt, rechnet das UBA mit deutlich niedrigeren Emissionswerten: für 2026 sind das 15,7 kg CO2-Äquivalent je Gigajoule bei Photovoltaik, 4,9 bei Wind an Land und 2,7 bei Wind auf See statt 119 kg beim deutschen Strommix. Das erhöht die anrechenbare Minderung um ein Vielfaches.
Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie
Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.
Essen: Solarförderung der Stadt
Die Stadt Essen bezuschusst über ihr Umweltamt die Errichtung von Solaranlagen im Stadtgebiet, einschließlich Steckersolargeraeten. Der Antrag zur Solarförderung wird über das städtische Serviceportal gestellt. Die Stadt verweist ergänzend auf die Informationsangebote der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu Steckersolar sowie auf die geltenden Gesetze und Normen. Die konkreten Fördersaetze ergeben sich aus der jeweils gültigen städtischen Förderrichtlinie.
Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme
Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher
Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen
Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.
Kassel: Förderung von Balkonkraftwerken
Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel. Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, bislang wurden rund 1.900 Anträge gestellt. Der Antrag wird digital gestellt, nach dem Bewilligungsbescheid reicht man Rechnung und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über den Stromspar-Check eine vollständige Kostenübernahme für Anschaffung und Installation.
proKlima GemeinNützlichSolar: Solarstrom für gemeinnützige Institutionen
Mit GemeinNützlichSolar richtet sich proKlima gezielt an gemeinnützige Institutionen wie Vereine, Kirchengemeinden, Verbände und soziale Träger, die auf ihren Gebäuden eine Solarstromanlage errichten wollen. Vereinsheime, Gemeindehäuser und aehnliche Gebäude verfuegen oft über gut geeignete Dachflächen, den Trägern fehlt jedoch das Eigenkapital. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.
proKlima SolarGrünDach: Solaranlage in Kombination mit Dachbegrünung
proKlima fördert die gemeinsame Neuerrichtung von fest installierten Solarstromanlagen und einer Dachbegrünung. Die Kombination kühlt die Module im Sommer und verbessert dadurch deren Wirkungsgrad, gleichzeitig speichert das Gründach Regenwasser und schafft Lebensraum. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Die konkreten Beträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen von proKlima.
proKlima SolarStromFassade: Photovoltaik an der Gebäudefassade
proKlima setzt mit diesem Baustein einen Anreiz für Solarstromanlagen an der Gebäudefassade. Für attraktive, fassadenintegrierte Lösungen wird ein höherer Förderbetrag gewährt als für Anlagen, bei denen die Module lediglich vor der Fassadenfläche montiert werden. Fassadenanlagen liefern im Winter und in den Morgen- und Abendstunden vergleichsweise viel Strom und ergänzen damit Dachanlagen. Das Fördergebiet umfasst Hannover und fuenf Umlandkommunen.
proKlima DachVollToll: Vollbelegung des Daches mit Solarmodulen
Der enercity-Fonds proKlima fördert die Vollbelegung von Daechern mit Solarmodulen an Wohngebäuden. Ziel ist es, verfügbare Dachflächen möglichst vollständig zu nutzen statt nur den wirtschaftlich naheliegenden Teil zu belegen. Das Fördergebiet umfasst Hannover sowie Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Bei allen Förderbausteinen ist zusätzlich die Beantragung eines Bonus möglich. Die konkreten Förderbeträge ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderbestimmungen.
Leipzig: Förderung privater Stecker-Solar-Geraete
Die Stadt Leipzig fördert Stecker-Solar-Geraete gezielt für Menschen mit geringem Einkommen. Nach dem Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2023 sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber eines Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Förderung ist seit der Veröffentlichung der Fachförderrichtlinie im Amtsblatt vom 16. Maerz 2024 verfügbar und bietet dieser Zielgruppe einen höheren Fördersatz als das Landesprogramm des Freistaats Sachsen. Eine finanzielle Vorleistung ist nicht noetig.
Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Zusätzlich zur Anlagenförderung zahlt die Stadt Bonn einen Bonus für EEG-Mieterstrommodelle nach den Paragrafen 19 und 21 Absatz 3 EEG sowie Paragraf 42a EnWG und für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG. Der Bonus beträgt 10 Euro je Kilowatt peak und je Wohneinheit. Bei 10 Kilowatt peak und 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt peak und 50 Wohneinheiten 15.000 Euro. Die Gesamtobergrenze von 25.000 Euro je Objekt bleibt bestehen.
Solares Bonn: Stecker-Solar-Geraete (Modul M13)
Die Stadt Bonn fördert Stecker-Solar-Geraete sozial gestaffelt. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Erbbauberechtigte erhalten 100 Euro je Kilowatt peak Modulleistung und höchstens 30 Prozent des Rechnungspreises. In Bonn gemeldete Mieter und Vermietende geförderten Wohnraums erhalten 200 Euro je Kilowatt peak und höchstens 60 Prozent. Mit gültigem Bonn-Ausweis sind es 800 Euro je Kilowatt peak und höchstens 90 Prozent. Geraete auf Hausdaechern werden seit dem 1. April 2023 bei Neuanträgen nicht mehr gefördert.
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