Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Bei Photovoltaik hängt vieles nicht am Zuschuss, sondern an Einspeisung, Steuer und Netzanschluss, die Förderung ist nur ein Teil der Rechnung. In Nordrhein-Westfalen kommt ein zweiter Punkt dazu: Direkte Zuschüsse für Module, Speicher oder Balkonanlagen kommen fast ausschließlich von Ländern, Städten und Stadtwerken. Die Landesmittel laufen dabei in der Regel über die NRW.BANK. Typische Antragsteller sind Privathaushalte, Vermieter, Betriebe und Vereine. Diese Seite trennt deshalb konsequent nach Landesprogrammen, bundesweiten Programmen und EU-Mitteln.
13 passende Programme im Verzeichnis

Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hat mit der NRW.BANK die größte Landesförderbank Deutschlands, gemessen an der Einwohnerzahl des Landes. Neben der Bank vergeben Bezirksregierungen und Landesämter eigene Zuschüsse, etwa im Klimaschutz. Weil das Land sehr viele große Städte hat, ist die kommunale Ebene hier oft der entscheidende Zusatzbaustein.
- Land
- Nordrhein-Westfalen
- Landeshauptstadt
- Düsseldorf
- Landesprogramme
- 7
- zum Thema Photovoltaik-Förderung
- Bundesweit dazu
- 6
- gelten hier ebenfalls
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Zur NRW.BANKProgramme des Landes Nordrhein-Westfalen
7Diese Programme kommen aus Nordrhein-Westfalen und gelten nur hier. Direkte Zuschüsse für Module, Speicher oder Balkonanlagen kommen fast ausschließlich von Ländern, Städten und Stadtwerken.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsguenstiges Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro für die Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden Energieeffizienzmaßnahmen wie Fenster und Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Barrierereduzierung, Einbruchschutz, Hochwasserschutz sowie Photovoltaik und Batteriespeicher.
progres.NRW - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Dachprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Klimaschutz und Energiewende mit 36 Einzelförderprogrammen, abgewickelt über die Bezirksregierung Arnsberg. Als für Privatpersonen geeignet weist die Bezirksregierung vier Programme aus: Fassaden-Photovoltaik, Hauselektrik in Mehrparteienhäusern zur Vorbereitung von Mieterstrom, oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen für den Anschluss an Fernwärmenetze. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nur auf den jeweiligen Einzelprogrammseiten.
progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Zuschüsse für Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik, Wasserkraft, Wärmepumpen mit Geothermie, Wärmerückgewinnung, Gebäude- und Quartiersmaßnahmen sowie Qualifizierung von Fachkräften. Der Programmbereich buendelt zahlreiche Einzelbausteine mit jeweils eigenen Fördersaetzen.
progres.nrw - Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhäusern vor PV-Installation
Zuschuss für die Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Förderung von Fassaden-Photovoltaik
Zuschuss für die Errichtung fassadenintegrierter Photovoltaik-Anlagen in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt, weil die Förderung nicht weitergeführt werden kann.
progres.nrw - Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher
Zuschuss für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in Kombination mit einem Batteriespeicher zur Eigenversorgung. Die Antragstellung für diesen Fördergegenstand ist derzeit ausgesetzt.
Bundesweite Programme
6Diese Programme gelten in ganz Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen. Sie sind meist der größere Baustein, die Landesmittel kommen obendrauf.
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, festgeschrieben für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung; bis 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Für Mieterstrom gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2,51 Cent bis 10 kW.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
Erneuerbare Energien Standard (270)
Zinsgünstiger Kredit für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, darunter Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse. Ebenfalls finanziert werden Batteriespeicher, Stromspeicher, Wärme- und Kältenetze sowie Mess-, Steuerungs- und Lastmanagementsysteme. Finanzierung bis 100 Prozent der Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro je Vorhaben.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Paragraf 12 Absatz 3 UStG)
Auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Stromspeichern fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt 0 Prozent. Das entlastet Privathaushalte unmittelbar um die sonst fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage inklusive Montage. Begünstigt sind Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.
Solarstrom für Elektroautos (442)
Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.
Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)
Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.
EU-Programme
0Ein eigenständiges EU-Programm ist zu diesem Thema bei uns nicht erfasst.
Europäische Mittel stecken oft unsichtbar in Landesrichtlinien. Wenn ein Landesprogramm oben von Kofinanzierung spricht, ist meistens genau das gemeint.
Land und Bund zusammen denken
Der Normalfall ist nicht ein Programm, sondern eine Kombination. Dabei tauchen drei Regeln fast überall auf: dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht zweimal gefördert werden, die Summe aller öffentlichen Mittel hat meist eine Obergrenze, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Was im Einzelfall zusammenpasst, steht in der Richtlinie des jeweiligen Programms.
- Bürgerenergiefonds NRW
Kombinierbar mit: Rückzahlungspflicht, sobald die Gesamtfinanzierung des Projekts steht oder die Realisierungsphase beginnt
- NRW.BANK.Gebäudesanierung
Kombinierbar mit: Kombination mit Bundesförderungen grundsaetzlich möglich
- progres.NRW - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Kombinierbar mit: Kombination mit Bundesförderung nach den jeweiligen Kumulierungsregeln der Einzelprogramme
- progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik
Kombinierbar mit: Kombination je nach Baustein unterschiedlich geregelt, Details in der Förderrichtlinie
Kommunale Förderung nicht vergessen
Neben Land und Bund legen Städte, Landkreise und Stadtwerke in Nordrhein-Westfalen eigene Töpfe auf. Die sind kleiner, oft schneller entschieden und werden selten zentral veröffentlicht. Genau deshalb ist kein Verzeichnis dort vollständig, auch unseres nicht. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Seite deines Energieversorgers lohnt sich fast immer.
Häufige Fragen zu Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine eigene Photovoltaik-Förderung?
Ja. In unserem Verzeichnis stehen 7 Programme, die aus Nordrhein-Westfalen kommen und dort für dieses Thema gelten. Direkte Zuschüsse für Module, Speicher oder Balkonanlagen kommen fast ausschließlich von Ländern, Städten und Stadtwerken. Namen und Bedingungen findest du oben in der Liste.
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Fast alle Richtlinien schließen aus, dass ein Euro Ausgabe zweimal gefördert wird, und viele setzen zusätzlich eine Obergrenze für die gesamte öffentliche Förderung. Ob deine konkrete Kombination erlaubt ist, steht in den Richtlinien beider Programme. Im Zweifel lässt du dir die Auskunft von der Bewilligungsstelle schriftlich geben.
Wo stelle ich den Antrag in Nordrhein-Westfalen?
Landesprogramme laufen in der Regel über die NRW.BANK oder über die Stelle, die in der jeweiligen Richtlinie genannt ist. Bundesweite Programme haben eigene Antragsstellen, die auf der Programmseite stehen. Einen zentralen Antrag für alle Ebenen gibt es nicht, jedes Programm wird einzeln beantragt.
Muss ich beantragen, bevor ich anfange?
Bei vielen Programmen ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Module bestellen, bevor der Zuschussantrag gestellt ist, und damit den Anspruch verlieren. Ob das für dein Programm gilt, steht in den Voraussetzungen auf der jeweiligen Programmseite. Steht dort nichts, geh im Zweifel davon aus, dass der Antrag zuerst kommt.
Gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen?
Möglich ist es fast immer. Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene, meist kleinere Programme auf, die selten zentral veröffentlicht werden. In unserem Verzeichnis sind dazu aktuell keine kommunalen Programme erfasst. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Energieversorger klärt das schneller als jede Suche.
Für wen lohnt sich Photovoltaik-Förderung in Nordrhein-Westfalen überhaupt?
Angesprochen sind vor allem Privathaushalte, Vermieter, Betriebe und Vereine. Bei Photovoltaik hängt vieles nicht am Zuschuss, sondern an Einspeisung, Steuer und Netzanschluss, die Förderung ist nur ein Teil der Rechnung. Wenn du unsicher bist, ob du in die Zielgruppe fällst, hilft der Check weiter: er stellt genau die Fragen, an denen die Richtlinien hängen.
Photovoltaik-Förderung in den anderen Bundesländern
Gleiches Thema, andere Landesregeln. Nützlich, wenn dein Vorhaben über eine Landesgrenze reicht.
Andere Themen in Nordrhein-Westfalen
Viele Vorhaben treffen mehrere Themen auf einmal. Ein Heizungstausch ist oft auch Sanierung, eine Gründung fast immer auch Digitalisierung.
- Heizungsförderung
- Sanierungsförderung
- Dämmförderung
- Fenster- und Türenförderung
- Renovierungsförderung
- Neubauförderung
- Wohneigentumsförderung
- Mobilitätsförderung
- THG-Quote
- Wallbox-Förderung
- Gründungsförderung
- Förderung für Selbständige
- Digitalisierungsförderung
- Forschungsförderung
- Personalförderung
- Bildungsförderung
- Familienförderung
- Umweltförderung
- Ökopunkte
- Agrarförderung
- Vereinsförderung
- Ehrenamtsförderung
- Kulturförderung
- Sportförderung
- Kommunalförderung
Eine Liste weiß nichts über dein Haus, deinen Betrieb oder deinen Zeitplan. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast. Und er erinnert dich an die Reihenfolge: Module bestellen, bevor der Zuschussantrag gestellt ist, und damit den Anspruch verlieren.