Der modulare Aufbau
Die Förderung setzt sich aus einem Grundfördersatz und mehreren Boni zusammen, die addiert werden. Für die Summe aller Anteile gilt ein Gesamtdeckel, und die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit begrenzt. Beides zusammen bedeutet: Der Prozentsatz allein sagt dir noch nicht, was am Ende ankommt.
Rechne deshalb immer von unten. Erst die Grundförderung, dann Bonus für Bonus prüfen, ob du die Bedingung wirklich belegen kannst, und zum Schluss beide Deckel anwenden. Diese Reihenfolge ergibt eine Zahl, mit der du planen kannst.
- Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Anlage, etwa Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle oder Anschluss an ein Wärmenetz
- Zuschlag für den frühen Austausch einer alten, noch funktionsfähigen fossilen Heizung, gebunden an Art und Alter der Altanlage
- Zuschlag für selbstnutzende Eigentümer unterhalb einer Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen
- Zuschlag für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle
- Ergänzender zinsverbilligter Kredit, mit dem sich der verbleibende Eigenanteil finanzieren lässt
Welche Sätze und Deckel aktuell gelten, steht in der Richtlinie beim Fördergeber. Genau dort und nirgends sonst liest du die verbindliche Zahl ab.
Wer wofür zuständig ist
Die Zuständigkeit ist aufgeteilt, und das führt regelmäßig zu Anträgen bei der falschen Stelle. Für den Heizungstausch an Wohngebäuden läuft der Zuschuss über die Förderbank des Bundes und ihr Zuschussportal. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, also Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagenoptimierung, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
Daneben stehen die Landesprogramme mit ihren eigenen Portalen und die kommunalen Töpfe, oft über Stadtwerke oder einen Klimafonds. Wer Heizung und Dämmung zusammen plant, hat also mindestens zwei Anträge bei zwei Stellen, mit unterschiedlichen Formularen und unterschiedlichen Fristen.
Wer antragsberechtigt ist
Der Kreis wurde in Stufen geöffnet, weshalb ältere Texte hier oft veraltet sind. Grundsätzlich können Eigentümer von Wohngebäuden beantragen, dazu Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen, Vereine und Kommunen.
Die Boni sind dagegen eng zugeschnitten. Der Einkommenszuschlag setzt voraus, dass du selbst im Gebäude wohnst und dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter einer festgelegten Grenze liegt, nachgewiesen über Steuerbescheide zurückliegender Jahre. Für Vermietende kommt dieser Bonus nicht in Frage. Der Zuschlag für den frühen Austausch hängt am Zustand und Alter der Altanlage, nicht am Einkommen.
Mieterinnen und Mieter können die Heizungsförderung nicht selbst beantragen. Wie viel der geförderten Kosten auf die Miete umgelegt werden darf, ist eine mietrechtliche Frage und gehört in eine Beratung.
Der Sonderfall Wohnungseigentümergemeinschaft
In einer Eigentümergemeinschaft ist nicht der einzelne Eigentümer der Antragsteller, sondern die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Das betrifft alle Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, und dazu gehört die zentrale Heizung.
Praktisch heißt das: Es braucht zuerst einen Beschluss der Eigentümerversammlung, und der Zeitplan richtet sich nach den Versammlungsterminen. Wer erst im Frühjahr merkt, dass ein Beschluss fehlt, verliert schnell ein Jahr. Einzelne Boni, die an die Person gebunden sind, werden je nach Programmlogik gesondert behandelt, das klärt die Verwaltung mit der Bewilligungsstelle.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Der Weg unterscheidet sich von älteren Programmen, weil ein Vertrag mit dem Fachunternehmen bereits vor dem Antrag vorliegen muss. Er darf nur noch nicht wirksam sein.
- 1Angebote einholen und mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen, der ausdrücklich unter der Bedingung der Förderzusage steht.
- 2Bestätigung zum Antrag beschaffen, ausgestellt vom Fachbetrieb oder von einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz.
- 3Antrag im Portal des Fördergebers stellen und die Zusage abwarten, vorher nichts anzahlen und nichts einbauen lassen.
- 4Anlage einbauen lassen, Rechnungen sammeln, Fachunternehmererklärung unterschreiben lassen.
- 5Verwendungsnachweis innerhalb der genannten Frist einreichen, danach wird ausgezahlt.
Wir stellen keinen Antrag für dich und können keine Bewilligung zusagen. Der Antrag läuft immer über dich und den Fördergeber.
Was zur Heizung noch dazugehört
Gefördert wird selten nur das Gerät. Zur Maßnahme zählen in der Regel auch die Arbeiten, die den Betrieb der neuen Anlage überhaupt erst sinnvoll machen. Wer sie im Antrag vergisst, verschenkt einen erheblichen Teil der anrechenbaren Kosten, weil sie später meist nicht nachgemeldet werden können.
- Pufferspeicher und Anpassung der Warmwasserbereitung
- Hydraulischer Abgleich und Optimierung der Regelung
- Austausch zu kleiner Heizkörper, Flächenheizungen, Anpassung der Verteilleitungen
- Rückbau der alten Anlage und Entsorgung des Öltanks
- Erd- oder Bohrarbeiten bei Wärmepumpen mit Erdreich als Quelle
- Fachplanung und Baubegleitung, meist als eigener Baustein zu beantragen
Welche Nachweise du brauchst
Die Nachweise sind der Grund für die meisten Verzögerungen, weil einige davon Wartezeit haben. Beschaffe sie deshalb parallel zur Angebotsphase und nicht erst nach der Zusage.
- Bestätigung zum Antrag, ausgestellt vor der Antragstellung
- Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
- Nachweis über die Altanlage, etwa Feuerstättenbescheid oder Angaben des Schornsteinfegers
- Steuerbescheide für den Einkommenszuschlag, für die in der Richtlinie genannten Jahre
- Fachunternehmererklärung nach dem Einbau
- Rechnungen mit Einzelpositionen und Zahlungsnachweise für den Verwendungsnachweis
Typische Stolpersteine
Diese Punkte kosten in der Praxis am häufigsten Geld.
- Vertrag ohne Bedingung unterschrieben oder angezahlt, damit gilt das Vorhaben als begonnen
- Mit dem Höchstsatz kalkuliert, obwohl einzelne Boni nicht belegbar sind
- Einkommensnachweis zu spät angefordert, der Bonus fällt weg
- Umfeldmaßnahmen nicht mit beantragt
- Antrag bei der falschen Stelle gestellt, etwa Dämmung und Heizung in einem Antrag
- Frist für den Verwendungsnachweis verpasst
- In der Eigentümergemeinschaft ohne Beschluss geplant
Was zusätzlich möglich ist
Neben der Heizung selbst werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, etwa Dämmung und Fenster, sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Kommunale Zuschüsse und Landesprogramme lassen sich in vielen Fällen ergänzend nutzen, solange nicht dieselben Kosten doppelt abgerechnet werden.
Wer größer saniert, sollte vorher eine Energieberatung machen. Sie klärt die sinnvolle Reihenfolge und liefert zugleich die Unterlagen, die du für mehrere Anträge ohnehin brauchst. Weil sich Sätze und Deckel regelmäßig ändern, prüfe die aktuellen Zahlen immer direkt beim Fördergeber, bevor du kalkulierst.