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Lexikon

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Anlagen, den du ins öffentliche Netz abgibst.

Illustration zum Förderthema Photovoltaik

Was dahintersteckt

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom nicht selbst verbraucht, speist ihn ins Netz ein und bekommt dafür eine im EEG geregelte Vergütung. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum und richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Er wird für neue Anlagen regelmäßig abgesenkt, weshalb der Zeitpunkt der Inbetriebnahme zählt und nicht der Zeitpunkt der Bestellung. Voraussetzung ist unter anderem die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die jeweils gültigen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.

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Quellen

Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.

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