Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Anlagen, den du ins öffentliche Netz abgibst.

Was dahintersteckt
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und den Strom nicht selbst verbraucht, speist ihn ins Netz ein und bekommt dafür eine im EEG geregelte Vergütung. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum und richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Er wird für neue Anlagen regelmäßig abgesenkt, weshalb der Zeitpunkt der Inbetriebnahme zählt und nicht der Zeitpunkt der Bestellung. Voraussetzung ist unter anderem die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die jeweils gültigen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- EEGDas Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Vorrang erneuerbarer Energien im Stromnetz und ihre Vergütung.
- BalkonkraftwerkEin Balkonkraftwerk ist eine kleine steckerfertige Photovoltaikanlage, die den erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt verbraucht.
- MarktstammdatenregisterDas Marktstammdatenregister ist das amtliche Verzeichnis, in dem jede Stromerzeugungsanlage registriert werden muss.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.