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Förderprogramme für Gründung

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

458 Programme gefunden

Wie das läuft: Förderung für die Gründung

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BundSonstiges

AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)

Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bundesministerium für Bildung, Abwicklung über die KfW
LandBeratung

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven / Starthaus Bremen
SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Antrag bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
LandPrämie

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandPrämie

Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz

Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)

Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.

bis 80 Prozent, maximal 1,3 Mio. Euro
Saarland
Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS), Geschäftsbesorgung SIKB
LandBürgschaft

Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz

Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.

ab 2 Mio. Euro
Rheinland-Pfalz
ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
LandZuschuss

BRE-Up Startup-Förderung Bremen

Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bremen
Starthaus Bremen und Bremerhaven / BAB Bremer Aufbau-Bank
LandBeteiligung

BayBG Beteiligungen für kleine und junge Unternehmen sowie Nachfolge

Die BayBG beteiligt sich an mittelständischen Unternehmen in Bayern und hat eigene Programmlinien für kleine und junge Unternehmen, Venture Capital und Unternehmensnachfolge. Damit laesst sich Eigenkapital ohne Abgabe der unternehmerischen Führung stärken. Das jährliche Neuengagement liegt bei rund 50 Mio. Euro, das Gesamtbeteiligungsvolumen bei 364 Mio. Euro. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge werden auf der Seite nicht genannt und sind im Einzelfall zu klaeren.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH
LandPrämie

Bayerische Hebammenniederlassungsprämie

Einmalige Prämie von 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die sich in Bayern niederlassen. Voraussetzung ist die Niederlassung nach dem 30.08.2019, die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Bereitschaft, mindestens drei Jahre freiberuflich tätig zu sein.

5.000 Euro bis 5.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen, die neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickeln. Förderfähig sind Personalkosten in Forschung und Entwicklung, Geraete, Auftragsforschung und Patentkosten. Konzeptvorhaben werden mit bis zu 35 Prozent und maximal rund 26.000 Euro gefördert, Entwicklungsvorhaben mit bis zu 45 Prozent.

bis 45 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ
LandZuschuss

Beratung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch externe Expertinnen und Experten. Unterstützt werden die Entwicklung des Geschäftsmodells und die Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans. Die Förderung erfolgt kostengünstig über Gutscheine, die bei den Trägern eingelöst werden. Antragsberechtigt sind Personen, die in Baden-Württemberg eine gewerbliche oder freiberufliche Selbständigkeit aufnehmen wollen, einschließlich Übernahmen, Franchise und wesentlicher Beteiligungen. Die konkreten Beträge stehen bei den Gutscheinträgern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
LandBeratung

Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg

Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
BundBeratung

Beratungsnetzwerk im Handwerk

Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bundesministerium für Wirtschaft, umgesetzt durch Handwerksorganisationen
LandBeratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Zuschuss zu Beratungen rund um Gründung, Betriebsübernahme und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb. Gefördert werden in der Regel 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratertag. Ergänzend sind Spezialberatungen etwa zu Migration, Behinderung, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderfähig.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MWIKE
LandBeratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
NRW.BANK, Land Nordrhein-Westfalen
LandBeratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Land NRW bezuschusst Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit 50 Prozent des Tagewerksatzes, höchstens 510 Euro je Beratertag. Bürgergeldempfänger erhalten bis zu 80 Prozent (maximal 816 Euro), bei Zirkelberatungen bis zu 90 Prozent (maximal 918 Euro). Gefördert werden je nach Vorhaben sechs bis acht Beratertage. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespraech mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht, die Beratung muss vor der Gründung abgeschlossen sein.

bis 50 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen / LGH und IHK Beratungs- und Projektgesellschaft (IBP)
LandZuschuss

Beratungsrichtlinie Thüringen - Intensivberatung

Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.

bis 50 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandKredit

Berlin Innovativ PLUS

Zinsguenstiger Förderkredit in der Regel ab 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro für Berliner Start-ups, KMU und kleine Mid-Caps mit Innovations-, Digitalisierungs-, Kreativ- oder Nachhaltigkeitsbezug. Bei Kriterien der Kreativwirtschaft liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Die IBB übernimmt 70 Prozent Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank.

100.000 Euro bis 3 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandBeteiligung

Berlin Kapital

Mezzanine Mittel in Form typisch stiller Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis 5 Millionen Euro für Berliner KMU zur Wachstumsfinanzierung und Verbesserung der Kapitalstruktur. Mindestens 50 Prozent Kofinanzierung durch private Kapitalgeber sind erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt endfällig, die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.

bis 5 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandKredit

Berlin Start

Förderkredit von 5.000 bis 1,5 Millionen Euro für Gründung, Unternehmensnachfolge und Betriebsmittel in Berlin. Die Finanzierung erfolgt über die Hausbank mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg von bis zu 70 Prozent, Laufzeit 6 bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

bis 100 Prozent, maximal 1,5 Mio. Euro
Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
LandBeteiligung

BerlinInnoGrowth (BIG-Programm)

Wagniskapital von 350.000 bis 2 Millionen Euro für innovative Berliner Start-ups und KMU mit Wachstumspotenzial in ökologischen, digitalen oder sozialen Feldern. Die Beteiligung erfolgt als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, IBB Capital stellt 51 bis 70 Prozent der Kofinanzierung, ein privater Koinvestor mindestens 30 bis 49 Prozent.

350.000 Euro bis 2 Mio. Euro
Berlin
IBB Capital / Investitionsbank Berlin

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