Förderprogramme für Digitalisierung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Digitalisierung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
379 Programme gefunden
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
100xDigital
100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.
BRE-Up Startup-Förderung Bremen
Equity-freier Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bei 80 Prozent Förderquote für hochinnovative High-Tech- und Deeptech-Startups im Land Bremen. Förderfähig sind Personalkosten, Investitionskosten, Marketing sowie Coaching- und Beratungsleistungen über eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung
Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft in den vier Handlungsfeldern Werkstoffe und Materialien, Life Science, Digitalisierung sowie Mobilität. Die einzelnen Förderlinien sind unter anderem Informations- und Kommunikationstechnik (Kuenstliche Intelligenz und Data Science, Kommunikationsnetze der Zukunft, Cybersicherheit), Elektronische Systeme und Prozesstechnologien, Medizintechnik, Bio- und Gentechnologie, Neue Werkstoffe sowie Innovative Antriebstechnologien und Raumfahrt. Die Förderung erfolgt über regelmäßige Förderaufrufe mit Stichtagen.
Beratungsförderung Digitalisierung und Arbeit 4.0 Bremen
Die Beratungsförderung übernimmt bis zu 50 Prozent der externen Kosten, maximal 5.000 Euro je Vorhaben, für die Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien, Prototypen und Mustern. Themen sind unter anderem Industrie 4.0, Big Data, neue digitale Geschäftsmodelle, Prozessdigitalisierung, Organisationsentwicklung, Cloud-Dienste und IT-Sicherheitskonzepte. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Bremen und Bremerhaven; der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Gefördert wird ausschließlich Beratung: Die Umsetzung einer Website, eines Onlineshops oder von Onlinemarketing wird nicht bezahlt.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
Beratungsrichtlinie Thüringen (KMU-Beratungsförderung)
Zuschuss zu Beratungsleistungen für Thüringer KMU zu Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 01.01.2025 ist Digitalisierungsberatung eigener Schwerpunkt. Die Intensivberatung wird mit 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes von 950 Euro je Beratungstag für bis zu 20 Tage gefördert, Beratungs- und Netzwerkprojekte mit bis zu 75 Prozent.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Intensivberatung
Thüringen fördert die Intensivberatung kleiner und mittlerer Unternehmen durch unabhängige Beraterinnen und Berater mit 50 Prozent der Standardeinheitskosten. Als Standardeinheitskosten gelten 950 Euro je Tagewerk bei maximal 20 Tagewerken. Beratungsthemen sind unter anderem Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 1. Januar 2025 zählt auch die Digitalisierungsberatung zu den förderfähigen Schwerpunkten. Vor Antragstellung ist ein anerkannter Qualitätssicherer einzuschalten.
Berlin Innovativ PLUS
Zinsguenstiger Förderkredit in der Regel ab 100.000 Euro bis 3 Millionen Euro für Berliner Start-ups, KMU und kleine Mid-Caps mit Innovations-, Digitalisierungs-, Kreativ- oder Nachhaltigkeitsbezug. Bei Kriterien der Kreativwirtschaft liegt die Obergrenze bei 1 Million Euro. Die IBB übernimmt 70 Prozent Haftungsfreistellung für die durchleitende Bank.
Berlin Mittelstand 4.0
Berlin Mittelstand 4.0 ist das Darlehensprogramm der Investitionsbank Berlin für die Digitalisierung von Produktion und Service sowie für Industrie-4.0-Lösungen. Vergeben werden Darlehen von 2 bis 6 Millionen Euro mit einer Haftungsfreistellung von 60 Prozent für die Hausbank, vergünstigtem risikodifferenziertem Zinssatz, 100 Prozent Auszahlung und flexiblen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Das Programm richtet sich an kleine und größere Mittelstandsunternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes mit weniger als 3.000 Beschäftigten. Wegen der Mindestgröße ist es kein Programm für eine einzelne Website oder Marketingmaßnahme, sondern für größere Digitalisierungsvorhaben.
BerlinInnoGrowth (BIG-Programm)
Wagniskapital von 350.000 bis 2 Millionen Euro für innovative Berliner Start-ups und KMU mit Wachstumspotenzial in ökologischen, digitalen oder sozialen Feldern. Die Beteiligung erfolgt als offene Beteiligung oder Wandeldarlehen, IBB Capital stellt 51 bis 70 Prozent der Kofinanzierung, ein privater Koinvestor mindestens 30 bis 49 Prozent.
Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt
Wagniskapital für technologieorientierte und innovative kleine und mittlere Unternehmen. Offene Beteiligungen sind bis zu 10 Millionen Euro je KMU möglich, stille Beteiligungen bis zu 5 Millionen Euro je Unternehmen. Im Start-up-Programm Gladiator werden bis zu 350.000 Euro bereitgestellt. Finanziert werden Forschung und Entwicklung, Markteinführung und Wachstum.
Beteiligungen der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Wagniskapital für junge Technologieunternehmen in der Gründungsphase und für bestehende innovative Unternehmen im Saarland. Die SWG beteiligt sich in der Regel als stiller Gesellschafter, eine offene Minderheitsbeteiligung ist in Kombination möglich. Die Mittel dienen vorrangig der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und technischer Dienstleistungen.
Beteiligungskapital Bayern Kapital
Eigenkapitalbeteiligungen für bayerische Gründerinnen, Gründer und Technologieunternehmen von der Gründung über den Markteintritt bis zur Expansion. Bayern Kapital investiert in der Frühphase und begleitet innovative Technologieunternehmen auch in der Wachstumsphase.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bündelt seine Beratungsförderung seit Dezember 2025 im neuen Betriebsberatungsprogramm. Bezuschusst werden externe Beratungen zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, Design, Wissenstransfer und Innovation. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Das Programm ersetzt die früheren Zuschüsse 134, 136 und 138.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)
Nachfolgeprogramm der bisherigen Beratungsprogramme 134, 136 und 138. Gefördert werden betriebliche Beratungen für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Themen sind unter anderem Betriebswirtschaft, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Design sowie Wissens- und Technologietransfer.
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG - Digital)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerk. Gefördert werden Beratungsprojekte zur Analyse von Digitalisierungspotenzialen, Implementierungsprojekte für Organisations- und Prozessinnovationen sowie begleitende Mitarbeiterschulungen. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent, maximal 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung.
Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital
BIG-Digital fördert die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen in brandenburgischen KMU einschließlich Handwerksbetrieben. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent im Wege der Anteilfinanzierung, maximal 50.000 Euro für das Modul Beratung und Schulung und maximal 500.000 Euro für das Modul Implementierung; die Laufzeit beträgt höchstens 6 Monate beziehungsweise 36 Monate. Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler sind von der BIG-Richtlinie ausgeschlossen. Ein Erstgespraech mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg ist Pflicht. Reine Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Förderzweck, gefördert werden betriebliche Digitalisierungsprozesse.
Breitbandförderung - Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben für den Gigabitausbau in Hessen. Gefördert werden Betreibermodelle, Wirtschaftlichkeitslücken, die Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten sowie die Mitverlegung bei anderen Baumaßnahmen und in Neubaugebieten.
Bundesförderung EEW - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Energiemanagement-Software, von Sensoren und Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energiestroemen sowie von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Software muss die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 unterstützen und in der BAFA-Produktliste gelistet sein. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
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