Förderprogramme für Neubau
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Neubau. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.
Baulandfonds Schleswig-Holstein (Aktive Baulandentwicklung)
Zweistufiges Programm für Ämter und Gemeinden, die Flächen für überwiegende Wohnnutzung entwickeln wollen. Programmteil 1 fördert Potenzialanalysen mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Programmteil 2 stellt Darlehen für Flächenankauf, Erschließung und Infrastruktur bereit. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag für das Darlehen beträgt 0,22 Prozent.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Zentrales Landesprogramm für den Bau und die Modernisierung bedarfsgerechter Mietwohnungen, die Bildung von Wohneigentum und den Abbau von Barrieren. Gefördert wird mit einem zinsguenstigen staatlichen Baudarlehen zu derzeit 2,5 Prozent und ergänzenden Zuschüssen, im Mietwohnungsbau etwa einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, Zuschlaegen für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Eigenwohnraumförderung)
Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der BayernLabo für Bau oder Kauf selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, zinsverbilligt für bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Haushalte mit Kindern erhalten zusätzlich einen Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind, der auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden kann. Die Mindesteigenkapitalquote wurde von 20 auf 15 Prozent gesenkt, die Einkommensgrenzen wurden zum 1. September 2023 um rund 25 Prozent angehoben.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen des Freistaats Bayern für den Bau, die Änderung, die Erweiterung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum, auch beim Zweiterwerb. Der Darlehensnennbetrag darf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten, ein zusätzliches Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen ist deshalb noetig. Haushalte mit Kindern im Sinn von Paragraf 32 Absatz 1 bis 5 EStG erhalten zusätzlich einen unverzinslichen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind; das gilt auch bei einer zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehenden Schwangerschaft. Angeboten werden Konditionsbindungen von zehn und 15 Jahren. Wird die Selbstnutzung vor Ablauf der Belegungsbindung aufgegeben, ist der Kinderzuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau
Langfristige Finanzierung energieeffizienter Projekte der Wohnungswirtschaft, die die KfW-Förderung für Wohngebäude ergänzt. Finanziert werden Neubau, Umnutzung und Sanierung von Mietwohnraum zum Erreichen von Effizienzhausstandards mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der ILB-Tilgungszuschuss beträgt bis zu 5 Prozent, für Neubauprojekte laut ILB bis zu 7,5 Prozent.
Brandenburg-Kredit Pflege
Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen für Investitionen in Pflegeinfrastruktur und Eingliederungshilfe. Gefördert werden der Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen mit ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Umbaumaßnahmen in stationaeren Einrichtungen. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro im ambulanten und 200.000 Euro im stationaeren Bereich, der Höchstbetrag bei 2 Mio. Euro pro Vorhaben.
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Zuschuss zu Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro. Gestaffelt nach beheizter oder gekühlter Nettogrundfläche liegt der Zuschuss bei maximal 850 Euro unter 200 Quadratmetern, maximal 2.500 Euro zwischen 200 und 500 Quadratmetern und maximal 4.000 Euro über 500 Quadratmetern.
Bundesprogramm Junges Wohnen (Studierenden- und Azubiwohnheime)
Junges Wohnen ist ein Teilprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze von Studierenden und Auszubildenden. Gefördert werden neue Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau einschließlich des erstmaligen Erwerbs sowie die Modernisierung bestehender Plätze. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro bereit. Der Bund vergibt Finanzhilfen an die Länder, die daraus eigene Wohnheim-Förderprogramme auflegen und mit Landesmitteln aufstocken. Antragsteller sind daher Studierendenwerke, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Träger, nicht die Studierenden selbst.
Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Absatz 5a EStG)
Für Wohngebäude kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung von 5 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert gewählt werden. Das zieht die Abschreibung stark in die ersten Jahre vor und verschafft in der Anfangszeit deutlich mehr Steuerersparnis. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029, bei Kauf ein in diesem Zeitraum rechtswirksam abgeschlossener Vertrag. Der Haken: Der Abschreibungsbetrag sinkt Jahr für Jahr, weil er immer vom Restwert berechnet wird, und die Wahl gilt für das gesamte Gebäude. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist später zulässig, der Rückweg nicht.
Der Bremer Förderlotse
Kostenfreies Beratungsangebot zu allen Förderprogrammen rund um Bau, Kauf und Modernisierung von Wohnraum im Land Bremen. Der Förderlotse hilft beim Finden des passenden Programms, nennt technische Berater und Antragsstellen und begleitet von der Antragstellung bis zum Abschluss.
Eigenheimförderung für große Familien
Zinsvergünstigtes Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung für den Neubau oder Erstbezug von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Zielgruppe sind Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Haushalte, in denen ein Mitglied einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hat. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben zur Qualitätssicherung.
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank für Familien in Baden-Württemberg, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder erweitern. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 tilgungsfreien Monaten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Darlehenshöhe haengt von der Haushaltsgröße ab, für einen Vier-Personen-Haushalt nennt die L-Bank beispielsweise 344.500 Euro. Voraussetzung sind mindestens ein minderjähriges Kind oder eine Schwangerschaft innerhalb von sechs Monaten, Wohnsitz in Baden-Württemberg, Selbstnutzung, kein bisheriges geeignetes Wohneigentum, mindestens 15 Prozent Eigenleistung sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Neubauten müssen den Neubaustandard Plus erreichen. Die L-Bank weist auf der Produktseite auf Wartezeiten von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung hin.
Eigentumsfinanzierung BW (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Landesdarlehen für Familien in Baden-Württemberg mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einer Schwangerschaft, die innerhalb von sechs Monaten zur Geburt führt. Der Zinssatz ist für 15 Jahre auf 1,00 Prozent pro Jahr verbilligt, die Tilgung beträgt 2,25 Prozent pro Jahr nach 24 tilgungsfreien Monaten, Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Die Darlehenshöhe haengt von der Haushaltsgröße ab, die L-Bank nennt als Beispiel bis zu 344.500 Euro für einen Vierpersonenhaushalt. Gefordert sind mindestens 15 Prozent Eigenkapital an den Gesamtkosten, davon 8,5 Prozent aus Ersparnissen oder Grundstückswert. Wegen hoher Nachfrage und begrenzter Fördermittel muss derzeit mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung gerechnet werden.
Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg (Z15-Darlehen)
Zinsverbilligtes Darlehen für Kauf, Bau oder Erweiterung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Baden-Württemberg, inklusive Grundstück und Außenanlagen beim Neubau. Der Zinssatz liegt bei 1,00 Prozent p.a. für 15 Jahre, die Tilgung bei 2,25 Prozent mit 24 Monaten tilgungsfreier Zeit. Die Darlehenshöhe hängt von der Familiengröße ab, eine vierköpfige Familie erhält bis zu 344.500 Euro.
Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)
Zinsguenstige Darlehen und Zuschüsse für Neubau, Erwerb, barrierereduzierende und klimagerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum in Niedersachsen. Einkommensgruppe A erhält Darlehen bis 180.000 Euro, die Gruppen B und C bis 140.000 Euro. Je Kind gibt es Aufstockungen von 10.000 Euro (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 Euro sowie zusätzliche Zuschüsse von 10.000 Euro je Kind oder Person mit Behinderung.
Eigentumsförderung NRW, Neubau oder Kauf
Zinsguenstiges Landesdarlehen mit 30 Jahren Zinsbindung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen. In der Einkommensgruppe A liegt das Grunddarlehen je nach Haushaltsgröße zwischen 100.000 und 184.000 Euro bei 0,5 Prozent Zins und einem Tilgungsnachlass von 10 Prozent, in der Einkommensgruppe B zwischen 59.000 und 110.000 Euro. Zusatzdarlehen sind möglich, unter anderem 30.000 Euro für energieeffizientes Bauen im Standard Effizienzhaus 40, bis zu 25.000 Euro für die Baureifmachung (höchstens 75 Prozent der Kosten) und für Holzbau 1,30 Euro je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 Euro; auf die Zusatzdarlehen gibt es 50 Prozent Tilgungsnachlass. Erforderlich sind mindestens 7,5 Prozent Eigenleistung, die aus Geld, unbelastetem Grundstückswert oder Selbsthilfe bestehen kann. Bewilligungsstelle ist die Stadt oder der Kreis am Bauort, in Münster etwa das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung; der Antrag muss vor dem Grundstückskauf beziehungsweise vor Baubeginn dort gestellt werden. Die Konditionen aendern sich jährlich mit dem Landesförderprogramm.
Eigentumsförderung Niedersachsen (selbst genutztes Wohneigentum)
Förderdarlehen des Landes Niedersachsen für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum sowie für die Modernisierung des selbst genutzten Bestands. Für Neubau und Erwerb nennt die NBank bis zu 180.000 Euro in der Einkommensgruppe A und bis zu 140.000 Euro in den Gruppen B und C. Die Beträge erhöhen sich um 10.000 Euro je Kind in Gruppe A beziehungsweise um 7.500 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied in den Gruppen B und C, dazu kommt ein Zuschuss von 10.000 Euro je Kind oder behindertem Haushaltsmitglied. Gefördert werden ausdrücklich auch barrierereduzierende Modernisierungen und energetische Verbesserungen um mindestens zwei Energieklassen. Der Antrag geht an den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde als Bewilligungsstelle.
Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für den energetisch hochwertigen Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen. Die Gebäude müssen mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 erreichen. Die Förderhöhe haengt von der Einkommensgruppe A, B oder C sowie von Bau- und Grundstückskosten ab.
Energiekredit Gebäude
Darlehen bis 20 Mio. Euro für klimafreundlichen gewerblichen Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Guenstige Konditionen und erleichterter Kreditzugang durch Risikoübernahme der LfA.
Familienwohnen
Zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen. Gefördert werden bis zu 80.000 EUR je Haushalt sowie bis zu 10.000 EUR Zusatzdarlehen für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung. Der Zinssatz liegt je nach Einkommen und energetischem Standard zwischen 0,1 und 3,15 Prozent.
Finanzierung Familienzuwachs
Zinsverbilligtes Darlehen für kinderlose Paare mit Kinderwunsch und für Haushalte, deren Einkommen die Grenzen der normalen Eigentumsförderung überschreitet. Kinderlose Paare erhalten bis zu 239.500 Euro, Familien mit zwei Kindern bis zu 344.500 Euro. Das Darlehen ist auf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt.
Förderangebote Wohnen für 2 bis 8 Personen
Zwei kombinierbare Bausteine für inklusive Wohnangebote für zwei bis acht Personen. Die Projektförderung deckt bis zu 200.000 Euro Personal- und Honorarkosten über drei Jahre mit bis zu 90 Prozent, die Investivförderung bis zu 380.000 Euro für Kauf, Umbau und Ausstattung mit bis zu 50 Prozent. Pro rollstuhlgerechter Wohneinheit gibt es bis zu 20.000 Euro zusätzlich für maximal vier Einheiten.
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