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Förderprogramme für Photovoltaik auf Ebene Kommune

Alle Programme für Photovoltaik auf Ebene Kommune. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

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KommuneZuschuss

Dach-Solar-Förderprogramm der Region Hannover

Die Region Hannover fördert mit der Dach-Solar-Richtlinie die Kombination aus Photovoltaikanlage und Dachdämmung an Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind alle Gebäudeeigentümer in der Region Hannover, also Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften und Kommunen. Kernbedingung ist, dass gleichzeitig mit der PV-Anlage eine Dachdämmung ausgeführt wird, Neubauten sind ausgeschlossen. Das Programm ist mit neuen Konditionen seit Januar 2026 wieder geöffnet und lässt sich mit KfW- und BAFA-Förderungen kombinieren.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Region Hannover, Fachbereich Umwelt und Klimaschutz
KommuneZuschuss

Düsseldorf: Zuschuss für Balkonkraftwerke

Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst Balkonsolaranlagen mit bis zu 600 Euro, das entspricht 50 Prozent der Kosten. Beantragt ein Vermieter die Förderung gleichzeitig für alle Wohneinheiten eines Gebäudes, kommt ein Bonus von 10 Prozent hinzu. Haushalte mit geringem Einkommen können über eine Kombination aus städtischen Mitteln und Lotteriemitteln nahezu kostenfreie Balkonsolaranlagen erhalten, hierfuer ist eine Energieberatung verpflichtend.

bis 50 Prozent, maximal 600 Euro
Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
KommuneZuschuss

Düsseldorf: Zuschuss für Photovoltaikanlagen

Im Programm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf Photovoltaikanlagen mit einem Grundbetrag von 1.000 Euro zuzueglich 200 Euro je Kilowatt peak, insgesamt höchstens 10.000 Euro. Das Programm richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Stadtgebiet. Nach Angaben der Stadt laesst sich die kommunale Förderung mit Bundesprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und mit progres.nrw kombinieren, wodurch sich die Gesamtsumme deutlich erhöhen kann.

1.000 Euro bis 10.000 Euro
Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf
KommuneZuschuss

Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert private Stecker-Solar-Geräte, auch Balkonkraftwerke genannt, mit einer Pauschale von 500 Euro je Gerät. Liegen die Gesamtkosten darunter, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes, also Menschen mit geringem Einkommen.

bis 100 Prozent, maximal 500 Euro
Leipzig
Stadt Leipzig, Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

München stockt mit dem FKG die Bundesförderung für energetische Sanierung, Heizungstausch und Photovoltaik auf. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen wie Fenstertausch und Dämmung, der Wechsel auf Wärmepumpe, Solarthermie oder Fernwärme, Sanierungen auf Effizienzhausstandard, Mieterstrommodelle sowie Steckersolargeraete. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und bevollmaechtigte Mieter mit Objekten in München. Seit Dezember 2025 gilt eine neue Systematik mit Boni für Vollsanierungen; die Maßnahme darf erst nach der zweiten Mitteilung der Stadt begonnen werden.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Mieterstrommodelle

Für gemeinschaftlich genutzte Solaranlagen im Rahmen von Mieterstrommodellen zahlt die Stadt München 200 Euro je Kilowatt installierter Leistung, begrenzt auf die tatsächlichen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Genossenschaften, gemeinnützige Träger und Unternehmen.

Höhe je nach Vorhaben
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Photovoltaikberatung

Die Stadt München übernimmt 60 Prozent des Beratungshonorars für qualifizierte Photovoltaikberatung. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 Euro bei kleinen Wohngebäuden mit einer bis zwei Wohneinheiten und maximal 15.000 Euro bei größeren Wohn- und Gewerbegebäuden. Die Beratung muss über die reine Anlagenplanung hinausgehen und Machbarkeit, Speicheroptionen und Wirtschaftlichkeit umfassen.

bis 60 Prozent, maximal 15.000 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)

Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, maximal 50 Prozent der Kosten. Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Wohneinheit, Gebäudeeigentümer sowie sozial engagierte Initiativen.

bis 50 Prozent, maximal 320 Euro
Muenchen
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude München: Balkonkraftwerke

Die Landeshauptstadt München bezuschusst Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt peak, gefördert werden bis zu 800 Watt peak je Wohneinheit, höchstens jedoch 50 Prozent der Kosten. Inhaber eines München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind Anschaffungspreis, Installation und Befestigung, ein zusammen mit dem Geraet gekaufter Speicher sowie beim München-Pass auch die Installation einer geeigneten Steckdose. Der Antrag muss zwingend vor Kauf oder Bestellung gestellt werden.

bis 50 Prozent, maximal 320 Euro
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen

Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 300 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen mit Speicher

Wird eine steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage um einen Batteriespeicher ergänzt, zahlt die Stadt Göttingen einen Zuschuss von bis zu 250 Euro. Auch hier ist ein einkommensbezogener Bonus von bis zu 150 Euro möglich, sodass insgesamt bis zu 400 Euro erreichbar sind. Der Speicher erlaubt es, den am Tag erzeugten Solarstrom abends zu nutzen und erhöht damit den Eigenverbrauch. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 400 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Batteriespeichersysteme

Die Stadt Göttingen fördert stationaere Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom mit bis zu 100 Euro je voller Kilowattstunde Speicherkapazität, höchstens 1.200 Euro je Förderobjekt. Gefördert wird bis zu einer Speicherkapazität in Höhe von 80 Prozent der Modulleistung der Photovoltaikanlage in Kilowatt peak. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben. Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben.

bis 25 Prozent, maximal 1.200 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine

Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.

bis 25 Prozent, maximal 3.000 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen
KommuneZuschuss

Kassel: Förderung von Balkonkraftwerken

Die Stadt Kassel fördert den Kauf eines Balkonkraftwerks mit 150 Euro. Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Kassel. Das Förderprogramm läuft von 2024 bis 2026, bislang wurden rund 1.900 Anträge gestellt. Der Antrag wird digital gestellt, nach dem Bewilligungsbescheid reicht man Rechnung und Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister ein. Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten über den Stromspar-Check eine vollständige Kostenübernahme für Anschaffung und Installation.

bis 150 Euro
Kassel
Stadt Kassel
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Batteriespeicher

Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.

bis 60 Prozent, maximal 1.300 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Inselanlagen in Kleingärten

Die Stadt Köln bezuschusst netzunabhängige Solar-Inselanlagen in Kleingärten mit 150 Euro je Garten. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Damit können Laubenbesitzer ihre Gartenlaube mit Solarstrom versorgen, ohne an das öffentliche Netz angeschlossen zu sein. Die Förderung ist Teil des gleichen städtischen Programms wie die Photovoltaik- und Speicherförderung und wird über das Förderportal der Stadt beantragt.

150 Euro bis 300 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Photovoltaikanlagen

Die Stadt Köln bezuschusst die Erstinstallation fest montierter, netzgekoppelter Photovoltaikanlagen gestaffelt nach Leistung: 1.500 Euro bei 2 bis 5 Kilowatt peak, 2.000 Euro bei 5 bis 9 Kilowatt peak, 2.300 Euro bei 9 bis 14 Kilowatt peak und 2.500 Euro ab 14 Kilowatt peak. Die Förderung deckt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern 80 Prozent, und ist auf 10.000 Euro je Gebäude und Jahr begrenzt. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein.

bis 60 Prozent, maximal 2.500 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Köln: Zuschuss für Steckersolargeraete

Die Stadt Köln fördert Steckersolargeraete, also Balkonkraftwerke, mit 150 Euro je Geraet. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Anders als bei fest installierten Photovoltaikanlagen ist bei Steckersolargeraeten die Selbstmontage zulässig, ein Fachunternehmen ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft ausschließlich über das städtische Förderportal. Die Förderung ist Teil des städtischen Programms zur Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.

150 Euro bis 300 Euro
Köln
Stadt Köln
KommuneZuschuss

Leipzig: Förderung privater Stecker-Solar-Geraete

Die Stadt Leipzig fördert Stecker-Solar-Geraete gezielt für Menschen mit geringem Einkommen. Nach dem Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2023 sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber eines Leipzig-Passes antragsberechtigt. Die Förderung ist seit der Veröffentlichung der Fachförderrichtlinie im Amtsblatt vom 16. Maerz 2024 verfügbar und bietet dieser Zielgruppe einen höheren Fördersatz als das Landesprogramm des Freistaats Sachsen. Eine finanzielle Vorleistung ist nicht noetig.

Höhe je nach Vorhaben
Leipzig
Stadt Leipzig
KommuneZuschuss

Photovoltaik - klimafreundliches Arbeiten in Köln

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen und gemeinnützige Vereine erhalten Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an bestehenden Gewerbeimmobilien in Köln. Die Pauschalen reichen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), für gemeinnützige Vereine 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro gefördert, Steckersolargeräte mit 150 Euro je Einheit.

bis 60 Prozent, maximal 10.000 Euro
Koeln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
KommuneZuschuss

Photovoltaik - klimafreundliches Wohnen in Köln

Die Stadt Köln fördert die Erstinstallation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen an bestehenden Wohngebäuden mit Pauschalen von 1.500 Euro (2 bis 5 kWp) bis 2.500 Euro (über 14 kWp), gemeinnützige Vereine erhalten 6.000 bis 10.000 Euro. Batteriespeicher werden mit 500 bis 1.300 Euro bezuschusst (Vereine 3.500 bis 10.000 Euro), Steckersolargeräte mit 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Köln-Pass-Inhaber 300 Euro. Insellagen im Geltungsbereich der Kleingartenordnung werden ebenfalls gefördert.

bis 60 Prozent, maximal 10.000 Euro
Koeln
Stadt Köln, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
KommuneZuschuss

SolarPLUS

SolarPLUS fördert Photovoltaik in Berlin über die Bundesförderung hinaus. Im Programmteil SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es pauschal 750 Euro für die Anpassung des Zählerschranks, bis zu 4.750 Euro für einen Stromspeicher und bis zu 5.700 Euro für denkmalgerechte Anlagen. SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude und fördert Gutachten, Zähler- und Messkonzepte, Hauselektrik sowie Boni für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Dachbegrünung und Solar. Die Antragstellung läuft über die Investitionsbank Berlin, die Richtlinie wurde zuletzt neu gefasst.

bis 30.000 Euro
Berlin
Land Berlin, Investitionsbank Berlin
KommuneZuschuss

Solares Bonn: Bonus für Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Zusätzlich zur Anlagenförderung zahlt die Stadt Bonn einen Bonus für EEG-Mieterstrommodelle nach den Paragrafen 19 und 21 Absatz 3 EEG sowie Paragraf 42a EnWG und für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraf 42b EnWG. Der Bonus beträgt 10 Euro je Kilowatt peak und je Wohneinheit. Bei 10 Kilowatt peak und 10 Wohneinheiten sind das 1.000 Euro, bei 30 Kilowatt peak und 50 Wohneinheiten 15.000 Euro. Die Gesamtobergrenze von 25.000 Euro je Objekt bleibt bestehen.

Höhe je nach Vorhaben
Bonn
Stadt Bonn
KommuneZuschuss

Solares Bonn: Photovoltaik auf Daechern, Fassaden und Freiflächen

Das Bonner Programm Solares Bonn bezuschusst Photovoltaik nach Fördermodulen: 100 Euro je Kilowatt peak für die Dachvollbelegung bei Wohngebäuden bis drei Wohneinheiten, 300 Euro je Kilowatt peak ab vier Wohneinheiten, im geförderten Wohnungsbau und an Fassaden, 200 Euro je Kilowatt peak bei denkmalgerechter Photovoltaik, auf Nichtwohngebäuden sowie auf Parkplätzen und Freiflächen. Ein Dach-Gutachten PV-ready wird mit 80 Prozent bis 1.000 Euro gefördert. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.

bis 30 Prozent, maximal 25.000 Euro
Bonn
Stadt Bonn

Was kommunale Förderung bei Photovoltaik bedeutet

Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene Töpfe auf, meist klein, oft schnell ausgeschöpft und fast nie zentral gemeldet. Dafür fördern sie regelmäßig Dinge, die in keinem Landes- und keinem Bundesprogramm vorkommen, und die Wege sind kurz.

Wo der Antrag landet
Über die Stadt oder den Landkreis, häufig über ein Fachamt, oder direkt über den örtlichen Energieversorger. Ein zentrales Portal gibt es nicht, oft reicht ein Formular oder ein Anruf.
Woran du sie erkennst
An der Region: steht dort ein Ortsname statt eines Landes, ist es kommunal. Im Träger stehen dann eine Stadt, ein Landkreis oder Stadtwerke.
Der häufigste Irrtum
Diese Ebene ganz zu überspringen, weil die Beträge klein wirken. Kommunale Zuschüsse lassen sich oft mit Bund und Land kombinieren und sind der Teil, den fast alle liegen lassen.

Häufige Fragen zu Photovoltaik auf Ebene Kommune

Warum finde ich kommunale Programme so schlecht?
Weil sie selten in eine zentrale Datenbank gemeldet werden und sich häufig ändern. Auch unser Verzeichnis kennt nur, was öffentlich dokumentiert ist. Der zuverlässigste Weg bleibt der direkte Anruf bei Stadt und Stadtwerken.
Kann ich kommunale Förderung mit Bundesförderung kombinieren?
Oft ja, das ist sogar der Regelfall. Aber dieselben Kosten dürfen nicht zweimal gefördert werden, und manche Bundesprogramme rechnen kommunale Zuschüsse gegen. Prüfe in beiden Richtlinien den Abschnitt zur Kumulierung.

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Eine Liste zeigt alles zu Photovoltaik. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.