Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt kleinen Betrieben, keine Umsatzsteuer auszuweisen, dafür entfällt der Vorsteuerabzug.

Was dahintersteckt
Nach dem Umsatzsteuergesetz kann ein Unternehmen mit geringem Umsatz auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten. Rechnungen werden dann ohne Steuer gestellt, dafür lässt sich die in Einkäufen enthaltene Vorsteuer nicht zurückholen. Für Förderanträge ist das wichtig, weil förderfähige Kosten dann in der Regel brutto angesetzt werden, während vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller netto rechnen müssen. Die Umsatzgrenzen und das Verfahren stehen im Gesetz und ändern sich gelegentlich. Bei Gründungen im laufenden Jahr gelten besondere Regeln für die Berechnung.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- GründungszuschussDer Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.
- EinstiegsgeldDas Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen im Bürgergeldbezug, die eine Arbeit oder Selbständigkeit aufnehmen.
- EigenanteilDer Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den du selbst trägst, weil die Förderung nie das gesamte Vorhaben bezahlt.
- FördersatzDer Fördersatz gibt an, welcher Anteil der förderfähigen Kosten übernommen wird.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.