EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Vorrang erneuerbarer Energien im Stromnetz und ihre Vergütung.

Was dahintersteckt
Das EEG ist die rechtliche Grundlage für den Ausbau von Wind, Solar, Biomasse und Wasserkraft in Deutschland. Es regelt, dass Netzbetreiber Strom aus erneuerbaren Anlagen vorrangig aufnehmen, und wie die Betreiber dafür vergütet werden. Für größere Anlagen ist die Förderung inzwischen an Ausschreibungen gekoppelt, kleine Anlagen bekommen feste Sätze. Das Gesetz wird häufig novelliert, weshalb für deine Anlage die Fassung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend ist. Es ist kein Förderprogramm mit Antrag, sondern ein gesetzlicher Anspruch, den du über die Anmeldung deiner Anlage aktivierst.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- EinspeisevergütungDie Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Anlagen, den du ins öffentliche Netz abgibst.
- BalkonkraftwerkEin Balkonkraftwerk ist eine kleine steckerfertige Photovoltaikanlage, die den erzeugten Strom direkt im eigenen Haushalt verbraucht.
- MarktstammdatenregisterDas Marktstammdatenregister ist das amtliche Verzeichnis, in dem jede Stromerzeugungsanlage registriert werden muss.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.