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Lexikon

Ausgleichsmaßnahme

Eine Ausgleichsmaßnahme stellt die durch einen Eingriff beeinträchtigten Funktionen von Natur und Landschaft gleichartig wieder her.

Illustration zum Förderthema Natur und Umwelt

Was dahintersteckt

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verlangt eine feste Reihenfolge: vermeiden, dann ausgleichen oder ersetzen, und erst zuletzt in Geld abgelten. Eine Ausgleichsmaßnahme stellt die beeinträchtigte Funktion möglichst gleichartig und am selben Ort wieder her, eine Ersatzmaßnahme tut das gleichwertig an anderer Stelle. Festgelegt werden Umfang und Art im Zulassungsverfahren durch die zuständige Behörde. Die Maßnahmen müssen dauerhaft gesichert und oft über Jahre gepflegt werden. Für die Umsetzung gibt es in vielen Ländern eigene Förderungen und Vertragsmodelle.

Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.

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Quellen

Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.

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