Antragio
Lexikon

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Illustration zum Förderthema Gründung

Was dahintersteckt

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit nach dem dritten Sozialgesetzbuch. Er richtet sich an Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die diesen Anspruch noch für eine Mindestdauer haben und sich hauptberuflich selbständig machen. Beantragt wird vor der Aufnahme der Tätigkeit, und dazu gehört eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit des Vorhabens, etwa von einer Kammer oder einem Steuerberater. Die Förderung ist zweistufig aufgebaut, mit einer ersten Phase zur Sicherung des Lebensunterhalts und einer möglichen zweiten Phase. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur.

Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.

Passende Förderthemen

Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.

Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.