Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen im Bürgergeldbezug, die eine Arbeit oder Selbständigkeit aufnehmen.

Was dahintersteckt
Das Einstiegsgeld ergänzt das Bürgergeld, wenn jemand eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit beginnt. Zuständig ist das Jobcenter, nicht die Agentur für Arbeit, und die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung. Maßstab sind die Dauer der Hilfebedürftigkeit und die persönliche Situation. Für die Selbständigkeit wird zusätzlich die Tragfähigkeit des Konzepts geprüft, oft mit einer fachkundigen Stellungnahme. Neben dem Einstiegsgeld gibt es für Sachmittel eine eigene Leistung im gleichen Gesetzbuch.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- GründungszuschussDer Gründungszuschuss unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.
- EXISTEXIST ist das Programm des Bundes für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- KleinunternehmerregelungDie Kleinunternehmerregelung erlaubt kleinen Betrieben, keine Umsatzsteuer auszuweisen, dafür entfällt der Vorsteuerabzug.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
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