De-minimis
De-minimis bezeichnet kleine staatliche Beihilfen, die wegen ihres geringen Umfangs ohne Genehmigung der EU-Kommission vergeben werden dürfen.

Was dahintersteckt
Das EU-Beihilfenrecht verbietet grundsätzlich, dass Staaten einzelnen Unternehmen Vorteile verschaffen. Die De-minimis-Verordnung macht davon eine Ausnahme für Beihilfen, die so klein sind, dass sie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht spürbar verzerren. Praktisch heißt das: Solche Förderungen sind einfacher zu bekommen, dafür musst du in einer Erklärung alle De-minimis-Beihilfen der vergangenen Jahre auflisten. Überschreitest du die in der Verordnung genannte Obergrenze, kann der Fördergeber nicht mehr bewilligen. Für die aktuelle Obergrenze und den Bezugszeitraum gilt immer der Text der Verordnung selbst.
Beträge, Fördersätze und Fristen stehen bewusst nicht in dieser Erklärung. Sie ändern sich mit jeder Richtlinienfassung. Verbindlich ist immer die Originalquelle unten und die Angabe beim konkreten Programm.
Passende Förderthemen
Verwandte Begriffe
- KMUKMU steht für kleine und mittlere Unternehmen, eine in der EU einheitlich definierte Größenklasse, an der viele Förderprogramme hängen.
- KumulierungsverbotEin Kumulierungsverbot untersagt, dieselben Kosten gleichzeitig aus mehreren Förderprogrammen zu bezahlen.
- ZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht zurückzahlen musst.
Quellen
Diese Erklärung fasst zusammen, was die zuständigen Stellen veröffentlichen. Für den verbindlichen Wortlaut gehst du direkt zur Quelle.
Begriff verstanden. Die spannendere Frage ist, ob es für dein Vorhaben ein Programm gibt. Der Check beantwortet das in zwei Minuten.