Antragio

Personalförderung in Hessen

Wer in Hessen einstellt, qualifiziert oder Beschäftigung sichert, hat es mit drei Ebenen gleichzeitig zu tun. Hessen legt eigene Richtlinien auf, der Bund fördert im ganzen Bundesgebiet, und bei einem Teil der Programme zahlt die EU mit. Personalprogramme knüpfen fast immer an ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder an eine konkret geplante Einstellung an. Die Länder ergänzen die Arbeitsmarktinstrumente um eigene Linien für Fachkräfte und Ausbildung. Unten stehen die Programme getrennt nach Ebene, damit du siehst, was wirklich aus Hessen kommt und was ohnehin überall gilt.

182 passende Programme im Verzeichnis

Illustration von Personen im Team als Symbol für Personalförderung, Bezug Hessen

Förderlandschaft in Hessen

Hessen führt seine Förderung über die WIBank, die rechtlich Teil der Landesbank Hessen-Thüringen ist und im Auftrag des Landes handelt. Wirtschaft, Infrastruktur, Wohnen und Bildung laufen dort über getrennte Programmfamilien. Für Vorhaben in Kommunen ist zusätzlich das Regierungspräsidium beteiligt, das über die Bewilligung mitentscheidet.

Land
Hessen
Landeshauptstadt
Wiesbaden
Landesprogramme
7
zum Thema Personalförderung
Bundesweit dazu
163
gelten hier ebenfalls
LandesförderbankWirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.

Zur Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Programme des Landes Hessen

7

Diese Programme kommen aus Hessen und gelten nur hier. Die Länder ergänzen die Arbeitsmarktinstrumente um eigene Linien für Fachkräfte und Ausbildung.

LandPrämie

Aufstiegsprämie Hessen

Hessen zahlt eine Aufstiegsprämie von 3.500 Euro je Person und Qualifikation für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung im Handwerk, in der Industrie oder in der Landwirtschaft sowie für Abschlüsse als Fachwirtin, Fachkaufmann oder Betriebswirtin. Die Qualifikation muss dem DQR-Niveau 6 oder 7 entsprechen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Wer die Prüfung in Hessen ablegt, braucht Hauptwohnsitz oder Beschäftigung in Hessen. Die Prämie muss spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden, die aktuelle Richtlinie datiert vom 13. April 2026.

3.500 Euro bis 3.500 Euro
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Abwicklung durch die Kammern
LandZuschuss

Beratung zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte (Hessen)

Das Land Hessen bezuschusst über das RKW Hessen externe Beratungen zur Umsetzung betrieblicher Entwicklungskonzepte mit maximal 50 Prozent des Beraterhonorars. Der Zuschuss beträgt höchstens 400 Euro je Tagewerk. Pro Kalenderjahr sind über alle hessischen Mittelstandsprogramme hinweg maximal 15 Tagewerke förderfähig. Beratungsfelder sind unter anderem Beschaffung, Finanzen und Rechnungswesen, Managementsysteme, Marketing und Vertrieb, Prozessorganisation, Personalwesen, Unternehmensführung und Kooperationen. Vor der Bewilligung wird geprüft, ob eine Bundesförderung vorrangig in Betracht kommt.

bis 50 Prozent der Kosten
Hessen
RKW Hessen im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums
LandZuschuss

Betriebliche Investitionen (GRW) - Einzelbetriebliche Förderung

Nicht rückzahlbare oder rückzahlbare Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, Produktionsdiversifizierung und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses. Der Fördersatz beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße 10 bis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.

bis 35 Prozent der Kosten
Hessen
Land Hessen / WIBank, Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
EUZuschuss

ESF-Plus-Programm Hessen 2021 bis 2027

Das ESF-Plus-Programm Hessen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 169,2 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 422,9 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Verwaltungsbehörde des Landes Hessen, kofinanziert aus dem ESF Plus
EUZuschuss

ESF Plus Hessen 2021 bis 2027

Hessisches Programm des Europäischen Sozialfonds Plus für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der Schwerpunkt liegt auf Bildung und aktiver Inklusion, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken. Zu den Förderangeboten gehören unter anderem die ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung und das Programm PUSCH, das Praxis und Schule verbindet. Das Land führt ein eigenes Förderhandbuch mit den Grundsätzen der Förderperiode.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Land Hessen, ESF-Verwaltungsbehörde
LandZuschuss

Vereinsförderung des Landessportbundes Hessen

Der Landessportbund Hessen buendelt seine Vereinsförderung in vier Bereichen: Bezuschussung von Personen wie Trainern und Vereinsmanagern, Investitionszuschüsse für Sportstätten und Infrastrukturvorhaben, Ehrungen und Auszeichnungen für Vereine und Einzelpersonen sowie Fachberatung. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des Landessportbundes Hessen. Für die einzelnen Bereiche stehen benannte Ansprechpersonen bereit, die zu Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen Auskunft geben. Die Kontaktaufnahme läuft über die Abteilung Vereinsmanagement.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Landessportbund Hessen
LandBeratung

Bildungscoaches (bilden & beschäftigen Zuschuss)

ESF-gefördertes Programm, das hessischen Unternehmen, vor allem KMU, kostenfreie Beratung und Begleitung durch Bildungscoaches zur beruflichen Weiterbildung bietet. Unterstützt werden Kompetenzbewertung und die Planung von Qualifizierungsvorhaben für Personalverantwortliche und Beschäftigte. Wichtig: Unternehmen erhalten kein Geld und stellen keinen Antrag. Antragsteller sind ausschließlich Bildungsträger, die das Coaching-Angebot bereitstellen. Fördersatz und Höchstbetrag sind nicht öffentlich beziffert.

Höhe je nach Vorhaben
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / WIBank, ESF

Bundesweite Programme

163

Diese Programme gelten in ganz Deutschland und damit auch in Hessen. Sie sind meist der größere Baustein, die Landesmittel kommen obendrauf.

SonstigeZuschuss

Aktion Mensch Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Aktion Mensch unterstützt den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe sowie deren Erweiterung um neue Geschäftsfelder oder Standorte. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und einer Laufzeit von vier Jahren. Förderfähig sind Personalkosten für Fach- und Leitungskräfte, Honorare, Sachausgaben, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, etwa Coaching, Bewerbungstraining, Kurzqualifizierungen oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler. Teilnehmenden entstehen keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Der AVGS ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundSonstiges

Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder Approbationsbehörde
BundSonstiges

Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe

Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Anerkennungszuschuss des Bundes

Der Anerkennungszuschuss übernimmt Kosten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, wenn keine andere Stelle die Kosten trägt. Erstattet werden Kosten des Anerkennungsverfahrens bis zu 600 Euro, etwa Gebühren, Übersetzungen, beglaubigte Kopien und Fahrtkosten. Zusätzlich können Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss der Antrag auf finanzielle Förderung gestellt werden, danach der Antrag auf Anerkennung. Beratung und Antragstellung laufen über das f-bb.

bis 3.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, umgesetzt durch das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Anspruch auf Entgeltumwandlung mit 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Beschäftigte haben nach Paragraph 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch darauf, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung aus künftigem Arbeitsentgelt in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Wird der Anspruch geltend gemacht, muss jährlich mindestens ein Hundertsechzigstel der Bezugsgröße eingezahlt werden. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung weitergeben. Geltend gemacht wird der Anspruch direkt beim Arbeitgeber.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber (gesetzlicher Anspruch nach dem Betriebsrentengesetz)
LandZuschuss

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen, denen es schwerfällt, eine Ausbildung zu finden oder abzuschließen, und entlastet zugleich Ausbildungsbetriebe. Angeboten werden Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Betreuung, Konfliktlösung sowie Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und Begleitung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Die Kosten der Maßnahme übernehmen die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter vollständig.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Betriebe und Auszubildende während der Berufsausbildung, um Abbrueche zu vermeiden. Zum Angebot gehoeren Förderunterricht bei Lerndefiziten, sozialpaedagogische Begleitung bei Konflikten, Hilfe bei Verwaltung und Organisation der Ausbildung sowie Begleitung des Ausbildungspersonals. Die Maßnahmekosten werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vollständig übernommen, für den Betrieb entstehen keine Kosten. Der Einstieg ist jederzeit möglich, das Angebot wird individuell zugeschnitten. Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unveraendert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis für Anerkennungsmaßnahmen (§ 16d AufenthG)

Wer eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen will, kann eine Aufenthaltserlaubnis für Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zur Prüfungsablegung oder für eine Qualifikationsanalyse erhalten. Für Qualifizierungsmaßnahmen wird sie bis zu 24 Monate erteilt und um laengstens zwölf Monate bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlaengert, bei begleitender qualifizierter Beschäftigung maximal drei Jahre, für eine Qualifikationsanalyse bis zu sechs Monate. Neben der Maßnahme ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, bei fachlich verwandter Tätigkeit mit Zustimmung auch zeitlich unbeschränkt. Erforderlich sind grundsaetzlich hinreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde, Visumverfahren über die deutsche Auslandsvertretung
BundKredit

Aufstiegs-BAföG (172)

Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, dazu bis zu 2.000 Euro für das Meisterstück. Der Anteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Meisterstück wird zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als Darlehen gewährt, Unterhaltsbeiträge in Vollzeit werden ergänzend als Kredit gewährt.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (AFBG, früher Meister-BAföG)

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis 15.000 Euro übernommen, davon 50 Prozent als Zuschuss, der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden auf Antrag weitere 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt sind bis 2.000 Euro förderfähig. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich hinzu, der vollständig Zuschuss ist.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständige Aemter für Aufstiegsfortbildungsförderung
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung, AFBG)

Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen aus Zuschuss und zinsgünstigem KfW-Darlehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss, das Meisterprüfungsprojekt bis 2.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag zwischen 1.019 und 1.724 Euro sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind hinzu.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit, Schleswig-Holstein
Bund und Länder, in Schleswig-Holstein umgesetzt durch die IB.SH
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meisterin, Fachwirt, Technikerin, Erzieher oder Betriebswirtin. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig in Höhe der tatsächlichen Kosten bis maximal 15.000 Euro gefördert, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Zu den Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt gibt es bis zur Hälfte der Kosten und maximal 2.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
Bund und Länder, zuständige Stellen der Länder, Darlehensteil über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)

Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
bundesweit
Zuständiges Amt für Aufstiegsförderung des Landes bzw. der Kommune, Darlehen über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt berufserfahrene Fachkräfte bei ihrem ersten akademischen Hochschulstudium, unabhängig vom Schulabschluss. Laut SBB beträgt die Förderung im Vollzeitstudium 1.072 Euro monatlich, bestehend aus 992 Euro Grundbetrag und 80 Euro Bücherpauschale, dazu 160 Euro Kinderbetreuungszuschuss je Kind unter 14 Jahren. Berufsbegleitend Studierende erhalten eine Pauschale von 3.045 Euro im Jahr. Es gibt keine Altersgrenze, die Bewerbung läuft in drei Schritten über Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch.

3.045 Euro bis 12.864 Euro je Monat
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundes
BundSonstiges

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)

Die Ausbildungsduldung sichert ausreisepflichtigen Personen den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sie wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)

Die außerbetriebliche Berufsausbildung ermöglicht eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei einem Bildungsträger, wenn kein betrieblicher Ausbildungsplatz gefunden wird. Sie dauert je nach Beruf zwischen 24 und 42 Monaten und ist auch in Teilzeit möglich. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt alle Kosten, die Teilnehmenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Ein fehlender Schulabschluss ist kein Ausschlussgrund.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)

Der Azubi-Berufssprachkurs fördert Auszubildende mit Migrationshintergrund ausbildungsbegleitend oder ausbildungsvorbereitend. Ein ausbildungsbegleitender Kurs dauert ein Berufsschuljahr und umfasst in der Regel 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Die Kurse sind nach den Berufsbereichen Handwerk, Gewerbe und Technik, Pflege, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Lager und Logistik gruppiert. Für Teilnehmende und Betriebe ist der Kurs kostenlos, Lehr- und Lernmaterial finanziert das BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundSteuervorteil

BAV-Förderbetrag für Geringverdienende (Förderung der Betriebsrente)

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zusätzlich zum Lohn Beiträge in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlen, erhalten seit 2018 einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent des Beitrags. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Einkommensgrenze dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abwicklung über die Lohnsteueranmeldung
BundZuschuss

BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier

ESF-Plus-Bundesprogramm und Partnerprogramm der Städtebauförderung, das die Chancen von Bewohnerinnen und Bewohnern benachteiligter Stadtteile verbessert. Die Projekte verknuepfen Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktvorhaben mit städtebaulichen Maßnahmen, mit den Schwerpunkten Integration in Beschäftigung und Stärkung der lokalen Ökonomie. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Die fuenfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant. Projekte müssen in Gebieten des Programms Sozialer Zusammenhalt liegen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Europäischer Sozialfonds Plus
BundZuschuss

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Lebensunterhalt und Fahrtkosten reicht. Nach Paragraf 56 SGB III besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die Person zum berechtigten Personenkreis gehört und die Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe hängt von Ausbildungsvergütung, eigenem Einkommen und Elterneinkommen ab und lässt sich mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur schätzen. Bewilligt wird zunächst meist für 18 Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)

Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch, mit Basiskursen von A2 bis C2 und Spezialkursen für Gesundheitsberufe, gewerblich-technische und kaufmännische Bereiche. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Nur wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro hat, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, zahlt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des gezahlten Beitrags zurückerstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Berechtigungsschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Berufsbildung ohne Grenzen

Gefördert werden Mobilitätsberatungen für KMU sowie deren Auszubildende, junge Fachkräfte und Berufsbildungspersonal. Die Beratung umfasst Auslandspraktika, die Organisation von Entsendungen, die Aufnahme auslaendischer Fachkräfte und den Aufbau internationaler Kooperationen. Die Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 30 Prozent müssen als Eigenbeteiligung aufgebracht werden.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Berufsbildung ohne Grenzen

Förderung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Realisierung von Auslandsaufenthalten, um die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, insbesondere projektbezogene Personalausgaben, Reisen und bestimmte Sachausgaben.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundZuschuss

Berufssprachkurs Frühpädagogische Berufe

Der im Juni 2024 gestartete Pilotberufssprachkurs Frühpädagogische Berufe bereitet Menschen mit Deutsch als Zweitsprache auf die Arbeit in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege vor. Es gibt drei Ausrichtungen: Frühpädagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne festes Zielniveau, Frühpädagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss B2 des Deutsch-Tests für den Beruf sowie Frühpädagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten. Inhalte sind unter anderem kindliche Entwicklung, pädagogische Angebote, Elternkommunikation und interkulturelle Kompetenz.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Berufssprachkurse nach Paragraf 45a AufenthG (DeuFöV)

Die Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch. Basiskurse mit Zertifikatsprüfung werden für die Zielniveaus A2, B1, B2, C1 und C2 angeboten. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos; erst ab einem zu versteürnden Jahreseinkommen über 20.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, fällt ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, den auch der Arbeitgeber übernehmen kann. Seit dem 1. Januar 2025 müssen die Kurse priorisiert werden; A2- und B1-Kurse sowie Fachpraxis-Kurse können derzeit nicht angeboten werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
BundSonstiges

Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG (Basiskurse B1, B2, C1)

Die Berufssprachkurse sind das bundesweite Angebot zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung und bauen auf dem Integrationskurs auf. Es gibt Zertifikatskurse auf den Niveaustufen A2, B1, B2, C1 und C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Teilnahme ist grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 20000 Euro bzw. 40000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, ein Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten kostet damit höchstens 1024 Euro. Die Teilnahmeberechtigung stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit aus, Beschäftigte und Selbständige beantragen sie direkt beim BAMF.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundSonstiges

Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)

Ausreisepflichtige Personen und ihre Ehe- oder Lebenspartner erhalten in der Regel eine Duldung für 30 Monate, wenn sie seit mindestens zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt sind und ihren Lebensunterhalt sowohl in den letzten zwölf Monaten als auch bei Antragstellung durch diese Beschäftigung sichern. Erforderlich sind außerdem hinreichende mündliche Deutschkenntnisse, eine geklaerte Identität, eine Mindestdauer der vorherigen Duldung, keine einschlaegigen Verurteilungen und die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchende und Geduldete (§ 61 AsylG)

Während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung dürfen Asylsuchende nicht erwerbstaetig sein. Danach kann die Erwerbstätigkeit in der Regel drei Monate nach Registrierung des Asylantrags erlaubt werden, wenn das Verfahren läuft und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. In Dublin-Faellen und bei bereits in einem anderen EU-Staat gewährtem Schutz beträgt die Wartezeit sechs Monate. Geduldeten soll nach mindestens sechs Monaten Duldung die Erwerbstätigkeit erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a und § 29b AsylG dürfen während des Verfahrens nicht arbeiten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Beiträge an Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung sind nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber die ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weitergeben. Seit 2020 gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf ausgezahlte Betriebsrenten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Finanzaemter der Länder
BundZuschuss

Betriebliche Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB III ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis höchstens zwölf Monaten, das auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung von höchstens 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung findet in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden statt. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundBeratung

Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen

Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundZuschuss

Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, etwa einer Umschulung, Anpassungsqualifizierung oder Teilqualifizierung. Übernommen werden Lehrgangskosten, Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf Fahrtkosten, Kinderbetreuung und auswaertige Unterbringung und Verpflegung. Der Gutschein ist zeitlich befristet, regional begrenzt und auf ein bestimmtes Bildungsziel festgelegt. Bildungsträger und Maßnahme müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. Seit 1. Januar 2025 werden auch Kundinnen und Kunden der Jobcenter über die Agentur für Arbeit gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Erstattet werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einschließlich Lernmitteln und Arbeitskleidung, Fahrkosten, Kosten für Kinderbetreuung sowie auswaertige Unterbringung und Verpflegung, wenn taegliches Pendeln unzumutbar ist. Der Gutschein wird nur nach einem Beratungsgespraech ausgegeben und ist eine Ermessensleistung. Die Weiterbildung muss bei einem zugelassenen Träger stattfinden, Rechtsgrundlage ist Paragraf 81 SGB III.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Bildungsgutschein und Förderung der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 81 SGB III)

Mit dem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit die Übernahme der Weiterbildungskosten für Anpassungsqualifizierungen, Umschulungen oder Teilqualifizierungen zu. Übernommen werden Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuung sowie auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Seit dem 01.01.2025 erfolgt die finanzielle Unterstützung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt haben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen, erhalten ein Budget für Arbeit. Es umfasst einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung sowie die Aufwendungen für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)

Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
BundZuschuss

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Zuschuss zur Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Anleitungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person und Schulungstag gefördert, Coachings mit 90 Prozent bis höchstens 500 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller begrenzt.

bis 90 Prozent, maximal 5.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Bundesprogramm Zukunftszentren

Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
SonstigeSonstiges

DB Jobticket im Fernverkehr

Verbilligte Streckenzeitkarte im Abo für Beschäftigte, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn hat. Auf den regulaeren Preis der persönlichen Monats- oder Jahreskarte im Abo gibt es 5 Prozent Rabatt. Der Preis richtet sich nach Strecke, Produkt- und Wagenklasse und ist nach oben durch den Preis der BahnCard 100 begrenzt. Der Arbeitgeber kann je nach Rahmenvertrag einmal im Jahr ein Serviceentgelt von höchstens 19,90 Euro erheben.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn AG
BundZuschuss

DeutschlandJobTicket für Beschäftigte des Bundes

Beschäftigte des Bundes und dem Bund nahestehender Arbeitgeber können das Deutschlandticket als DeutschlandJobTicket (DJT) beziehen. Das BADV hat dafuer gesonderte Vereinbarungen mit den Verkehrsverbünden abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 kostet das DJT 59,85 Euro pro Monat, das sind 5 Prozent Rabatt auf den regulaeren Preis von 63 Euro. Der Arbeitgeber muss mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises zuschiessen, also 15,75 Euro; der höchstmögliche Zuschuss liegt bei 23,28 Euro im Monat. Die Mitnahmemöglichkeiten sind gegenueber regionalen Jobtickets eingeschraenkt: mitfahren dürfen nur Kinder unter sechs Jahren, eine bundesweite Hunde- oder Fahrradmitnahme ist nicht enthalten. Die Bestellung läuft über die jeweilige Dienststelle.

bis 25 Prozent, maximal 23 Euro je Monat
bundesweit
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit den Verkehrsverbünden
BundZuschuss

Deutschlandticket JobTicket

Variante des Deutschlandtickets für Beschäftigte, deren Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt. Zahlt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ausgabepreises von 63 Euro, also mindestens 15,75 Euro im Monat, gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich einen Rabatt von 5 Prozent (3,15 Euro). Beschäftigte zahlen dadurch höchstens 44,10 Euro pro Monat, bei höherem Arbeitgeberzuschuss entsprechend weniger. Voraussetzung ist eine Firmenticketvereinbarung des Arbeitgebers mit dem Verkehrsunternehmen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Arbeitgeber gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen
BundSonstiges

Deutschlandticket Jobticket

Beschäftigte bekommen das Deutschlandticket als Jobticket 5 Prozent guenstiger, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises zuschiesst. Bei einem Regulaerpreis von 63 Euro ab 1. Januar 2026 sinkt der Preis laut Bahn auf 59,85 Euro, der Eigenanteil der Beschäftigten beträgt höchstens 44,10 Euro. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers. Das Ticket wird digital im DB Navigator ausgegeben und gilt nur mit amtlichem Lichtbildausweis.

bis 5 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bahn und die Verkehrsverbünde, über den Arbeitgeber
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber, die Langzeitleistungsbeziehende einstellen, erhalten zwei Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr, berechnet auf tarifliche oder ortsübliche Entgelte. Während der gesamten Förderdauer findet ein beschäftigungsbegleitendes Coaching statt. Voraussetzung ist ein Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten innerhalb der letzten 24 Monate. Seit 1. Juli 2026 stellt die Regelung auf den Langzeitleistungsbezug statt auf die Langzeitarbeitslosigkeit ab.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)

Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Paragraf 16e SGB II)

Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die langzeitleistungsbeziehende Personen für mindestens zwei Jahre einstellen. Im ersten Jahr werden 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst, zusätzlich wird der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung gezahlt. Das Jobcenter übernimmt außerdem die Kosten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching und kann notwendige Qualifizierungen fördern.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn sie eine arbeitslose oder arbeitsuchende Person einstellen, die eine laengere Einarbeitung braucht als sonst üblich. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird in der Regel bis zu 12 Monate gezahlt. Bemessungsgrundlage ist das tatsaechliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt plus ein pauschalierter Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss (Paragrafen 88 bis 92 SGB III)

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn eine neu eingestellte Arbeitskraft zu Beginn eine geringere Leistung erbringt und eine längere Einarbeitung als üblich nötig ist. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts und wird in begründeten Einzelfällen bis zu 12 Monate gezahlt. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen sind bis zu 70 Prozent und 24 Monate möglich, bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen bis zu 60 beziehungsweise ab 55 Jahren bis zu 96 Monate.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eine arbeitslose oder arbeitsuchend gemeldete Person einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist, können nach den Paragrafen 88 und 89 SGB III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und wird für bis zu zwölf Monate gezahlt. Bei Beschäftigten ab 55 Jahren ist eine Förderung von bis zu 36 Monaten möglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2028 beginnt. Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, die Auszahlung erfolgt monatlich.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Menschen einstellen, deren Vermittlung aus in ihrer Person liegenden Gründen erschwert ist. Der Zuschuss gleicht eine anfaengliche Minderleistung aus, etwa in der Einarbeitungszeit. Höhe und Dauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und werden im Einzelfall festgelegt. Die Bewilligung muss vor Beginn der Beschäftigung erfolgen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderten Menschen gibt es nach Paragraf 90 SGB III einen erhöhten Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, mindestens jedoch auf 30 Prozent, bei besonders betroffenen Personen beginnt die Minderung erst nach 24 Monaten. Beantragt wird der Zuschuss bei der Agentur für Arbeit vor Abschluss des Arbeitsvertrags.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen erhöht sich der Eingliederungszuschuss auf bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach dem ersten Jahr wird der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte abgesenkt, Mindestförderung 30 Prozent. Bei besonders betroffenen Personen beginnt die Absenkung erst nach 24 Monaten.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit, Jobcenter
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für aeltere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 55 Jahren

Sonderregelung des Eingliederungszuschusses für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderdauer verlaengert sich hier von 12 auf bis zu 36 Monate, der Fördersatz bleibt bei bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Die Regelung ist befristet: Die Förderung muss bis zum 31. Dezember 2028 begonnen haben. Antrag und Bewilligung laufen wie beim regulaeren Eingliederungszuschuss über den Arbeitgeber-Service.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsgeld

Wer aus dem Bezug der Grundsicherung heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit aufnimmt, kann vom Jobcenter Einstiegsgeld erhalten. Die Leistung wird zusätzlich zum Einkommen gezahlt, ohne Anrechnung, und läuft höchstens 24 Monate. Die Höhe wird individuell nach den persönlichen Umständen festgelegt, einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Summe gibt es nicht. Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei Selbständigkeit ist eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter / Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

276 Euro bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum, das junge Menschen über vier bis zwölf Monate an einen anerkannten Ausbildungsberuf heranführt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Betrieb die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Start liegt in der Regel am 1. Oktober, unter Umständen ist ein Beginn am 1. August möglich. Teilnehmende erhalten ein Zeugnis, das eine spaetere Ausbildung verkuerzen kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Sie richtet sich an junge Menschen ohne Ausbildungsplatz, die die Vollzeitschulpflicht erfuellt und noch keine Berufsausbildung oder kein Studium abgeschlossen haben. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit fördert die Praktikumsvergütung von 276 Euro im Monat sowie einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen, viele Betriebe stocken auf. Rechtsgrundlage ist Paragraf 54a SGB III.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Einstiegsqualifizierung (EQ, Paragraf 54a SGB III)

Die Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von mindestens 4 und höchstens 12 Monaten, das junge Menschen auf eine Ausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung von maximal 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, darüber hinaus können Fahrtkosten übernommen werden. Die zuständige Kammer stellt ein Zertifikat aus, das teilweise auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden kann.

bis 276 Euro je Monat
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Elternzeit

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. Jeder Elternteil hat einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, davon können 24 Monate ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Angemeldet wird sie direkt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Anspruch nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
BundSonstiges

Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlte Freistellung, ohne dass das Arbeitsverhältnis endet. Bis zu 24 Monate können ohne Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Während der Elternzeit sind bis zu 32 Wochenstunden Teilzeitarbeit erlaubt, unter bestimmten Bedingungen besteht sogar ein Anspruch auf Teilzeit. Ab der Anmeldung gilt ein besonderer Kuendigungsschutz, die Anmeldefrist beträgt sieben beziehungsweise dreizehn Wochen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BundSonstiges

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundZuschuss

Freie Förderung nach Paragraf 16f SGB II

Die freie Förderung erlaubt den Jobcentern, bis zu 10 Prozent ihrer Eingliederungsmittel für Maßnahmen einzusetzen, die nicht in den gesetzlichen Standardinstrumenten vorgesehen sind. Zielgruppe sind vor allem Langzeitarbeitslose, Menschen unter 25 mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen und Personen mit festgestelltem Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Voraussetzung ist, dass mit den regulären Instrumenten in der Regel innerhalb von sechs Monaten kein Erfolg zu erwarten ist. Die Ziele müssen vor Förderbeginn beschrieben und der Erfolg dokumentiert werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter
BundBeratung

FuturE

Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
BundZuschuss

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Arbeitgeber erhalten nach Paragraph 100 EStG einen staatlichen Förderbetrag, wenn sie für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der Förderbetrag beträgt 30 Prozent des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, höchstens 288 Euro im Jahr; der Beitrag muss mindestens 240 Euro jährlich betragen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.575 Euro im monatlichen Lohnzahlungszeitraum (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Der Arbeitgeberbeitrag ist zudem bis 960 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Geltend gemacht wird der Betrag über die nächste Lohnsteuer-Anmeldung.

bis 30 Prozent, maximal 288 Euro je Monat
bundesweit
Finanzamt (über die Lohnsteuer-Anmeldung des Arbeitgebers)
BundSteuervorteil

Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung für Geringverdiener

Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit geringem Einkommen zusätzlich zum Lohn in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzahlen, erhalten 30 Prozent dieses Beitrags vom Staat zurück, höchstens 288 Euro im Kalenderjahr. Der Förderbetrag wird direkt bei der Lohnsteuer-Anmeldung von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen. Voraussetzung ist ein erstes Dienstverhältnis und ein zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag. Die Einkommensgrenze ist inzwischen dynamisiert und an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.

bis 30 Prozent, maximal 288 Euro
bundesweit
Finanzaemter der Länder über die Lohnsteuer-Anmeldung
BundZuschuss

Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement

Der Bund fördert das Management nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen mit drei Schwerpunkten: Innovationsförderung für Konzepte mit Demonstrationscharakter, Breitenförderung für Standardmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und Initialförderung mit standortspezifischen Konzepten durch einen Beraterpool. Die Richtlinie ist nicht ausgelaufen: Im Januar 2026 wurden neun Innovationsprojekte mit rund 4,4 Millionen Euro für 2026 und 2027 bewilligt. Neue Anträge sind derzeit aber nicht möglich. Die Skizzenfrist der Innovationsförderung endete am 11. August 2025, und für Breiten- und Initialförderung ist das Antragsportal seit dem 26. Maerz 2026 geschlossen, weil die beantragten Mittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. Neue Förderaufrufe werden angekuendigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität
BundBeratung

Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung

Das Förderprogramm IQ verbessert seit 2005 die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Es ist in allen 16 Bundesländern aktiv und bietet kostenlose Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, Qualifizierungen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede im Anerkennungsverfahren, Regionale Integrationsnetzwerke für internationale Arbeitskräfte sowie Aktivierungsprojekte mit Migrantenorganisationen. In der Förderrunde 2026 bis 2028 startete das Programm mit geplanten 217 Millionen Euro für bundesweit 108 Projekte mit mehr als 280 Teilvorhaben. Finanziert wird es vom BMAS und der Europäischen Union über den ESF Plus.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Europäische Union (ESF Plus), administriert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BundZuschuss

Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

Aus dem Vermittlungsbudget kann die Agentur für Arbeit Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung fördern. Übernommen werden angemessene Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht erbringt. Für Zugewanderte ist das der übliche Weg, um Kosten von Anerkennungsverfahren, Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet zu bekommen. Die Agentur entscheidet über den Umfang und kann Pauschalen festlegen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Agentur für Arbeit, bei Bürgergeldbezug das Jobcenter
BundZuschuss

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes

Bundesförderung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. Gefördert werden Infrastruktur und Personalentwicklung der Jugendorganisationen. Wichtig: Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend, einzelne Sportvereine müssen den Weg über ihren Spitzenverband gehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Sportjugend im DOSB, Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes
BundZuschuss

Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen

Nach Paragraf 110 SGB III bezuschusst die Agentur für Arbeit Transfermaßnahmen für Beschäftigte, die wegen einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa Profiling, Bewerbungscoaching oder Qualifizierungsbausteine. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Die Maßnahme muss von einem Dritten durchgeführt werden und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Antrag und Abrechnung laufen über den Arbeitgeber oder die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit.

bis 50 Prozent, maximal 2.500 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Nach Paragraf 82 SGB III können Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis weitergebildet werden, ohne dass Arbeitslosigkeit droht. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten, der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße mit 50 Prozent (50 bis 499 Beschäftigte) oder 75 Prozent (ab 500 Beschäftigte), Betriebe unter 50 Beschäftigten können ganz befreit werden, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Behinderung. Zusätzlich gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis 499 und 25 Prozent bei größeren Betrieben. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können den Arbeitgeberanteil um weitere fünf Prozentpunkte senken.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Nach Paragraf 81 SGB III können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Eingliederung zu ermöglichen. Gefördert werden auch das Nachholen eines Berufsabschlusses, der Erwerb eines Hauptschulabschlusses und der Aufbau von Grundkompetenzen. Zwingende Voraussetzung ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und die Zulassung der Maßnahme. Umgesetzt wird die Förderung über den Bildungsgutschein.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundBeratung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.

bis 80 Prozent, maximal 2.800 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderung der Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren. Schwerpunkt ist die Fort- und Weiterbildung. 2025 wurde in dem Programm ein Rekordwert bei den bewilligten Fördermitteln erreicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundBeratung

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland beantwortet telefonisch und schriftlich Fragen zur beruflichen Anerkennung und zur Einwanderung. Sie ist unter der Rufnummer plus 49 30 1815-1111 erreichbar und beraet in deutscher und englischer Sprache. Beraten wird unter anderem, welche Stelle für den eigenen Beruf zuständig ist und welche Unterlagen und Verfahrensschritte noetig sind. Die Beratung ist kostenfrei, Anfragen sind auch über ein Kontaktformular möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit
BundBeratung

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus ESF Plus
BundZuschuss

INQA-Coaching

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 80 Prozent der Kosten für ein Coaching durch autorisierte INQA-Coaches erstattet. Gefördert werden bis zu zwölf Coaching-Tage über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten, etwa zu Fachkräftesicherung, Prozessen und Digitalisierung. Der Weg führt über eine kostenlose Erstberatung bei einer regionalen INQA-Beratungsstelle, die einen INQA-Coaching-Scheck ausstellt. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus und Bundesmitteln finanziert und läuft von 2023 bis 2028.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Initiative Neue Qualität der Arbeit)
BundBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching ist das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen, die den digitalen Wandel in ihrer Arbeitsorganisation bewaeltigen wollen. Gefördert wird ein Coaching zu Themen wie verzoegerte Digitalisierung, veraltete Prozesse und Fachkräftesicherung, das Programm übernimmt 80 Prozent der Kosten. Der Einstieg läuft über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die den Bedarf prüft und den Beratungsschein ausstellt. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen und Arbeitsgestaltung, nicht auf Website oder Onlinemarketing als Selbstzweck.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Initiative Neue Qualität der Arbeit
BundSonstiges

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-BSK ist ein arbeitsplatznaher Deutschkurs mit betrieblicher Kommunikation, arbeitsplatzbezogener Sprachförderung und individueller Lernbegleitung. Er richtet sich an Personen mit mindestens Sprachniveau A2, die beschäftigt sind, eine Zusage für eine Stelle haben oder sich in einer betrieblichen Vorbereitung befinden. Ein Kurs umfasst 100 bis 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, meist zwei bis drei Monate in Teilzeit. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei, bei einem Jahreseinkommen über 20000 Euro fallen laut BAMF rund 2,56 Euro je Unterrichtseinheit an, die auch der Arbeitgeber tragen kann.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über Agentur für Arbeit, Jobcenter oder BAMF
BundZuschuss

Job-Berufssprachkurs (Job-BSK)

Der Job-Berufssprachkurs wurde Ende Januar 2024 eingeführt, um den Job-Turbo der Bundesregierung zur schnelleren Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu unterstützen. Der Kurs hat eine kurze Laufzeit und wird passgenau auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten. Er besteht aus berufsbezogenem Kommunikationstraining, arbeitsplatz- und fachspezifischer Vertiefung sowie individuellem Sprachcoaching mit mindestens fünf Unterrichtseinheiten je Teilnehmendem. Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos gestellt, ein Zugang zum Arbeitsplatz ist für die Sprachbedarfsermittlung nötig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
BundZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

KOMPASS fördert Qualifizierungen für Solo-Selbstständige, etwa betriebswirtschaftliches Wissen oder digitale und technische Fachkenntnisse. Erstattet werden bis zu 4.500 Euro je Teilnehmerin oder Teilnehmer innerhalb von zwölf Monaten. Zwingend ist ein Erstberatungsgespraech bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die anschließend einen Qualifizierungsscheck ausstellt. Die Maßnahme muss mindestens 20 Zeitstunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Abrechnung läuft über das Z-EU-S-Portal der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Wegen hoher Nachfrage ist die Ausgabe von Qualifizierungsschecks von Mai bis etwa Oktober 2026 bundesweit begrenzt.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ESF Plus
BundKredit

KfW-Kredit Aufstiegs-BAföG (172)

Der KfW-Kredit 172 ist der Darlehensteil des Aufstiegs-BAföG. Er deckt die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag ab, also bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bis zu 2.000 Euro für das Meisterprüfungsprojekt. Während Auszahlung und Karenzphase trägt der Bund die Zinsen. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Fortbildung und läuft über höchstens zehn Jahre bei mindestens 128 Euro monatlich. Beantragt wird nicht bei der KfW, sondern beim zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung.

bis 15.000 Euro
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundes
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld gleicht einen Teil des Entgeltausfalls aus, wenn in einem Betrieb vorübergehend Arbeit wegfällt, und soll Kündigungen vermeiden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Üblich ist eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten, für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 längstens bis zum 31. Dezember 2026 sind aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate möglich, ab 1. Januar 2027 gelten wieder zwölf Monate. Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an und beantragt die Erstattung bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld faengt Entgeltausfaelle bei vorruebergehendem erheblichem Arbeitsausfall auf und verhindert Entlassungen. Es beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Erheblich ist der Arbeitsausfall, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorruebergehend und unvermeidbar ist und im Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 Prozent Entgeltausfall betroffen ist. Die Bezugsdauer beträgt laengstens zwölf Monate. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und weitere Rehabilitationsträger
BundSteuervorteil

Mobilitätsbudget über die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG)

Wer statt eines Dienstwagens ein Mobilitätsbudget anbietet, kann Sachbezüge bis 50 Euro im Kalendermonat steuerfrei gewähren. Der Gesetzestext stellt klar, dass Sachbezüge ausser Ansatz bleiben, wenn die Vorteile nach Anrechnung gezahlter Entgelte insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Eine eigene Pauschalierungsvorschrift speziell für Mobilitätsbudgets enthält Paragraf 40 Absatz 2 EStG derzeit nicht.

bis 50 Euro je Monat
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSonstiges

Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot

Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Frauen im Job und ist ein Rechtsanspruch, kein Antragsverfahren. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen. In dieser Zeit darf die Frau nicht beschäftigt werden, vor der Geburt kann sie ausdrücklich darauf verzichten.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Aufsichtsbehörden der Länder für den Mutterschutz
BundZuschuss

Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Das Programm finanziert rund 140 Beraterinnen und Berater, die mittelständische Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 1 Passgenaue Besetzung richtet sich auf inlaendische Jugendliche, Modul 2 Willkommenslotsen auf die Integration von Gefluechteten und auslaendischen Bewerbern. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Personalkosten, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der Personalausgaben und Reisekosten.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bestehend aus projektbezogenen Personalausgaben bis zur Höhe TVöD 10, einer Sachausgabenpauschale von 7,7 Prozent der förderfähigen Personalausgaben und erforderlichen Reisekosten.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE
BundSteuervorteil

Pauschalbesteuerung von Jobtickets nach Paragraf 40 Absatz 2 EStG

Kann der Arbeitgeber die Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG nicht nutzen, etwa weil das Ticket per Gehaltsumwandlung finanziert wird, kann er die Lohnsteuer für Sachbezüge und Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach Paragraf 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG mit einem Pauschsteuersatz von 15 Prozent erheben. Diese 15 Prozent sind eine Steuer zulasten des Arbeitgebers, keine Förderquote. Der pauschal besteuerte Betrag darf den Betrag nicht übersteigen, den die Beschäftigten nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG als Werbungskosten abziehen koennten. Die pauschal besteuerten Bezüge mindern die abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSteuervorteil

Pauschalversteuerung bei Übereignung eines Dienstfahrrads (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 EStG)

Übereignet der Arbeitgeber einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Das betrifft typischerweise die Übernahme des Rads am Ende eines Dienstrad-Leasings. Kraftfahrzeuge im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sind ausgenommen.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Pauschalversteuerung von Jobticket und Fahrtkostenzuschuss (Paragraf 40 Absatz 2 EStG)

Kann oder soll die Steuerfreiheit nicht genutzt werden, darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erheben. Für unentgeltliche oder verbilligte Beförderung und für Fahrtkostenzuschüsse zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt ein Pauschsteuersatz von 15 Prozent, soweit der als Werbungskosten abziehbare Betrag nicht überschritten wird. Alternativ kann anstelle der Steuerfreiheit ein einheitlicher Satz von 25 Prozent auf alle Bezüge eines Kalenderjahres angewandt werden. Bei der 25-Prozent-Variante entfällt die Kuerzung der Entfernungspauschale, und die Leistung muss nicht zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden.

bis 25 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSonstiges

Pflegezeit (Paragraf 3 Pflegezeitgesetz)

Beschäftigte haben Anspruch darauf, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt zu werden, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten; dort kann eine freiwillige Vereinbarung getroffen werden. Die Freistellung ist dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform anzukuendigen. Während der Pflegezeit wird kein Entgelt gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können sich die Personalkosten erstatten lassen, wenn sie einen Menschen mit Behinderung zur Probe beschäftigen. Erstattet werden Lohn- beziehungsweise Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, und zwar für bis zu drei Monate. Voraussetzung ist ein Probearbeitsvertrag und dass die Probebeschäftigung die Chancen auf eine dauerhafte Eingliederung verbessert. Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatz droht wegzufallen und die durch eine Weiterbildung im gleichen Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Betrieb, den Antrag stellt ebenfalls der Betrieb.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Arbeitsplatzverlust droht, die aber mit einer Weiterbildung im selben Unternehmen bleiben können. Es beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettöntgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Voraussetzung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft, bei Betrieben unter 250 Beschäftigten genügen 10 Prozent, festgehalten in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Der Arbeitgeber beantragt das Qualifizierungsgeld schriftlich oder online bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld sichert während einer laengeren Weiterbildung das Einkommen von Beschäftigten in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf. Der Betrieb muss die Weiterbildung finanzieren und der Qualifizierungsbedarf mindestens 20 Prozent der Belegschaft betreffen. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden und über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt

Der Bund bezuschusst Ausbildungsplätze in der Binnenschifffahrt sowie freiwillige Weiterbildungen zu Technik, Digitalisierung, Umweltschutz, Sicherheit und alternativen Antrieben, einschließlich der Reisekosten der Teilnehmenden. Im Haushaltsjahr 2026 sind je Großunternehmen maximal fünf Ausbildungsplätze und je Ausbildungsverbund maximal acht Ausbildungsplätze förderfähig.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
BundZuschuss

Saison-Kurzarbeitergeld

Das Saison-Kurzarbeitergeld nach Paragraf 101 SGB III gleicht witterungs- oder auftragsbedingte Arbeitsausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März aus. Anspruch haben Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Gerüstbaürhandwerks, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus, unabhängig von der Betriebsgröße. Beschäftigte ohne Kind erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Der Arbeitgeber beantragt die Leistung bei der Agentur für Arbeit, eine Anzeige des Arbeitsausfalls nach Paragraf 99 SGB III ist hier nicht erforderlich.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Saison-Kurzarbeitergeld

In der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. Maerz erhalten Beschäftigte im Baugewerbe und in anderen saisonabhängigen Wirtschaftszweigen Saison-Kurzarbeitergeld. Es gleicht witterungs- und auftragsbedingte Entgeltausfaelle aus und sichert die Beschäftigung über den Winter. Die Leistungshöhe entspricht dem normalen Kurzarbeitergeld mit 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Zeiten des Bezugs werden nicht auf die zwölfmonatige Bezugsdauer des konjunkturellen Kurzarbeitergelds angerechnet.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSteuervorteil

Steuerfreie Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung sind nach Paragraph 3 Nummer 63 EStG steuerfrei, soweit sie im Kalenderjahr 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Der Euro-Betrag ändert sich jährlich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Die Steuerfreiheit gilt sowohl für arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch für Entgeltumwandlung. Sie wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers umgesetzt, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

bis 8 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzamt / Arbeitgeber
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket (Paragraf 3 Nummer 15 EStG)

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, ebenso die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Der Gesetzestext verlangt ausdrücklich, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Luftverkehr ist ausgenommen. Die steuerfreien Beträge mindern die beim Arbeitnehmer abziehbare Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket nach Paragraf 3 Nummer 15 EStG

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber das Ticket unentgeltlich oder verbilligt selbst überlaesst, und schließt die private Nutzung im öffentlichen Personennahverkehr ein. Bedingung ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, also keine Gehaltsumwandlung. Die steuerfreien Leistungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag der Entfernungspauschale.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über Arbeitgeber und Finanzaemter
BundSteuervorteil

Steuerfreies Dienstfahrrad (Paragraf 3 Nummer 37 EStG)

Überlaesst der Arbeitgeber ein betriebliches Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, ist der geldwerte Vorteil vollständig steuerfrei. Das gilt für Fahrräder und Pedelecs, die kein Kraftfahrzeug im Sinne des Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG sind. Wird das Rad dagegen per Gehaltsumwandlung finanziert, greift die Steuerfreiheit nicht und der geldwerte Vorteil ist zu versteuern; die Bewertung dafuer regelt das EStG selbst nicht, sondern gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Die Steuerbefreiung ist befristet: Sie gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSteuervorteil

Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen und E-Bikes beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)

Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Ebenso steuerfrei ist die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch diese Steuerbefreiung ist befristet und gilt nach Paragraf 52 Absatz 4 EStG letztmals für Vorteile, die vor dem 1. Januar 2031 zugewendet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

Strukturförderung der Initiative Musik

Förderung für Strukturaufbau, Netzwerke, Koordinationsstellen, Mentoringprogramme und Workshopreihen in der Pop-, Jazz- und Livekultur. Die Förderung beträgt höchstens 75 Prozent der Gesamtausgaben, der Eigen- oder Drittmittelanteil mindestens 25 Prozent. Regionale Strukturprojekte sind auf 50.000 Euro begrenzt, bundesweite auf 80.000 Euro. Projekte mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 10.000 Euro werden in der Regel nicht berücksichtigt, pro Antragsteller sind höchstens 150.000 Euro Förderung pro Jahr vorgesehen.

bis 75 Prozent, maximal 80.000 Euro je Jahr
bundesweit
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundSonstiges

Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX

Können arbeitsunfähige Beschäftigte nach aerztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausueben, sollen die medizinischen und ergänzenden Leistungen auf eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet werden. Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, währenddessen bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, Grundlage ist ein aerztlicher Wiedereingliederungsplan.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose)

Arbeitgeber erhalten für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen einen mehrjährigen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die Förderung läuft bis zu fuenf Jahre, beginnt in den ersten beiden Jahren mit einem hohen Anteil des Arbeitsentgelts und sinkt danach schrittweise. Begleitend ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie die Förderung von Weiterbildung und Praktika vorgesehen. Gefördert werden Menschen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen bezogen und nicht oder nur kurz gearbeitet haben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger)
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Paragraf 16i SGB II)

Lohnkostenerstattung für die Einstellung sehr lange arbeitsloser Menschen über bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Förderjahren werden 100 Prozent der Lohnkosten erstattet, danach jährlich um 10 Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Zusätzlich werden Coaching-Kosten und erforderliche Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro übernommen, auch innerbetrieblich.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz)

Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie sehr arbeitsmarktferne Langzeitleistungsbeziehende sozialversicherungspflichtig einstellen. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns oder eines gezahlten Tariflohns, danach sinkt er jährlich um zehn Prozentpunkte. Gefördert wird bis zu fuenf Jahre. Zusätzlich gibt es eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung sowie bis zu 3.000 Euro je Förderfall für notwendige Qualifizierungen.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Jobcenter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundZuschuss

Teilhabe am Arbeitsmarkt (sozialer Arbeitsmarkt nach Paragraf 16i SGB II)

Für die Einstellung von Menschen, die seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind und in dieser Zeit nicht oder nur kurz gearbeitet haben, gibt es bis zu fünf Jahre Lohnkostenzuschuss: 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, danach jährlich um zehn Prozentpunkte absteigend von 90 auf 70 Prozent. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil an der Gesamtsozialversicherung, ein Coaching für die beschäftigte Person und bis zu 3.000 Euro für erforderliche Weiterbildungen. Berechnungsgrundlage ist das gezahlte Entgelt bei Tarifbindung, sonst der Mindestlohn. Der Antrag läuft online über das Jobcenter.

bis 100 Prozent, maximal 3.000 Euro
bundesweit
Jobcenter
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei Betriebsänderungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall können Beschäftigte nach Paragraf 111 SGB III für höchstens zwölf Monate Transferkurzarbeitergeld erhalten, in der Regel in einer Transfergesellschaft. Die Leistung beträgt 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettöntgelts, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Ziel ist es, Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungschancen zu verbessern, deshalb sollen während des Bezugs Qualifizierungen angeboten werden. Arbeitgeber oder die beauftragte Transfergesellschaft zeigen den Arbeitsausfall an und stellen den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Transferkurzarbeitergeld

Bei betrieblichen Restrukturierungen mit dauerhaftem Arbeitsausfall gibt es Transferkurzarbeitergeld, um Entlassungen zu vermeiden und die Vermittlungsaussichten zu verbessern. Die Beschäftigten wechseln in der Regel in eine Transfergesellschaft und werden dort qualifiziert und vermittelt. Die Agentur für Arbeit leistet laengstens zwölf Monate. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit beraten lassen und der dauerhafte Arbeitsausfall angezeigt wird.

bis 60 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundSonstiges

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Beschäftigte in eine begünstigte Anlage einzahlt. Sie sind steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und arbeitsrechtlich Bestandteil von Lohn oder Gehalt. Begünstigte Anlagen nach Paragraph 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes sind unter anderem Aktien und Genussscheine, Anteile an Investmentfonds mit mindestens 60 Prozent Aktienanteil, Beteiligungen am Arbeitgeber, Arbeitgeberdarlehen, Aufwendungen für den Wohnungsbau sowie Spar- und Kapitalversicherungsverträge. Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag; die Anlage wählt die oder der Beschäftigte und teilt sie dem Arbeitgeber mit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber (Rechtsgrundlage: Fünftes Vermögensbildungsgesetz)
BundSteuervorteil

Viertelregelung für emissionsfreie Dienstwagen (0,25-Prozent-Regel)

Bei emissionsfreien Dienstwagen wird der Listenpreis für die Berechnung des geldwerten Vorteils nur zu einem Viertel angesetzt. Statt der 1-Prozent-Regel gilt damit faktisch eine 0,25-Prozent-Regel. Voraussetzung ist eine Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031, keine Kohlendioxidemission je gefahrenem Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Für Plug-in-Hybride mit bestimmten Reichweiten- oder Emissionswerten gilt stattdessen die Haelfte.

bis 100.000 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundZuschuss

Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Auch wer in Beschäftigung steht, kann eine berufliche Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen. Übernommen werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, in der Regel mit einer anteiligen Kostenbeteiligung des Betriebs, dazu Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten. Der Betrieb kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung erhalten. Die Antragstellung ist einzeln oder als Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen besteht zusätzlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundPrämie

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien nach Paragraf 87a SGB III

Wer an einer nach Paragraf 81 oder 82 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf führt, erhält zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Dazu kommen Prämien von 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bürgergeldbezug können das Weiterbildungsgeld auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erhalten. Der Betrag steht direkt im Gesetz.

150 Euro bis 2.500 Euro je Monat
bundesweit
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundPrämie

Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen

Wer im Rahmen einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung, den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung besteht, erhält eine Prämie von 1.000 Euro. Für das Bestehen der Abschlussprüfung kommen weitere 1.500 Euro hinzu. Die Prämie ist an eine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Weiterbildung gebunden und wird zusätzlich zu Weiterbildungsgeld und Lehrgangskosten gezahlt. Ob eine Prämie möglich ist, wird im Beratungsgespraech geklaert.

1.000 Euro bis 1.500 Euro
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte nach der Berufsausbildung mit bis zu 9.135 Euro über maximal drei Jahre. Bei jeder Maßnahme ist ein Eigenanteil von zehn Prozent zu tragen. Im ersten Förderjahr gibt es zusätzlich einen IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Gefördert werden fachliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt, fachübergreifende Weiterbildungen wie Sprach- und Softwarekurse sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung aufbauen.

bis 90 Prozent, maximal 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), Antrag über die zuständige Kammer
BundZuschuss

Weiterbildungsstipendium für beruflich Begabte

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Fachkräfte nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei fachlichen und fachuebergreifenden Weiterbildungen, unter bestimmten Bedingungen auch bei einem berufsbegleitenden Studium. Insgesamt stehen bis zu 9.135 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen zur Verfuegung, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und die zwei Folgejahre. Bewerbungen laufen über die Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der die Ausbildung eingetragen war.

bis 9.135 Euro
bundesweit
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BundBeratung

Willkommenslotsen (Modul 2 der Förderrichtlinie Passgenaue Besetzung)

Das Programm fördert den Einsatz von Beraterinnen und Beratern an Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützen. Modul 2 Willkommenslotsen richtet sich gezielt auf Ausbildungssuchende aus dem Ausland und mit Fluchthintergrund, Modul 1 Passgenaue Besetzung auf Jugendliche aus dem Inland. Rund 140 geförderte Beraterinnen und Berater ermitteln den betrieblichen Bedarf, erstellen Anforderungsprofile, suchen Kandidatinnen und Kandidaten und begleiten die Auswahl. Antragsberechtigt sind die in der Förderrichtlinie genannten Kammern und Wirtschaftsorganisationen, die auch beide Module anteilig anbieten können. Für die beratenen Betriebe ist das Angebot kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, umgesetzt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn, Zugang über die Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

ZukunftsWIRkungs-Fonds

Skalierungsfonds für bereits von der DSEE geförderte gemeinnützige Organisationen. Bis zu zehn Organisationen erhalten je bis zu 150.000 Euro über 24 Monate, um wirksame Projekte auf neue Standorte, neue Zielgruppen oder digitale Angebote auszuweiten. Gefördert werden Personal-, Honorar- und Sachkosten sowie Organisationsentwicklung.

bis 150.000 Euro
bundesweit
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) in Kooperation mit der Deutschen Postcode Lotterie
BundBeratung

Zukunftszentren (BMAS/ESF Plus)

Die regionalen Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, deren Beschäftigte sowie Solo-Selbständige beim digitalen, ökologischen und demografischen Wandel. Schwerpunkte sind Kuenstliche Intelligenz, Digitalisierung von Arbeitsprozessen und Qualifizierung. Die Beratungs- und Qualifizierungsangebote sind kostenfrei, finanziert aus Bundes- und ESF-Plus-Mitteln. Bundesweit bestehen vierzehn Einrichtungen. Es gibt kein Geld für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing, sondern Begleitung und Weiterbildung.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus
BundSonstiges

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte

Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, zusätzlich zum regulaeren Erholungsurlaub. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fuenf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat. Guenstigere tarifliche oder betriebliche Regelungen bleiben bestehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage nach dem SGB IX
BundSonstiges

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 208 SGB IX)

Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, bezogen auf eine Fuenf-Tage-Woche. Bei abweichender Verteilung der Arbeitstage wird der Anspruch entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nur einen Teil des Jahres, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat, Bruchteile ab 0,5 Tagen werden aufgerundet. Der Anspruch wird direkt gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 73 SGB III)

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen aus- oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beziehungsweise zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, zuzüglich eines pauschalierten Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung monatlich gezahlt, auch bei außerbetrieblichen Abschnitten oder Verlängerungen.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundZuschuss

Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen

Betriebe, die Menschen mit Behinderungen ausbilden oder weiterbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt. Bei Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind bis zu 60 Prozent der monatlichen Vergütung möglich, bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bis zu 80 Prozent. Zusätzlich wird ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt. Der Zuschuss läuft über die gesamte Dauer der Aus- oder Weiterbildung einschließlich notwendiger Verlaengerungen. Der Antrag muss vor Abschluss des Aus- oder Weiterbildungsvertrags gestellt werden.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
BundZuschuss

Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld

Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld gibt es nach Paragraf 102 SGB III zwei Winterleistungen. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je berücksichtigungsfähiger Arbeitsstunde vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag im Februar, höchstens 90 Stunden im Dezember und je bis zu 180 Stunden im Januar und Februar. Beide Leistungen gelten nur für Beschäftigte in Baubetrieben, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Agentur für Arbeit.

1 Euro bis 3 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit
BundZuschuss

Überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung, ÜLU)

Zuschuss für Träger überbetrieblicher Lehrgänge im Handwerk, also Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften und Innungen. Der Bund trägt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent der Unterbringungskosten für Lehrlinge im zweiten bis vierten Ausbildungsjahr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundBeratung

Assistierte Ausbildung (AsA flex)

Die Assistierte Ausbildung unterstützt junge Menschen vor und während einer Berufsausbildung mit individuellem Stütz- und Förderunterricht, Prüfungsvorbereitung sowie Hilfe bei Problemen im Betrieb, in der Berufsschule oder im Alltag. Auch der Ausbildungsbetrieb wird begleitet. Die Leistung ist für Teilnehmende kostenfrei und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Sie laesst sich mit einer Einstiegsqualifizierung kombinieren und ist in einer ausbildungsvorbereitenden Phase auch mit Berufsausbildungsbeihilfe verbindbar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter
LandZuschuss

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt

Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsaemter der Länder
BundBeratung

Beratungsnetzwerk im Handwerk (Betriebsberatung, Beauftragte für Innovation und Technologie)

Der Bund finanziert das Beratungsnetzwerk der Handwerksorganisationen mit. Gefördert werden Personalstellen: Betriebsberatungsstellen mit 24.100 Euro je Vollzeitstelle und Jahr, Beauftragte für Innovation und Technologie mit 30.100 Euro, Fachberatungs- und Informationsstellen mit 24.100 Euro, jeweils bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Handwerksbetriebe erhalten dadurch kostenguenstige Beratung, unter anderem zu Technik und Digitalisierung. Das Programm läuft bis Mitte 2027. Zuschüsse für eigene Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing gibt es hier nicht.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
BundZuschuss

Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Platz in einer Werkstatt haetten, den Wechsel auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Leistungsminderung. Zusätzlich werden die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Der Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber ein anderes Beschäftigungsverhältnis beendet hat, um den Zuschuss zu erhalten.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder
BundSonstiges

Frühpaedagogik-Berufssprachkurs

Der Frühpaedagogik-BSK ist ein seit Juni 2024 laufender Modellkurs für Menschen mit Deutsch als Zweitsprache, die in der Kindertagesbetreuung arbeiten oder arbeiten wollen. Es gibt drei Varianten: Frühpaedagogik FU mit 150 bis 400 Unterrichtseinheiten ohne Zertifikatsprüfung, Frühpaedagogik B2 mit 300 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf B2 sowie Frühpaedagogik C1 mit 400 bis 500 Unterrichtseinheiten und Abschluss auf C1. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, Lernmaterialien sind kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundBeratung

Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Betriebe, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ausbilden möchten, mit Beratung und dem Zugang zu den allgemeinen Förderinstrumenten. Genannt werden Kooperationsmodelle aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Aus- oder Weiterbildung, Sprachkurse und Maßnahmen zum Berufseinstieg. Eigene Fördersätze oder Höchstbeträge nennt die Seite nicht, die Beratung läuft über den Arbeitgeber-Service, vorab hilft der Fördercheck der Bundesagentur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter
BundBeratung

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen für KMU)

Das BAFA bezuschusst Unternehmensberatungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Digitalisierungsberatung fällt darunter. In den neuen Bundesländern werden 80 Prozent, maximal 2.800 Euro erstattet, in den alten Bundesländern 50 Prozent, maximal 1.750 Euro. Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehoerige der Freien Berufe. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Gefördert wird nur die Beratungsleistung, nicht die Umsetzung: Kosten für Website, Onlineshop oder Onlinemarketing werden nicht erstattet.

bis 80 Prozent, maximal 2.800 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundSonstiges

Förderung von Mitarbeitendenwohnen

Für Werks- und Mitarbeitendenwohnungen gibt es kein eigenständiges Bundesprogramm, sondern das BMWSB verweist auf bestehende Förderwege. Arbeitgeber können den sozialen Wohnungsbau der Länder nutzen, das Bundesprogramm Junges Wohnen mit 500 Millionen Euro für Wohnheime sowie das KfW-Programm 134 für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn sie ihre Beschäftigten bei der Gründung einer Wohnungsgenossenschaft unterstützen. Voraussetzung ist, dass die üblichen Miet- und Belegungsbindungen eingehalten werden. Für den sozialen Wohnungsbau nennt das Ministerium für 2024 Bundesmittel von 3,15 Milliarden Euro. Seit 2025 informiert das BMWSB gemeinsam mit der DIHK unter dem Titel Zukunft Beschäftigtenwohnen; konkrete eigene Antragswege nennt die Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Umsetzung über bestehende Bund- und Landesprogramme
BundBeratung

KI-Trainerinnen und KI-Trainer der Mittelstand-Digital Zentren

Die KI-Trainerinnen und KI-Trainer sind ein eigenes Angebot innerhalb der Mittelstand-Digital Zentren und richten sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Kuenstliche Intelligenz einsetzen wollen. Sie sensibilisieren, qualifizieren und begleiten erste Anwendungsfaelle im Betrieb, zusammen mit Klima-Coaches und Fachexpertinnen. Das Angebot ist durch die Förderung des BMWE kostenfrei und anbieterneutral. Gefördert wird ausschließlich Wissenstransfer: Website, Onlineshop und Onlinemarketing werden nicht finanziert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital
BundZuschuss

Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld

Entgeltersatzleistung bei erheblichem Arbeitsausfall, die Beschäftigung sichert und Betriebe entlastet. Neben dem konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es Saison-Kurzarbeitergeld, mit dem Baubetriebe Entgeltausfälle während der Schlechtwetterzeit ausgleichen, sowie Transferkurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen bei betrieblichen Umstrukturierungen. Anzeige des Arbeitsausfalls und Antrag erfolgen durch den Arbeitgeber.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesagentur für Arbeit
LandBeratung

Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter

Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt des Landes, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Paragraf 185a SGB IX
BundSteuervorteil

Pauschalierung von Sachzuwendungen mit 30 Prozent (Paragraf 37b EStG)

Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die nicht in Geld bestehen, kann der Zuwendende pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der Weg wird in der Praxis genutzt, wenn ein Mobilitätsbudget die 50-Euro-Freigrenze übersteigt und nicht unter die Jobticket-Regeln fällt. Die Pauschalierung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder je einzelne Zuwendung 10.000 Euro übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.

bis 30 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
Bund, Finanzverwaltung
BundSonstiges

Zeugnisbewertung für auslaendische Hochschulqualifikationen der ZAB

Die Zeugnisbewertung ist eine behördliche Bescheinigung der Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen, die einen auslaendischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem einordnet und seine Vergleichbarkeit bescheinigt. Sie wird für Hochschulabschlüsse aus aller Welt ausgestellt und hilft bei der Jobsuche, bei Visum- und Blaue-Karte-Anträgen sowie bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst. Der Antrag wird vollständig digital über ein persönliches Benutzerkonto gestellt, inklusive Dokumentenupload und Onlinebezahlung. Die Gebühr wird auf der Seite in einem eigenen Gebührenbereich ausgewiesen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Zentralstelle für auslaendisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
BundZuschussausgelaufen

Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Das Programm förderte die Teilnahme von Beschäftigten an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand mit 90 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Person und Schulungstag beziehungsweise 500 Euro pro Coaching, insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Antragsteller. Die Antragsfrist endete am 30. September 2025, das Programm ist geschlossen.

bis 90 Prozent, maximal 5.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundPrämieausgelaufen

Bildungsprämie (Prämiengutschein)

Die Bildungsprämie war ein Bundesprogramm, das Erwerbstätigen mit kleinem Einkommen einen Prämiengutschein für die Kosten einer Weiterbildung gab. Das Programm ist beendet: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben, Abrechnungen der Anbieter waren nur noch bis 31. Dezember 2022 möglich. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Bund verweist stattdessen auf direkte Förderprogramme wie Aufstiegs-BAföG und die Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit sowie auf steuerliche Entlastungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung, ausgegeben über Beratungsstellen
BundPrämieausgelaufen

Bildungsprämie des Bundes (Prämiengutschein)

Die Bildungsprämie war ein Prämiengutschein des Bundes, mit dem Erwerbstaetige einen Teil der Kosten einer individuellen beruflichen Weiterbildung erstattet bekamen. Das Programm ist ausgelaufen: Der letzte Prämiengutschein wurde am 31. Dezember 2021 ausgegeben, die Abrechnung durch Weiterbildungsanbieter beim Bundesverwaltungsamt endete am 31. Dezember 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich. An die Stelle der Bildungsprämie treten heute vor allem der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und die Weiterbildungsprogramme der Bundesländer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Abwicklung durch das Bundesverwaltungsamt
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) - Qualifizierung Handwerk (ausgelaufen)

Das Aufbauprogramm Wärmepumpe förderte die Teilnahme an Kurzschulungen und fachpraktischen Coachings rund um den Einbau von Wärmepumpen. Antragsberechtigt waren Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima, Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungen anbieten. Reisekosten waren nicht förderfähig. Eine Antragstellung war nur bis zum 30.09.2025 möglich, bereits bewilligte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundPrämieausgelaufen

Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI

Beschäftigte zugelassener Pflegeeinrichtungen erhielten 2022 eine einmalige steuerfreie Sonderleistung. Sie betrug 550 Euro für Beschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung, 370 Euro für weitere pflegenahe Tätigkeiten, 330 Euro für Auszubildende, 190 Euro für alle übrigen Beschäftigten und 60 Euro für Freiwilligendienstleistende. Bemessungszeitraum war der 1. November 2020 bis 30. Juni 2022. Die Auszahlung musste spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen, seitdem ist das Programm ausgelaufen.

60 Euro bis 550 Euro
bundesweit
Pflegekassen über die zugelassenen Pflegeeinrichtungen
BundZuschussausgelaufen

Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.

bis 40 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
BAFA
BundPrämieausgelaufen

Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI

Voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen mussten von Oktober 2022 bis April 2023 monatliche Sonderleistungen an die nach dem Infektionsschutzgesetz benannten Personen zahlen. Die Höhe betrug je Einrichtung und Monat 500 Euro bei bis zu 40 Plätzen, 750 Euro bei 41 bis 80 Plätzen und 1.000 Euro bei mehr als 80 Plätzen. Die Pflegekassen erstatteten den Betrag den Einrichtungen. Das Programm ist seit dem 30. April 2023 ausgelaufen.

500 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
Pflegekassen
BundPrämieausgelaufen

Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern (Ausbildungsprämie)

Das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern war eine Corona-Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Krise weiter ausgebildet haben. Für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 1. Juni 2021 und 15. Februar 2022 gab es 4.000 Euro Ausbildungsprämie, wenn das Ausbildungsniveau gehalten wurde, und 6.000 Euro, wenn mehr junge Menschen ausgebildet wurden als im langjährigen Durchschnitt. Anträge konnten bis zum 15. September 2022 gestellt werden, danach lief das Programm aus.

4.000 Euro bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit
BundBeratungausgelaufen

unternehmensWert:Mensch

unternehmensWert:Mensch förderte von 2015 bis Ende 2022 kleine und mittlere Unternehmen bei einer beschäftigtenorientierten und zukunftsfähigen Personalpolitik. Das Programm umfasste die Programmzweige uWM classic, uWM plus, Gestärkt durch die Krise und Women in Tech. Es endete am 31. Dezember 2022. Nachfolgeprogramm ist INQA-Coaching, dessen Beratungsprozesse ab Mitte 2023 zur Verfuegung standen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds
BundZuschussausgelaufen

unternehmensWert:Mensch (uWM)

Das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch förderte externe Prozessberatung in kleinen und mittleren Unternehmen zu Personalführung, Chancengleichheit und Gesundheit. Das Programm wird nicht fortgeführt; die Programmseite unternehmens-wert-mensch.de leitet inzwischen dauerhaft auf das Nachfolgeangebot INQA-Coaching weiter. Wer heute eine vergleichbare Förderung sucht, beantragt INQA-Coaching mit 80 Prozent Zuschuss über eine INQA-Beratungsstelle. Konkrete frühere Fördersätze und Beratungstage sind auf der Nachfolgeseite nicht mehr dokumentiert.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BundBeratungausgelaufen

unternehmensWert:Mensch (uWM)

unternehmensWert:Mensch war das Beratungsprogramm des Bundesarbeitsministeriums für personalpolitische Fragen in kleinen und mittleren Unternehmen, die Programmlinie uWM plus richtete sich auf betriebliche Veränderungsprozesse im digitalen Wandel. Das Programm besteht unter diesem Namen nicht mehr, die früheren Programmseiten leiten heute direkt auf INQA-Coaching weiter. Wer die Förderung sucht, muss den Nachfolger INQA-Coaching beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

EU-Programme

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Europäische Mittel laufen fast immer über eine nationale oder eine Landesrichtlinie. Der Antrag geht deshalb selten direkt nach Brüssel.

EUZuschuss

BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)

BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Europäischer Sozialfonds Plus
EUZuschuss

ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027

Deutschland erhält rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus für 2021 bis 2027, davon etwa 2,22 Milliarden Euro für das Bundesprogramm und rund 4,34 Milliarden Euro für die 16 Länderprogramme. Der Fonds fördert Zugang zu Beschäftigung und Bildung, aktive soziale Eingliederung, die Integration Drittstaatsangehöriger und die Bekämpfung von Armut. Im ESF Plus sind der frühere ESF sowie EHAP, die Jugendbeschäftigungsinitiative und EaSI zusammengefasst. Das deutsche Bundesprogramm wurde am 5. Mai 2022 von der EU-Kommission genehmigt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und weitere Bundesministerien, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus
EUZuschuss

ESF Plus Bundesprogramm 2021 bis 2027

Deutschland erhält für 2021 bis 2027 rund 6,56 Milliarden Euro aus dem ESF Plus, davon verwaltet der Bund etwa 2,22 Milliarden Euro und die Länder rund 4,34 Milliarden Euro. Das Bundesprogramm umfasst 2,184 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,455 Milliarden Euro. Fuenf Bundesministerien setzen es gemeinsam um, federführend das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Förderlinien sind unter anderem Akti(F) Plus, EhAP Plus, INQA-Coaching, IQ, JUVENTUS, KOMPASS, MY TURN, rückenwind, WIR, Zukunftszentren, BIWAQ, JUGEND STAERKEN sowie EXIST Gründungsstipendium und EXIST Forschungstransfer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

Erasmus Plus Berufsbildung

Erasmus Plus fördert in der Berufsbildung Auslandspraktika von Auszubildenden und Berufsschuelerinnen sowie die Weiterbildung von Ausbildungspersonal durch Job-Shadowing, Hospitationen und Schulungen. Über die Leitaktion 2 werden kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften gefördert, dazu kommen Zentren der beruflichen Exzellenz und Allianzen für Innovation. Antragsberechtigt sind ausschließlich Organisationen, nicht Einzelpersonen. Der Zugang läuft entweder über eine Akkreditierung mit dauerhafter Programmmitgliedschaft oder über Kurzzeitprojekte mit maximal drei Anträgen in fuenf Jahren.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit, bundesweit
Europäische Union, Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
EUZuschuss

Erasmus Plus Berufsbildung und Erwachsenenbildung (Nationale Agentur beim BIBB)

Die Nationale Agentur beim BIBB ist die deutsche Anlaufstelle für Erasmus Plus in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung. Förderlinien sind die Akkreditierung, Kurzzeitprojekte, kleinere Partnerschaften und Kooperationspartnerschaften. Ein Förderungsfinder auf der Website hilft bei der Zuordnung des passenden Formats.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
EUZuschuss

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.

bis 85 Prozent der Kosten
bundesweit
Europäische Kommission, Antragstellung ausschließlich durch die Mitgliedstaaten
EUBeratung

INQA-Coaching

INQA-Coaching fördert externe Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, die fehlende Fachkräfte, veraltete Prozesse oder eine verzögerte Digitalisierung angehen wollen. Die Coachingkosten werden zu 80 Prozent gefördert. Der Einstieg läuft über eine INQA-Beratungsstelle, die den Beratungsscheck ausstellt, danach wird ein autorisierter INQA-Coach ausgewählt.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), kofinanziert aus dem ESF Plus
EUZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)

KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus, Abwicklung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
EUZuschuss

Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks

MSCA Doctoral Networks fördern internationale Promotionsprogramme, die von Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. Die EU finanziert Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der rekrutierten Promovierenden sowie Forschung, Schulung und Netzwerkaktivitäten. Programme können bis zu vier Jahre laufen, Joint Doctorates bis zu fünf Jahre.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Horizont Europa
EUZuschuss

Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen Staff Exchanges

Staff Exchanges fördern den befristeten Austausch von Personal zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen und anderen Organisationen über Länder- und Sektorgrenzen hinweg. Die Projekte laufen bis zu vier Jahre, die einzelnen Entsendungen dauern einen Monat bis ein Jahr. Gefördert werden Zuschüsse für Reise, Unterkunft und Aufenthalt sowie Forschungs-, Schulungs- und Verwaltungskosten. Teilnehmen können Forschende aller Karrierestufen sowie technisches und administratives Personal, die nach der Entsendung in ihre Heimatorganisation zurückkehren.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, REA
EUBeratung

Zukunftszentren (ESF Plus-Bundesprogramm)

Die Zukunftszentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Solo-Selbstständige dabei, den digitalen, ökologischen und demografischen Wandel zu gestalten. Angeboten werden kostenfreie Beratung und Qualifizierung. Bundesweit gibt es 14 regionale Zentren, das sächsische Zentrum Zukunft der Arbeitswelt wird zusätzlich vom Freistaat Sachsen kofinanziert.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus
EUZuschuss

Just Transition Fund (JTF) - Fonds für einen gerechten Übergang

Der Just Transition Fund unterstützt die Regionen, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Er ist Teil des Mechanismus für einen gerechten Übergang im Rahmen des European Green Deal. In Deutschland fördert der JTF vor allem die Braunkohleregionen, die Umsetzung läuft über die Programme der Bundesländer.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Europäische Kommission, Umsetzung über die Bundesländer

Land und Bund zusammen denken

Der Normalfall ist nicht ein Programm, sondern eine Kombination. Dabei tauchen drei Regeln fast überall auf: dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht zweimal gefördert werden, die Summe aller öffentlichen Mittel hat meist eine Obergrenze, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Was im Einzelfall zusammenpasst, steht in der Richtlinie des jeweiligen Programms.

Kommunale Förderung nicht vergessen

Neben Land und Bund legen Städte, Landkreise und Stadtwerke in Hessen eigene Töpfe auf. Die sind kleiner, oft schneller entschieden und werden selten zentral veröffentlicht. Genau deshalb ist kein Verzeichnis dort vollständig, auch unseres nicht. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Seite deines Energieversorgers lohnt sich fast immer.

Häufige Fragen zu Personalförderung in Hessen

Gibt es in Hessen eine eigene Personalförderung?

Ja. In unserem Verzeichnis stehen 7 Programme, die aus Hessen kommen und dort für dieses Thema gelten. Die Länder ergänzen die Arbeitsmarktinstrumente um eigene Linien für Fachkräfte und Ausbildung. Namen und Bedingungen findest du oben in der Liste.

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Fast alle Richtlinien schließen aus, dass ein Euro Ausgabe zweimal gefördert wird, und viele setzen zusätzlich eine Obergrenze für die gesamte öffentliche Förderung. Ob deine konkrete Kombination erlaubt ist, steht in den Richtlinien beider Programme. Im Zweifel lässt du dir die Auskunft von der Bewilligungsstelle schriftlich geben.

Wo stelle ich den Antrag in Hessen?

Landesprogramme laufen in der Regel über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder über die Stelle, die in der jeweiligen Richtlinie genannt ist. Bundesweite Programme haben eigene Antragsstellen, die auf der Programmseite stehen. Einen zentralen Antrag für alle Ebenen gibt es nicht, jedes Programm wird einzeln beantragt.

Muss ich beantragen, bevor ich anfange?

Bei vielen Programmen ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Arbeitsvertrag unterschreiben und erst danach nach einem Zuschuss fragen. Ob das für dein Programm gilt, steht in den Voraussetzungen auf der jeweiligen Programmseite. Steht dort nichts, geh im Zweifel davon aus, dass der Antrag zuerst kommt.

Gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse in Hessen?

Möglich ist es fast immer. Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene, meist kleinere Programme auf, die selten zentral veröffentlicht werden. In unserem Verzeichnis sind dazu aktuell keine kommunalen Programme erfasst. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Energieversorger klärt das schneller als jede Suche.

Für wen lohnt sich Personalförderung in Hessen überhaupt?

Angesprochen sind vor allem Betriebe aller Größen, Vereine und Träger. Personalprogramme knüpfen fast immer an ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder an eine konkret geplante Einstellung an. Wenn du unsicher bist, ob du in die Zielgruppe fällst, hilft der Check weiter: er stellt genau die Fragen, an denen die Richtlinien hängen.

Personalförderung in den anderen Bundesländern

Gleiches Thema, andere Landesregeln. Nützlich, wenn dein Vorhaben über eine Landesgrenze reicht.

Andere Themen in Hessen

Viele Vorhaben treffen mehrere Themen auf einmal. Ein Heizungstausch ist oft auch Sanierung, eine Gründung fast immer auch Digitalisierung.

Alle Programme in Hessen auf einen Blick

Eine Liste weiß nichts über dein Haus, deinen Betrieb oder deinen Zeitplan. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast. Und er erinnert dich an die Reihenfolge: Arbeitsvertrag unterschreiben und erst danach nach einem Zuschuss fragen.