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Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn, Zugang über die Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Die ZSBA wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen und ist die zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte, die noch im Ausland leben und ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen. Sie informiert über Verfahren und Fristen, hilft beim Bestimmen des passenden Referenzberufs, beraet zur Wahl des Bundeslands, unterstützt beim Zusammenstellen der Unterlagen und prüft diese vorab auf Vollständigkeit. Die ZSBA ist selbst keine zuständige Stelle und trifft keine Anerkennungsentscheidung. Die Kontaktaufnahme läuft über die Onlineregistrierung der Bundesagentur für Arbeit.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Die Vorabprüfung von Unterlagen durch die ZSBA setzt keine gesetzlichen Bearbeitungsfristen in Gang. Diese beginnen erst mit dem Antrag bei der zuständigen Stelle.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Im Ausland lebende Fachkraft mit auslaendischer Berufsqualifikation
  • Absicht, in Deutschland zu arbeiten und ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen
  • Onlineregistrierung über die internationalen Dienste der Bundesagentur für Arbeit

Kombinierbar mit

Ergänzt das eigentliche Anerkennungsverfahren nach dem BQFG. Personen, die bereits in Deutschland leben, werden stattdessen von den IQ-Anlaufstellen und der Migrationsberatung beraten.

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-migration, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Passt auch dazu

BundSonstiges

Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Je nach Beruf zuständige Stelle, etwa Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landesbehörde oder Approbationsbehörde
BundSonstiges

Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe

Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF), Zulassung über BAMF, Agentur für Arbeit oder Jobcenter
BundSonstiges

Aufenthaltserlaubnis für Anerkennungsmaßnahmen (§ 16d AufenthG)

Wer eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen will, kann eine Aufenthaltserlaubnis für Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zur Prüfungsablegung oder für eine Qualifikationsanalyse erhalten. Für Qualifizierungsmaßnahmen wird sie bis zu 24 Monate erteilt und um laengstens zwölf Monate bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren verlaengert, bei begleitender qualifizierter Beschäftigung maximal drei Jahre, für eine Qualifikationsanalyse bis zu sechs Monate. Neben der Maßnahme ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, bei fachlich verwandter Tätigkeit mit Zustimmung auch zeitlich unbeschränkt. Erforderlich sind grundsaetzlich hinreichende deutsche Sprachkenntnisse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde, Visumverfahren über die deutsche Auslandsvertretung
BundSonstiges

Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG)

Die Ausbildungsduldung sichert ausreisepflichtigen Personen den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf. Sie wird für die im Ausbildungsvertrag bestimmte Dauer der Berufsausbildung erteilt. Der Antrag kann frühestens sieben Monate vor Ausbildungsbeginn gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gibt es eine Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung, wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt. Zuständig ist die oertliche Ausländerbehörde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Ausländerbehörde
BundSonstiges

Azubi-Berufssprachkurs (Azubi-BSK)

Der Azubi-BSK unterstützt Auszubildende mit Migrationsgeschichte während der Berufsausbildung sprachlich, vermittelt Fachwortschatz und bereitet auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vor. Ein Kurs läuft über ein Berufsschuljahr und umfasst 70 bis 150 Unterrichtseinheiten, empfohlen werden mindestens 100. Er kann vor, während oder ausbildungsbegleitend stattfinden, in Praesenz, online oder hybrid. Die Teilnahme ist für Auszubildende kostenfrei, das BAMF finanziert Unterricht und Materialien, Betriebe stellen die Auszubildenden für die Kurszeiten frei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
BundZuschuss

Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)

Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch, mit Basiskursen von A2 bis C2 und Spezialkursen für Gesundheitsberufe, gewerblich-technische und kaufmännische Bereiche. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Nur wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro hat, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, zahlt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des gezahlten Beitrags zurückerstattet werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Berechtigungsschein von Jobcenter oder Agentur für Arbeit