Assistierte Ausbildung (AsA)
Agentur für Arbeit oder Jobcenter · bundesweit

Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.
Antrag für Assistierte Ausbildung (AsA) vorbereiten
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 12 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Vorphase: Schulpflicht erfüllt, ausreichende Deutschkenntnisse, erfolglose eigene Ausbildungsplatzsuche
- Begleitende Phase: bestehender Ausbildungsvertrag, Einstiegsqualifizierung oder Anschlussbegleitung nach der Ausbildung
- Beratungsgespräch bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen online oder per Post
Was du dafür brauchst
26 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Assistierte Ausbildung (AsA) ist eine Beratung auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
- 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.
Häufige Fragen zu Assistierte Ausbildung (AsA)
Wer kann Assistierte Ausbildung (AsA) beantragen?
Assistierte Ausbildung (AsA) richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Vorphase: Schulpflicht erfüllt, ausreichende Deutschkenntnisse, erfolglose eigene Ausbildungsplatzsuche
Wo gilt Assistierte Ausbildung (AsA)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Assistierte Ausbildung (AsA) vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Assistierte Ausbildung (AsA) beantragen?
Kein festes Datum, Beratungsgespräch vor Beginn erforderlich. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Assistierte Ausbildung (AsA) mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Teilnahme ist kostenfrei, unter bestimmten Bedingungen kann parallel Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Assistierte Ausbildung (AsA)?
Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-bildung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Die außerbetriebliche Berufsausbildung ermöglicht eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bei einem Bildungsträger, wenn kein betrieblicher Ausbildungsplatz gefunden wird. Sie dauert je nach Beruf zwischen 24 und 42 Monaten und ist auch in Teilzeit möglich. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt alle Kosten, die Teilnehmenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Ein fehlender Schulabschluss ist kein Ausschlussgrund.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung nicht für Miete, Lebensunterhalt und Fahrtkosten reicht. Nach Paragraf 56 SGB III besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die Person zum berechtigten Personenkreis gehört und die Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Die Höhe hängt von Ausbildungsvergütung, eigenem Einkommen und Elterneinkommen ab und lässt sich mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur schätzen. Bewilligt wird zunächst meist für 18 Monate, danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (Berufssprachkurse nach DeuFöV)
Berufssprachkurse bauen auf dem Integrationskurs auf und vermitteln berufsbezogenes Deutsch, mit Basiskursen von A2 bis C2 und Spezialkursen für Gesundheitsberufe, gewerblich-technische und kaufmännische Bereiche. Die Teilnahme ist in der Regel kostenfrei. Nur wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro hat, bei gemeinsamer Veranlagung über 40.000 Euro, zahlt laut BAMF 2,56 Euro je Unterrichtseinheit, bei einem 400-Stunden-Kurs also rund 1.024 Euro. Nach bestandener Prüfung können 50 Prozent des gezahlten Beitrags zurückerstattet werden.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis zwölf Monaten, das den Übergang in eine Ausbildung vorbereitet. Die Agentur für Arbeit übernimmt laut arbeitsagentur.de eine Praktikumsvergütung von 276 Euro monatlich, die der Betrieb aufstocken kann, dazu die Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Fahrtkosten. Am Ende gibt es ein betriebliches Zeugnis und ein Kammerzertifikat. Eine Altersgrenze gibt es nicht.