Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI
Pflegekassen über die zugelassenen Pflegeeinrichtungen · bundesweit

Beschäftigte zugelassener Pflegeeinrichtungen erhielten 2022 eine einmalige steuerfreie Sonderleistung. Sie betrug 550 Euro für Beschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung, 370 Euro für weitere pflegenahe Tätigkeiten, 330 Euro für Auszubildende, 190 Euro für alle übrigen Beschäftigten und 60 Euro für Freiwilligendienstleistende. Bemessungszeitraum war der 1. November 2020 bis 30. Juni 2022. Die Auszahlung musste spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen, seitdem ist das Programm ausgelaufen.
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Tätigkeit von mindestens drei Monaten im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022
- Beschäftigung in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung am 30. Juni 2022
- Auszahlung durch die Pflegeeinrichtung oder den Arbeitgeber
- Anteilige Zahlung bei Teilzeitbeschäftigung
Was du dafür brauchst
26 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Nachweis der Qualifikation
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Erfahrungen anderer
Zu Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI ist eine Prämie auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Nachweis einreichenPrämien werden meist auf einen einfachen Nachweis hin ausgezahlt, etwa eine Zulassungsbescheinigung oder eine Abschlussurkunde. Der Aufwand ist gering, die Frist dafür aber oft kurz.
Häufige Fragen zu Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI
Wer kann Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI beantragen?
Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI richtet sich an Arbeitnehmer. Zusätzlich gilt: Tätigkeit von mindestens drei Monaten im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022
Wie viel Geld gibt es bei Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI?
Der Höchstbetrag beträgt 550 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI beantragen?
Auszahlung war bis 31. Dezember 2022 vorgeschrieben Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI?
Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 11 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Corona-Pflegebonus nach Paragraf 150a SGB XI noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung rund um PersonalBei Personal geht es um drei Bereiche: Zuschüsse zu Lohnkosten bei bestimmten Einstellungen, Förderung von...
- LexikonDe-minimisDe-minimis bezeichnet kleine staatliche Beihilfen, die wegen ihres geringen Umfangs ohne Genehmigung der...
- LexikonBürgschaftsbankEine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber deiner Hausbank einen Teil des Kreditrisikos, wenn dir Sicherheiten...
- LexikonESF PlusDer Europäische Sozialfonds Plus fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe statt Bauten und...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
Quelle und Stand
Angaben nach gesundheit-pflege, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt
Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.
Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen
Krankenkassen fördern nach Paragraf 20b SGB V den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in Betrieben. Sie erarbeiten gemeinsam mit Versicherten und Verantwortlichen im Betrieb Vorschlaege zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und unterstützen deren Umsetzung. Dabei arbeiten sie mit den Unfallversicherungsträgern zusammen und können regionale Koordinierungsstellen einrichten, die Unternehmen beraten. Der Zugang läuft über die Krankenkassen oder die regionalen Koordinierungsstellen.
Budget für Arbeit
Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf einen Werkstattplatz im Arbeitsbereich haben, können stattdessen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufnehmen. Der Arbeitgeber erhält dafuer einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Dauer und Umfang richten sich nach dem Einzelfall.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.
Stufenweise Wiedereingliederung nach Paragraf 44 SGB IX
Können arbeitsunfähige Beschäftigte nach aerztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausueben, sollen die medizinischen und ergänzenden Leistungen auf eine stufenweise Wiederaufnahme der Arbeit ausgerichtet werden. Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, währenddessen bleibt die Person arbeitsunfähig und erhält weiter Krankengeld oder Übergangsgeld. Zuständig ist je nach Fall die Krankenkasse oder die Rentenversicherung, Grundlage ist ein aerztlicher Wiedereingliederungsplan.
Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte
Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf fuenf Arbeitstage bezahlten Zusatzurlaub im Jahr, zusätzlich zum regulaeren Erholungsurlaub. Bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fuenf Tage pro Woche erhöht oder vermindert sich der Anspruch entsprechend. Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat. Guenstigere tarifliche oder betriebliche Regelungen bleiben bestehen.