Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und weitere Rehabilitationsträger · bundesweit

Wer den bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausueben kann, erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehoeren Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, Umschulung, Weiterbildung, technische Arbeitshilfen und die Förderung einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Rentenversicherung ist die Wartezeit von 15 Jahren die am häufigsten erfuellte Voraussetzung. Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt.
Antrag für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) vorbereiten
12 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 30 Angaben und 16 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Gesundheitlich bedingte Gefaehrdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
- Erfuellung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des zuständigen Trägers, bei der Rentenversicherung meist 15 Versicherungsjahre
- Kein Ausschlussgrund, Beamtinnen und Beamte haben keinen Anspruch gegenueber der Rentenversicherung
- Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger
Was du dafür brauchst
30 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
- Davon Kinder unter 18
- Familienstand
- Vermögen
- Weitere Einkünfte im Monat
- Pflegegrad
- Krankenkasse
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Bescheid über laufende Sozialleistungen
- Mietvertrag
- Bescheid über den Pflegegrad
- Ärztliche Bescheinigung oder Attest
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Nachweis der Qualifikation
- Vergleichsangebote
12 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wer kann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragen?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) richtet sich an Arbeitnehmer, Privatpersonen und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Gesundheitlich bedingte Gefaehrdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit
Wo gilt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) mit anderen Förderungen kombinieren?
Übergangsgeld, Kraftfahrzeughilfe, Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)?
Für diesen Antrag sind 30 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 12 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach gesundheit-pflege, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Anerkennungs-Berufssprachkurs für Gesundheits- und Heilberufe
Der Anerkennungs-BSK bereitet Fachkräfte aus dem Ausland sprachlich auf die Anerkennung ihres Gesundheitsabschlusses in Deutschland vor. Für akademische Heilberufe wie Aerztinnen, Zahnaerzte und Apothekerinnen führt er zum Niveau C1, für Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen zum Niveau B2. Beide Kurstypen umfassen etwa 600 Unterrichtseinheiten in Gruppen von 10 bis 15 Personen. Die Kurse sind grundsaetzlich kostenfrei, Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 20000 Euro zahlen laut BAMF 2,56 Euro pro Unterrichtseinheit, wovon 50 Prozent später erstattet werden.
Assistierte Ausbildung (AsA)
Bei der Assistierten Ausbildung nach den Paragrafen 74 bis 75a SGB III und Paragraf 16 SGB II begleitet eine Ausbildungsbegleitung junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Sie organisiert Nachhilfe, hilft bei Problemen im Betrieb und unterstützt bei Bewerbungen. Die Vorphase dauert bis zu sechs Monate mit etwa acht Stunden täglich, die begleitende Phase läuft bis zum Abschluss der Ausbildung. Beide Phasen sind für die Teilnehmenden kostenlos, zusätzlich kann Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden.
Aufstiegs-BAföG Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Nach Paragraf 12 AFBG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro berücksichtigt, bei Materialkosten für fachpraktische Arbeiten wie das Meisterstück höchstens die Hälfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro. Der Maßnahmebeitrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest besteht ein Anspruch auf ein zinsgünstiges KfW-Darlehen, das innerhalb von drei Monaten nach Bescheid verlangt werden kann. Antrag beim zuständigen Amt für Aufstiegsförderung oder digital über AFBG Digital.
Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen
Wer eine speziell auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Ausbildung oder berufsvorbereitende Maßnahme absolviert, kann von der Agentur für Arbeit Ausbildungsgeld erhalten. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Einkommen, Alter, Familienstand und danach, ob die Person in einer eigenen Wohnung lebt. Die Zahlung erfolgt jeweils am Monatsende. Das Ausbildungsgeld ist Teil der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und tritt an die Stelle der Berufsausbildungsbeihilfe.
Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen erhalten nach Paragraf 122 SGB III Ausbildungsgeld während einer Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, einer Grundausbildung, einer individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung oder einer Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es wird nur gezahlt, wenn kein Übergangsgeld gezahlt werden kann, Übergangsgeld hat also Vorrang. Die Höhe richtet sich nach Paragraf 123 SGB III je nach Wohnsituation nach den BAföG-Bedarfssätzen, bei Unterbringung in Wohnheim oder Internat mit voller Kostenübernahme beträgt sie 133 Euro monatlich. Beantragt wird beim Reha-Team der Agentur für Arbeit.
Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen
Wer am Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach Paragraf 60 SGB IX teilnimmt, erhält nach Paragraf 125 SGB III ein Ausbildungsgeld in Höhe von 133 Euro monatlich. Der Betrag steht direkt im Gesetz. Zuständig ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit, das auch die Maßnahme selbst bewilligt.