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Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeber-Service · bundesweit

Betriebe erhalten zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 100 Prozent
Frist
Laufend, Antrag vor Beginn der Weiterbildung

Antrag für Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

UnternehmenArbeitnehmerSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, die nicht am Stück absolviert werden müssen
  • Maßnahme und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen
  • Vermittelte Inhalte gehen über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
  • Antrag möglichst frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung, Vollmacht der beschäftigten Person erforderlich
  • Trägerbescheinigung, Arbeitnehmererklärung und Schlusserklärung sind einzureichen

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Nachweis der Qualifikation
  • Vergleichsangebote

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Bei einer Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner erhöhen sich Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskostenübernahme um 5 Prozentpunkte, alternativ Qualifizierungsgeld
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So läuft der Antrag ab

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)

Wer kann Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) beantragen?

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) richtet sich an Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, die nicht am Stück absolviert werden müssen

Wie viel Geld gibt es bei Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) beantragen?

Laufend, Antrag vor Beginn der Weiterbildung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) mit anderen Förderungen kombinieren?

Bei einer Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner erhöhen sich Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskostenübernahme um 5 Prozentpunkte, alternativ Qualifizierungsgeld Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Passt auch dazu

LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
BundBeratung

Bundesprogramm Zukunftszentren

Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus
LandZuschuss

ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung

Zuschuss für Vorhaben der beruflichen Bildung in Sachsen mit rund 63 Millionen EUR aus dem ESF Plus und Landesmitteln. Gefördert werden strategische Projekte, regionale Einzelvorhaben und Zusatzqualifikationen über den Lehrplan hinaus. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

bis 80 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
EUZuschuss

KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)

KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Europäischer Sozialfonds Plus, Abwicklung über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
EUZuschuss

Multifondsprogramm Niedersachsen 2021 bis 2027 (EFRE und ESF Plus)

Niedersachsen führt EFRE und ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 in einem gemeinsamen Multifondsprogramm. Das ist der Unterschied zu den meisten anderen Ländern, die zwei getrennte Programme fahren. Inhaltlich geht es um Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft, das regionale Innovationsökosystem, die Gründungsinfrastruktur, die Sicherung von Fachkräfte- und Nachwuchspotenzial, soziale Inklusion sowie Klima- und Umweltanforderungen. Das Land unterscheidet dabei eine Übergangsregion und eine stärker entwickelte Region.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Bewilligungsstelle ist überwiegend die NBank
LandBeratung

Regionales Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern (ZMV+)

Das Regionale Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern bietet kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen kostenfreie Zukunftsberatung, Qualifizierung und Vernetzung an. Themen sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Nachhaltigkeit, Organisationsentwicklung, Führung und Fachkräftegewinnung. Das Angebot ist Teil des Bundesprogramms Zukunftszentren und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Der Betrieb ist für die laufende Programmphase bis 2026 gesichert.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäischer Sozialfonds Plus