Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Agentur für Arbeit oder Jobcenter · bundesweit
Die Einstiegsqualifizierung nach Paragraf 54a SGB III ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von vier bis höchstens zwölf Monaten, das auf eine anerkannte Berufsausbildung vorbereitet. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss zur Vergütung von höchstens 276 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Einstiegsqualifizierung findet in Vollzeit oder in Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden statt. Die zuständige Stelle stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Die teilnehmende Person ist ausbildungsuchend mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, noch nicht voll ausbildungsreif oder lernbeeinträchtigt beziehungsweise sozial benachteiligt
- Die Qualifizierung bereitet auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vor
- Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 20 Wochenstunden
- Keine erneute Teilnahme im selben Betrieb und keine Beschäftigung dort in den letzten drei Jahren
Kombinierbar mit
Während der Einstiegsqualifizierung kann für die teilnehmende Person Berufsausbildungsbeihilfe oder ausbildungsbegleitende Hilfe in Betracht kommen. Wird die Einstiegsqualifizierung auf eine anschließende Ausbildung angerechnet, verkürzt sich diese entsprechend.
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
A6 Weiterbildungsberatung Schleswig-Holstein
Kostenlose, unabhängige und trägerneutrale Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Die zentrale digitale Beratungs- und Informationsstelle berät vorzugsweise telefonisch oder über digitale Medien zu beruflicher, allgemeiner, kultureller und politischer Weiterbildung. Für Träger ist aktuell keine Antragstellung möglich.
AbwARL - Aus- und Fortbildung und innovative Maßnahmen im Abwasserbereich
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal im Abwasserbereich, etwa Umwelttechnologen. Die Ausbildung wird als Festbetrag mit 6.700 Euro pro Jahr beziehungsweise 3.350 Euro für ein halbes Jahr gefördert, Fortbildungen mit einer Förderquote von 50 Prozent und mindestens 2.500 Euro pro Person.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
Anerkennung auslaendischer Berufsqualifikationen nach dem BQFG
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt. Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben hat, unabhängig von Staatsangehoerigkeit und Aufenthaltsstatus. Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang binnen eines Monats und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit, die Frist kann einmal angemessen verlaengert werden. Welche Stelle zuständig ist, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.