Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden (Lohnkostenzuschuss nach Paragraf 16e SGB II)
Jobcenter · bundesweit
Arbeitgeber, die eine langzeitleistungsbeziehende Person für mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig einstellen, erhalten einen Lohnkostenzuschuss: im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten einer ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) und kann nötige Weiterbildungen finanzieren. Die Förderung gilt für alle Arbeitgeber unabhängig von Branche, Rechtsform und Region, auch für Teilzeitstellen. Der Antrag läuft online über das Jobcenter, bevor der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Die einzustellende Person hat in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Grundsicherungsgeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen
- Das Arbeitsverhältnis wird für mindestens zwei Jahre begründet
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig
- Freistellung der beschäftigten Person für das Coaching in den ersten sechs Monaten bei Entgeltfortzahlung
- Keine Förderung, wenn die Person in den vergangenen vier Jahren mehr als drei Monate versicherungspflichtig im selben Betrieb beschäftigt war
Kombinierbar mit
Kein Rechtsanspruch, die Förderung liegt im Ermessen des Jobcenters und steht unter Haushaltsvorbehalt. Eine gleichzeitige Förderung nach Paragraf 16i SGB II oder ein Eingliederungszuschuss nach Paragraf 88 SGB III für dieselbe Person und denselben Zeitraum ist ausgeschlossen. Bei dieser Förderung sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen.
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Quelle und Stand
Angaben nach sozial-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
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