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Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)

Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt · bundesweit

Schwerbehinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Eine Assistenzkraft unterstützt bei Handreichungen am Arbeitsplatz, ohne die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Der Anspruch umfasst die vollständige Kostenübernahme der festgestellten Assistenz und gilt auch für selbstständig taetige schwerbehinderte Menschen. Antrag beim zuständigen Integrationsamt.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Bewilligung in der Regel befristet, meist für zwei bis drei Jahre,…

Zur Frist: Bewilligung in der Regel befristet, meist für zwei bis drei Jahre, danach Verlaengerungsantrag.

Antrag für Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) vorbereiten

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 28 Angaben und 13 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

PrivatpersonenArbeitnehmerSelbstständige

Was du erfüllen musst

  • Anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft, GdB mindestens 50
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit
  • Regelmäßiger, dauerhafter Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz
  • Antrag beim Integrationsamt, in den ersten Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung teils beim Rehabilitationsträger

Was du dafür brauchst

28 Angaben und 13 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Haushalt

  • Personen im Haushalt
  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
  • Woher kommt das Einkommen
  • Davon Kinder unter 18
  • Familienstand
  • Vermögen
  • Weitere Einkünfte im Monat

Unterlagen

  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigung
  • Bescheid über laufende Sozialleistungen
  • Mietvertrag
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Nachweis der Qualifikation
  • Vergleichsangebote

10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Nachrangig gegenueber Leistungen der Rehabilitationsträger in der Phase der Arbeitsaufnahme. Kann als Persönliches Budget ausgezahlt werden. Neben der Arbeitsassistenz sind technische Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung möglich.
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So läuft der Antrag ab

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)

Wer kann Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) beantragen?

Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft, GdB mindestens 50

Wo gilt Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) beantragen?

Bewilligung in der Regel befristet, meist für zwei bis drei Jahre, danach Verlaengerungsantrag. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX) mit anderen Förderungen kombinieren?

Nachrangig gegenueber Leistungen der Rehabilitationsträger in der Phase der Arbeitsaufnahme. Kann als Persönliches Budget ausgezahlt werden. Neben der Arbeitsassistenz sind technische Arbeitshilfen und behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung möglich. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Arbeitsassistenz für schwerbehinderte Menschen (Paragraf 185 SGB IX)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 13 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach sozial-pflege, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

LandZuschuss

Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)

Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

bis 75 Prozent der Kosten
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
LandZuschuss

Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)

Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe
BundZuschuss

Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen (Paragraf 90 SGB III)

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen, können einen Eingliederungszuschuss von bis zu 70 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für bis zu 24 Monate erhalten. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind bis zu 60 Monate möglich, ab einem Alter von 55 Jahren bis zu 96 Monate. Nach zwölf Monaten sinkt der Zuschuss jährlich um zehn Prozentpunkte, darf aber 30 Prozent nicht unterschreiten. Antrag vor Beginn der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

bis 70 Prozent der Kosten
bundesweit
Agentur für Arbeit, Jobcenter
BundSonstiges

Familienpflegezeit (Paragraf 2 Familienpflegezeitgesetz)

Die Familienpflegezeit erlaubt es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehoerigen in haeuslicher Umgebung zu pflegen. Die verringerte Arbeitszeit muss woechentlich mindestens 15 Stunden betragen, im Jahresdurchschnitt gerechnet. Der Anspruch besteht nicht gegenueber Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. Die Freistellung wird gegenueber dem Arbeitgeber geltend gemacht, das begleitende Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Arbeitgeber, Beratung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BundZuschuss

Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV)

Wer wegen einer Behinderung auf ein Auto angewiesen ist, um den Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe erhalten. Gefördert werden die Beschaffung eines Fahrzeugs bis zu einem Bemessungsbetrag von höchstens 22000 Euro, die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und der Erwerb der Fahrerlaubnis. Die Höhe des Zuschusses zur Beschaffung richtet sich nach dem Einkommen und reicht von 100 Prozent des Bemessungsbetrags bei einem Einkommen bis 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bis 16 Prozent bei 75 Prozent der Bezugsgröße. Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger.

bis 22.000 Euro
bundesweit
Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger oder Integrationsamt je nach Zuständigkeit
LandBeratung

Leistungen und Beratung der Integrations- und Inklusionsaemter

Die Integrations- und Inklusionsaemter erbringen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Geldleistungen an schwerbehinderte Beschäftigte für technische Arbeitshilfen, Wohnung und Berufsbildung sowie Leistungen an Arbeitgeber für barrierefreie Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu kommen technischer Beratungsdienst, Integrationsfachdienste, Jobcoaching, Kuendigungsschutzverfahren und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, die trägerunabhängig lotsen. Alles wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und ist für Ratsuchende kostenfrei.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt des Landes, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber nach Paragraf 185a SGB IX
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