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IB-Wohneigentumsprogramm
Zinsguenstiges Darlehen von 20.000 bis 100.000 Euro für Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum in Sachsen-Anhalt bauen oder kaufen. Der Zinssatz ist zehn Jahre festgeschrieben, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Gefördert werden Erwerb, Modernisierung, Grundstückskauf, Außenanlagen und Nebenkosten.
IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen
Zinsguenstiges Darlehen von 25.000 bis 3.000.000 Euro aus dem KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027 für Errichtungsinvestitionen, Umbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen. Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Antragsberechtigt sind KMU, Existenzgründer und Freiberufler.
Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte sowie für Innovationsberatungsleistungen für KMU. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Einrichtungen zur Wissensverbreitung. Für den Baustein Forschung und Entwicklung stehen rund 100 Millionen Euro aus dem EFRE bereit.
Richtlinie zur Förderung der Tourismusentwicklung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für touristische Marketingmaßnahmen, Digitalisierungsvorhaben, Nachhaltigkeitsprojekte, die qualitative Verbesserung touristischer Angebote und die Stärkung touristischer Netzwerke. Landesmittel decken bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Größere Investitionen laufen ergänzend über die GRW-Förderung.
Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt
Wagniskapital für technologieorientierte und innovative kleine und mittlere Unternehmen. Offene Beteiligungen sind bis zu 10 Millionen Euro je KMU möglich, stille Beteiligungen bis zu 5 Millionen Euro je Unternehmen. Im Start-up-Programm Gladiator werden bis zu 350.000 Euro bereitgestellt. Finanziert werden Forschung und Entwicklung, Markteinführung und Wachstum.
Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG)
Langfristiges Beteiligungskapital in Form stiller Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis mittelständischer Unternehmen. Die Beteiligung dient als Alternative oder Ergänzung zum Bankkredit und finanziert Investitionen, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Zielgruppe sind Betriebe aus Handwerk, Handel, Industrie, Gastgewerbe, Verkehr und Gartenbau sowie Freiberufler.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaft des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, wenn Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern wuerden. Verbuergt werden in der Regel bis zu 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme beziehungsweise des Ausfalls. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahre, Betriebsmittel- und Avalkredite maximal 8 Jahre.
Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaft für bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbetrags, wenn Sicherheiten für einen Bankkredit fehlen. Die Hausbank trägt die restlichen 20 Prozent des Risikos. Für einzelne Unternehmen sind Bürgschaften bis 2 Millionen Euro möglich, womit ein Kreditvolumen von bis zu 2,5 Millionen Euro besichert werden kann.
Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt
Festbetragszuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach bestandener deutscher Meisterprüfung in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Die Prämie wird ausgezahlt, wenn die Gründung nachgewiesen ist. Fachliche und persönliche Eignung sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen von der Handwerkskammer bestätigt werden.
GRW-Infrastrukturförderung Sachsen-Anhalt
Zuschuss für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes, darunter Industrie- und Gewerbegebiete sowie touristische Einrichtungen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent, bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent und bei interkommunalen Kooperationen bis zu 90 Prozent. Touristische Infrastruktur wird mit 60 Prozent gefördert.
GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt
Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Zuschuss bemisst sich an den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 35 Prozent für kleine, 25 Prozent für mittlere und 15 Prozent für große Unternehmen. Die Basisfördersaetze liegen jeweils 10 Prozentpunkte darunter, Zuschlaege sind bei nachgewiesenen Struktureffekten möglich.
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Zuschuss für schnell umsetzbare Maßnahmen im Natur- und Gewässerschutz. Gefördert werden Naturerfahrungsräume, Ökogärten, Artenschutz an Gebäuden, Insektenschutz und Umweltbildung sowie die Sanierung von Kleingewässern, naturnahe Ufergestaltung und ökologische Maßnahmen in Park- und Gartenanlagen. Vereine sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Sachsen-Anhalt OEFFIZIENZ
Zuschuss für investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, darunter Kitas, Schulen, Sportstätten, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Verwaltungsgebäude. Antragsberechtigt sind Kommunen, Schulträger, Träger von Kultureinrichtungen, anerkannte Träger der Erwachsenenbildung und Wissenschaftseinrichtungen. Das Programm ist mit rund 51 Millionen Euro ausgestattet.
Förderrichtlinie Ausgleichszulage (FRL AZL/2026)
Ausgleichszulage für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten Sachsens. Die Förderung gleicht Ertragsnachteile aus und wird als jährliche Flächenprämie gezahlt. Die Fassung AZL/2026 löst die ältere Fassung AZL/2015 ab.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.
Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
Flächenbezogene Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus in Sachsen. Die Richtlinie ist Teil des sächsischen Förderpakets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wird über das Förderportal des Staatsministeriums abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau sowie für Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen. Die Fördersätze für Investitionen liegen je nach Bereich bei 25 Prozent (Wettbewerbsfähigkeit, Spezialtechnik) bis 40 Prozent (Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Verarbeitung und Vermarktung, Digitalisierung, Agroforst), die Obergrenze liegt bei 5.000.000 EUR förderfähigen Investitionskosten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Existenzgründungen erhalten eine Pauschale von 70.000 EUR je Unternehmen, ausgezahlt in Raten über maximal fünf Jahre.
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Zuschuss für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen (bis 90.000 EUR), das Projekt komm auf Tour (bis 30.000 EUR), die Woche der offenen Unternehmen SCHAU REIN! (pauschal bis 13.000 EUR) sowie Koordinatoren für die Zusammenarbeit von allgemein- und berufsbildenden Schulen (bis 135.000 EUR).
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Zuschuss für Projekte, die ergänzend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte anbieten. Gefördert werden Robotik und Programmierung, Materialentwicklung, Fahrten zu außerschulischen Lernorten sowie Vernetzungsaktivitäten. Schulträger erhalten bis zu 65 Prozent, alle übrigen Antragsteller bis zu 90 Prozent.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)
Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.
FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
Zuschuss für sächsische Kommunen zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, die Industrie- und Gewerbeansiedlungen ermöglichen. Gefördert werden auch Energie- und Wärmekonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die Fördersätze sinken im Zeitverlauf und liegen 2026 bei 70 Prozent für Großflächen ab 50 Hektar sowie 30 Prozent für die übrigen Kategorien.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.
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