Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zur Frist: Projektbeschreibung an das Landesamt für Schule und Bildung bis 31. Dezember 2026, Vollantrag bei der SAB bis 30. Juni 2027
Antrag für Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Öffentliche Schulträger im Startchancen-Programm
- Mindestzuwendung 35.000 EUR
- Fertigstellung bis 30. Juni 2033
- Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück
- Einrichtung muss zu mindestens 50 Prozent den teilnehmenden Schulen dienen
- Keine gleichzeitige Förderung aus Bundes-, EU- oder anderen Landesprogrammen
- Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind ausgeschlossen
Was du dafür brauchst
21 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Nachweis der Qualifikation
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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So läuft der Antrag ab
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Wer kann Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) beantragen?
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Öffentliche Schulträger im Startchancen-Programm
Wie viel Geld gibt es bei Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 35.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)?
Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) beantragen?
Projektbeschreibung an das Landesamt für Schule und Bildung bis 31. Dezember 2026, Vollantrag bei der SAB bis 30. Juni 2027 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest) mit anderen Förderungen kombinieren?
Keine Doppelförderung mit anderen Programmen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)?
Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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