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Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) · Sachsen

für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Garten- und Weinbau sowie für Existenzgründungen und Hofnachfolgen in Sachsen. Die für Investitionen liegen je nach Bereich bei 25 Prozent (Wettbewerbsfähigkeit, Spezialtechnik) bis 40 Prozent (Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, Verarbeitung und Vermarktung, Digitalisierung, Agroforst), die Obergrenze liegt bei 5.000.000 EUR förderfähigen Investitionskosten für die Förderperiode 2023 bis 2027. Existenzgründungen erhalten eine Pauschale von 70.000 EUR je Unternehmen, ausgezahlt in Raten über maximal fünf Jahre.

Förderhöhe
bis 70.000 Euro
Fördersatz
bis 40 Prozent
Frist
Teil C I: Förderaufruf 01/2026 vom 1. April 2026 bis 31. August 2026.

Zur Frist: Teil C I: Förderaufruf 01/2026 vom 1. April 2026 bis 31. August 2026. Teil C II (Existenzgründung): derzeit kein Aufruf, keine Antragstellung möglich

Antrag für Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) vorbereiten

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 21 Angaben und 14 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

LandwirtschaftGründerinnen und GründerUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Landwirtschaftlicher Betrieb in Sachsen
  • Antrag im Rahmen eines Förderaufrufs über das Portal DIANA/IAF (www.diana.sachsen.de/iap)
  • Teil C I regelt Investitionen, Teil C II Existenzgründung und Hofnachfolge
  • Existenzgründung: Junglandwirte bis 40 Jahre, erstmalige Niederlassung innerhalb der letzten 24 Monate, einschlägiger landwirtschaftlicher Berufsabschluss
  • Für Teil C II (Existenzgründung und Hofnachfolge) ist derzeit kein weiterer Förderaufruf geplant, es können keine Anträge gestellt werden

Was du dafür brauchst

21 Angaben und 14 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
  • Eigenmittel in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte
  • Vergleichsangebote

7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben
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So läuft der Antrag ab

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)

Wer kann Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) beantragen?

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) richtet sich an Landwirtschaft, Gründerinnen und Gründer und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Landwirtschaftlicher Betrieb in Sachsen

Wie viel Geld gibt es bei Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 70.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) beantragen?

Teil C I: Förderaufruf 01/2026 vom 1. April 2026 bis 31. August 2026. Teil C II (Existenzgründung): derzeit kein Aufruf, keine Antragstellung möglich Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Ausgaben Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)?

Für diesen Antrag sind 21 Angaben und 14 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Sachsen.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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bis 50 Prozent der Kosten
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100.000 Euro bis 3 Mio. Euro
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