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Förderung als Prämie

Alle Programme der Art Prämie. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.

59 Programme gefunden

BundPrämie

Arbeitnehmersparzulage

Staatliche Zulage auf vermögenswirksam angelegte Leistungen. Nach Paragraph 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes beträgt sie 20 Prozent auf Beteiligungsanlagen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen bis zu einem förderfähigen Höchstbetrag von 400 Euro im Jahr und 9 Prozent auf Bausparverträge und Aufwendungen für den Wohnungsbau bis 470 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenzen liegen beim zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand des Gesetzestextes, Abruf August 2026). Die Zulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt und erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

bis 20 Prozent der Kosten
bundesweit
Finanzamt
BundPrämie

Aufstiegs-BAföG Darlehenserlass und Erfolgsprämie

Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt nach Paragraf 13b AFBG 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Wer innerhalb von drei Jahren nach Abschluss ein Unternehmen gründet oder übernimmt und mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, kann das gesamte Restdarlehen erlassen bekommen. Zusätzlich können Raten und Zinsen in den ersten drei Jahren nach Gründung gestundet werden. Über die Anträge entscheidet die KfW.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Aufstiegsförderung
LandPrämie

Aufstiegsbonus (Meisterbonus) Saarland

Pauschale Prämie von 2.000 Euro für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Bereich, die im Saarland wohnen oder dort beschäftigt sind. Die Auszahlung erfolgt als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Saarland
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
LandPrämie

Aufstiegsfortbildungs-Prämie Bremen

Einmalige Prämie von 1.300 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung, etwa zur Meisterin, zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Techniker. Der Betrag gilt seit dem 1. März 2025. Die Prämie wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gezahlt.

bis 1.300 Euro
Bremen
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Bremen
LandPrämie

Bayerischer Meisterbonus

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung in Bayern. Der Bonus ist keine reine Gründungsprämie, sondern eine Weiterbildungsprämie, wird aber häufig als Startkapital für die Selbständigkeit genutzt. Er kann bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen mehrfach gewährt werden.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BundPrämie

Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten

Krankenkassen können nach Paragraf 65a SGB V in ihrer Satzung Bonuszahlungen für Versicherte vorsehen, die Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen wahrnehmen, regelmäßig an zertifizierten Gesundheitskursen teilnehmen oder sich an betrieblicher Gesundheitsförderung beteiligen. Das Gesetz nennt keine festen Euro-Beträge, jede Kasse bestimmt Voraussetzungen und Höhe selbst. Beantragt wird über das Bonusheft oder die App der eigenen Krankenkasse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzliche Krankenkasse
BundPrämie

EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, festgeschrieben für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung; bis 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Für Mieterstrom gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2,51 Cent bis 10 kW.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Netzbetreiber nach EEG
EUPrämie

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS)

Basiszahlung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie wird als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger landwirtschaftlicher Fläche gewährt und sichert Einkommen und Risikotragfähigkeit der Betriebe ab. Voraussetzung ist die Einhaltung der Konditionalität.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)

Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)

Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
EUPrämie

Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen

Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
EU und BMLEH, Auszahlung über die Landesbehörden
LandPrämie

Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland

Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
LandPrämie

Heimat-Preis

Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.

bis 100 Prozent, maximal 15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
BundPrämie

Landmusikort des Jahres

Auszeichnung für Gemeinden mit besonders lebendigem Musikleben im ländlichen Raum. Vergeben werden ein erster Bundespreis von 18.000 Euro, ein zweiter von 10.000 Euro, ein dritter von 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise zu je 2.000 Euro. Bewerben können sich nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Gemeindeleitungen, nicht die Vereine selbst.

2.000 Euro bis 18.000 Euro
bundesweit
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. (BMCO)
LandPrämie

Meisterbonus Bayern

Einmalige Prämie von 3.000 Euro für den erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Fortbildungsprüfung. Sie gilt für gewerbliche und kaufmaennische Abschlüsse ebenso wie für den öffentlichen Dienst, Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Gesundheitsberufe. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus mehrfach gewährt werden.

3.000 Euro bis 3.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
LandPrämie

Meistergründungsprämie Brandenburg

Projektgebundener Zuschuss als Festbetragsfinanzierung in zwei Stufen für Meisterinnen und Meister, die im Land Brandenburg eine selbständige Tätigkeit im Handwerk aufnehmen. Die einmalige Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. In der zweiten Stufe kommt eine einmalige Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung von bis zu 5.000 Euro hinzu, bei Besetzung des Platzes durch eine Frau bis zu 7.000 Euro.

bis 19.000 Euro
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie NRW

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in NRW ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Die Basisförderung beträgt bis zu 11.500 Euro, ergänzt um 2.000 Euro bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro für Frauen in unterrepraesentierten Gewerken, insgesamt bis zu 16.000 Euro. Voraussetzung ist eine Mindestinvestition von 12.000 Euro.

bis 16.000 Euro
Nordrhein-Westfalen
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfaelischen Handwerks (LGH) im Auftrag des Landes NRW
LandPrämie

Meistergründungsprämie Sachsen-Anhalt

Festbetragszuschuss von 10.000 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die nach bestandener deutscher Meisterprüfung in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Die Prämie wird ausgezahlt, wenn die Gründung nachgewiesen ist. Fachliche und persönliche Eignung sowie wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen von der Handwerkskammer bestätigt werden.

10.000 Euro bis 10.000 Euro
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und Handwerkskammern
LandPrämie

Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein

Zweistufiger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen, übernehmen oder sich tätig beteiligen. Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro, zusätzlich gibt es 2.500 Euro für die Schaffung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie

Einmalige Prämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister und gleichgestellte Fachkräfte, die in Thüringen ein Unternehmen gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro Ausbildungsprämie für die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandPrämie

Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie Thüringen

Einmalige Meistergründungsprämie von 10.000 Euro für Handwerksmeister, Industriemeister und Gärtnermeister, die in Thüringen gründen, übernehmen oder sich mit mindestens 25,1 Prozent beteiligen. Zusätzlich gibt es eine Ausbildungsprämie von 2.500 Euro. Gefördert werden Personal- und Sachkosten der Gründung, Investitionen ins Anlagevermögen, Ausbildungsvergütungen und Übernahmekosten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Zugangsvoraussetzungen erweitert.

2.500 Euro bis 10.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank
LandPrämie

Meisterprämie M-V

Prämie für Existenzgründungen im Handwerk durch Betriebsübernahme, Neugründung oder tätige Beteiligung in Vollexistenz. Stufe 1 zahlt 7.500 Euro als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Stufe 2 gewährt weitere 2.500 Euro, wenn mindestens ein neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.

7.500 Euro bis 10.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandPrämie

Meisterprämie NRW

Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.

2.500 Euro bis 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
LandPrämie

Meisterprämie im Handwerk

Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.

4.000 Euro bis 4.000 Euro
Niedersachsen
NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen

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