Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

für Projekte, die ergänzend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte anbieten. Gefördert werden Robotik und Programmierung, Materialentwicklung, Fahrten zu außerschulischen Lernorten sowie Vernetzungsaktivitäten. Schulträger erhalten bis zu 65 Prozent, alle übrigen Antragsteller bis zu 90 Prozent.
Antrag für Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) vorbereiten
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, Zweckverbände, genehmigte Ersatzschulträger, gemeinnützige Vereine, Organisationen, Stiftungen und Hochschulen
- Mindestzuwendung 5.000 EUR
- maximal 2 Jahre
- Projekte dürfen keine Lehrplananforderungen erfüllen
- Keine Doppelförderung, etwa mit dem DigitalPakt Schule
- Projektende spätestens 30. April 2027
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Nachweis der Qualifikation
7 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Wer kann Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) beantragen?
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) richtet sich an Kommunen, Vereine und Studierende. Zusätzlich gilt: Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, Zweckverbände, genehmigte Ersatzschulträger, gemeinnützige Vereine, Organisationen, Stiftungen und Hochschulen
Wie viel Geld gibt es bei Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird ab 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)?
Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) beantragen?
Antragstellung jährlich zum 15. Februar und 15. September Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) mit anderen Förderungen kombinieren?
Nicht mit dem DigitalPakt Schule für dieselben Ausgaben kombinierbar Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 7 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Sachsen.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für Bildung und WeiterbildungBildungsförderung reicht von der beruflichen Weiterbildung über Aufstiegsfortbildungen bis zu Unterstützung...
- BundeslandFörderung in SachsenProgramme, Stellen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
- Thema und LandBildung in SachsenLandesprogramme in Sachsen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonDe-minimisDe-minimis bezeichnet kleine staatliche Beihilfen, die wegen ihres geringen Umfangs ohne Genehmigung der...
- RatgeberDigitalisierung im Mittelstand: welche Programme es gibtBeratung, Investition, Qualifizierung und Sicherheit werden über getrennte Töpfe gefördert. Wie du dein...
- ThemaFörderung für DigitalisierungDigitalisierungsprogramme unterstützen Betriebe bei Software, Hardware, Prozessen, IT-Sicherheit und der...
- Thema und LandDigitalisierung in SachsenLandesprogramme in Sachsen und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- RatgeberEFRE: so kommst du an die EU-RegionalförderungDer Europäische Fonds für regionale Entwicklung ist der größte Topf für Innovation, Digitalisierung und...
- LexikonEXISTEXIST ist das Programm des Bundes für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
Quelle und Stand
Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
Bundesprogramm Zukunftszentren
Die regionalen Zukunftszentren bieten kleinen und mittleren Unternehmen, Beschäftigten und Solo-Selbständigen kostenfreie Beratung und Qualifizierung an. Schwerpunkte sind Digitalisierung, künstliche Intelligenz, ökologischer und demografischer Wandel sowie Organisationsentwicklung. Zum Angebot gehören individuelle Beratungsgespräche, Workshops und innovative Qualifizierungskonzepte. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds Plus. Anlaufstelle ist jeweils das Zukunftszentrum im eigenen Bundesland.
Digital Europe Programme (DIGITAL)
Das Digital Europe Programme stellt von 2021 bis 2027 mehr als 8,1 Milliarden Euro für den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten in Europa bereit. Schwerpunkte sind Supercomputing, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und seit September 2023 Halbleiter. Unterstützt werden Industrie, kleine und mittlere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen bei der Digitalisierung, ergänzend arbeiten die European Digital Innovation Hubs.
DigitalInvest KMU
Zuschuss für Investitionen in Digitalisierungsprozesse und digitale Modulvorhaben von KMU im Saarland. Die Basis-Förderung fördert die Optimierung bestehender Unternehmensprozesse mit bis zu 12.500 Euro, die Plus-Förderung besonders innovative Transformationsvorhaben mit bis zu 20.000 Euro. Gefördert werden Hard- und Software sowie die Weiterbildung der Beschäftigten.
DigitalPakt Schule 2.0
Der DigitalPakt Schule 2.0 stellt über fuenf Jahre rund 5 Milliarden Euro für die digitale Ausstattung von Schulen bereit, haelftig von Bund und Ländern getragen. Das Programm läuft bis Ende 2030, Maßnahmen an Schulen können bis 2032 abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ab dem 1. Januar 2026 möglich. Anträge stellen die Schulträger, sobald das jeweilige Land seine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Gefördert werden digitale Infrastruktur und Ausstattung an Schulen, keine kommerziellen Websites, Onlineshops oder Onlinemarketing.