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FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

für sächsische Kommunen zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, die Industrie- und Gewerbeansiedlungen ermöglichen. Gefördert werden auch Energie- und Wärmekonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die sinken im Zeitverlauf und liegen 2026 bei 70 Prozent für Großflächen ab 50 Hektar sowie 30 Prozent für die übrigen Kategorien.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 70 Prozent
Frist
Antragstellung nur nach Förderaufruf des Staatsministeriums für Inf…

Zur Frist: Antragstellung nur nach Förderaufruf des Staatsministeriums für Infrastruktur, derzeit kein Aufruf offen

Antrag für FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 14 Angaben und 7 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen, Planungsverbände mit kommunaler Zustimmung
  • Kategorie A: Bebauungspläne für Gewerbeflächen über 50 Hektar
  • Kategorie B: Bebauungspläne für 10 bis 50 Hektar
  • Kategorie C: Flächennutzungspläne mit mindestens 10 Hektar Gewerbefläche
  • Zusätzlich 5 Prozent bei interkommunalen Vorhaben möglich
  • Antragstellung online über das SAB-Förderportal

Was du dafür brauchst

14 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Gemarkung, Flur und Flurstück

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Flächennachweis oder Betriebsnummer
  • Lageplan oder Flurkarte

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Keine Doppelförderung derselben Planungsleistungen
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So läuft der Antrag ab

FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen

Wer kann FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen beantragen?

FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen, Planungsverbände mit kommunaler Zustimmung

Wie viel Geld gibt es bei FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen beantragen?

Antragstellung nur nach Förderaufruf des Staatsministeriums für Infrastruktur, derzeit kein Aufruf offen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen mit anderen Förderungen kombinieren?

Keine Doppelförderung derselben Planungsleistungen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen?

Für diesen Antrag sind 14 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Sachsen.

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Quelle und Stand

Angaben nach land-sn, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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LandZuschuss

AW - Förderung von Vorhaben der Abwasserbeseitigung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Errichtung, Erweiterung und Nachruestung von Anlagen der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Die Fördersaetze liegen je nach Anlagentyp zwischen 40 und 70 Prozent und erhöhen sich um 10 Prozentpunkte bei Vorhaben aus Programmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Für Klaeranlagen gelten Höchstbeträge von 1.800 bis 3.600 Euro je Einwohnerwert.

bis 70 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

Allgemeines Förderprogramm Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz

Zuschuss von bis zu 90 Prozent für kommunale wasserwirtschaftliche Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimafolgen. Gefördert werden unter anderem Gewässerentwicklung im Rahmen der Aktion Blau Plus, Hochwasserschutz, Energieeffizienz auf Kläranlagen, Trinkwasserversorgung und Grundwasserschutz. Ergänzend läuft das Programm 100 Trinkwasserbrunnen für Rheinland-Pfalz.

bis 90 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten
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Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung Nordrhein-Westfalen (BbK NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die Kommunen für die in ihrem Gebiet ansässigen Unternehmen durchführen. Qualifizierte Beraterinnen und Berater identifizieren Klimarisiken der Betriebe und erarbeiten passende Anpassungsmaßnahmen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Abwicklung über die NRW.BANK
LandZuschuss

Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien Nordrhein-Westfalen

Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, Gefährdungsabschätzungen, Sanierungsuntersuchungen, die Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. Die Bagatellgrenze liegt bei 12.800 Euro.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die Bezirksregierungen
BundZuschuss

Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (Nationale Klimaschutzinitiative)

Gefördert werden umsetzungsorientierte Projekte, die zur Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, etwa durch neue Konsum-, Nutzungs- und Wirtschaftsmodelle. Förderfähig sind Personalkosten, Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Investitionen in Gegenstände, mit denen die entwickelten Maßnahmen erprobt werden. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen und reine Forschungsprojekte. Die Förderung muss in angemessenem Verhältnis zum Transformationspotenzial stehen, ein Mindesteigenanteil ist erforderlich. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, ausdrücklich nicht Kommunen, kommunale Zweckverbände und natürliche Personen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Nationale Klimaschutzinitiative