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Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) · Sachsen

Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.

Förderhöhe
4.000 Euro bis 200.000 Euro
Fördersatz
bis 80 Prozent
Frist
Derzeit keine Antragstellung möglich, ein Förderaufruf des SMIL ist erforderlich

Für wen ist das

VereineKommunenPrivatpersonenUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Vorhaben muss überregionale Wirkung entfalten, rein lokale Initiativen sind ausgeschlossen
  • Keine alternative Fördermöglichkeit vorhanden
  • Kumulierung mit anderen Programmen ausgeschlossen
  • Antragstellung online über das SAB-Förderportal mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan

Kombinierbar mit

Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ausgeschlossen

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SonstigeZuschuss

Denkmalförderung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

Die größte private Denkmalförderung Deutschlands unterstützt jährlich rund 600 Restaurierungsvorhaben. Gefördert werden Arbeiten zur dauerhaften Erhaltung eingetragener Kulturdenkmale in ihrer denkmalwerten Originalsubstanz, außerdem Voruntersuchungen, Dokumentation, Bergung wichtiger Artefakte und Planungskosten. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Verfügungsberechtigte, ausdrücklich auch gemeinnützige Trägervereine und Stiftungen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD)
LandZuschuss

Förderung der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (GAK, VV-Dorf)

Zuschuss für die Erneuerung ortsbildprägender Gebäude und für kommunale Maßnahmen der Dorfentwicklung in Rheinland-Pfalz. Private erhalten bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und in der Regel höchstens 30.000 Euro je Objekt. Für Baumaßnahmen zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen im Ort sind bis zu 41.000 Euro möglich.

bis 35 Prozent, maximal 41.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Kreisverwaltungen
LandZuschuss

Lebendige Zentren - Aktive Stadt

Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Bund und Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
LandZuschuss

Städtebauförderung Bayern - Lebendige Zentren

Bund-Länder-Programm zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsmitten als attraktive Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Zielgebiete sind Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne mit Funktionsverlusten und Leerständen. Die Förderung läuft über die Regierungen im Rahmen des jährlichen Städtebauförderungsprogramms.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr / Regierungen
LandZuschuss

Städtebauförderung Rheinland-Pfalz - Städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

Zuschüsse für Städte und Gemeinden zur städtebaulichen Erneuerung, gebündelt in den Bund-Länder-Programmen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Förderquote liegt in der Regel bei 50 bis 80 Prozent, bei besonderem Landesinteresse oder finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. 2025 standen rund 77,5 Millionen Euro bereit, für 2026 werden rund 90 Millionen Euro erwartet.

bis 90 Prozent der Kosten
Rheinland-Pfalz
Land Rheinland-Pfalz, Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur
LandSonstiges

Arbeitsraumprogramm Berlin

Zentrales Förderprogramm des Landes Berlin für künstlerische Arbeitsräume seit 1993. Räume werden zentral angemietet und zu bezahlbaren Mieten an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler untervermietet, das Land trägt die Differenz. Weitere Instrumente sind Landesbürgschaft Arbeitsraum, Ankauf von Liegenschaften und Zwischennutzungen.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, umgesetzt durch Kulturraum Berlin gGmbH