Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke)
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz · Muenchen
Die Stadt München fördert Balkonkraftwerke mit 0,40 Euro je Watt Peak bis 800 Watt Peak, maximal 50 Prozent der Kosten. Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes erhalten 95 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in der Wohneinheit, Gebäudeeigentümer sowie sozial engagierte Initiativen.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden
- Gebäude liegt im Stadtgebiet München
- Maximale Wechselrichterleistung 800 Watt
- Antragstellende tragen die Investitionskosten und alle Rechnungen lauten auf ihren Namen
- Selbsterklärung zu mindestens zehn Jahren Betriebsdauer
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach kommunal, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
Zuschuss für kleine Photovoltaikanlagen an Balkon, Carport, Garagendach oder Terrasse. Übernommen werden 90 Prozent der Kosten für das PV-Modul, sodass Haushalte bis zu 500 Euro sparen. Energiesparberaterinnen und Energiesparberater der Caritas beraten vor Ort, prüfen die baulichen Voraussetzungen und helfen beim Antrag sowie bei der Abstimmung mit der Vermieterseite.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Zinsloses Darlehen als Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten. Gefördert werden ausschließlich vorbereitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten, Rechts- und Steuerberatung sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen. Scheitert das Projekt, entfällt in der Regel die Rückzahlung.
EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, festgeschrieben für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung; bis 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Für Mieterstrom gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2,51 Cent bis 10 kW.
EEW Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Gefördert werden Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermieanlagen, Biomassefeuerungsanlagen und KWK-Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Kleine Unternehmen erhalten 60 Prozent, mittlere 50 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Biomassefeuerungsanlagen gelten reduzierte Saetze. Der Zuschuss ist auf 20 Millionen Euro für zusammenhaengende Maßnahmen gedeckelt.
Effizienzkredit RLP (Programm 603)
Zinsgünstiger Kredit für Effizienz-, Klima- und Umweltvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Bis zu 10 Millionen Euro je Kreditnehmer, 100 Prozent Kostenfinanzierung möglich, Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.