Förderprogramme für Ehrenamt
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Ehrenamt. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
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- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
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- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Förderrichtlinie zur Förderung der heimischen Imkerei Bremerhaven
Zuschuss für nicht erwerbsmäßige Imkereiprojekte in Bremerhaven, die die Biodiversität fördern. Gefördert werden Schulungen zur naturnahen Bienenhaltung und zu Wildbienen, Konzepte zur Verbesserung des Nahrungsangebots, das Anlegen von Nisthilfen für Wildbienen und Insekten sowie Blühstreifen. Förderfähig sind Projektkonzeption, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsmaterialien, in Ausnahmefällen auch Personalkosten.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Förderung Breiten- und Freizeitsport (Sportförderung Baden-Württemberg)
Landesmittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Eigenständigkeit des Sports. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sportverbänden die Fördermittel global zur Verfügung, diese reichen sie an Sportbünde, Sportfachverbände und gemeinnützige Sportvereine weiter, unter anderem für Sportstättenbau und Sportgeräte.
Förderung Vereinsmanagement Landessportbund Berlin
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Landessportbund Berlin Vereine und Verbände bei der Finanzierung qualifizierter Personen im Vereinsmanagement. Gefördert werden Personen mit einer im gesamten Förderzeitraum gültigen Vereinsmanager-Lizenz ab Lizenzstufe C. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu ausgezahlten Aufwänden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung, der maximale Zuschuss beträgt 720 Euro pro Person, abgeleitet aus 75 Prozent der Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Pro Verein oder Verband können höchstens fünf Personen gefördert werden.
Förderung des Vereinssports Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Mitgliedsvereinen jährlich Mittel auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Förderung dient der Organisation, Sicherung, Durchführung und Ausweitung des Uebungs- und Wettkampfbetriebs in den Vereinen. Grundlage ist die Förderrichtlinie des LSB M-V, zu der ein Antragsformular und ein Muster für den Verwendungsnachweis bereitstehen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des LSB M-V. Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.
Förderung von Landesverbänden
Zuschuss für Thüringer Landesverbände in vier Kategorien: Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung bis 1.000 Euro, Einführung innovativer Engagementformen mit 1.500 bis 4.000 Euro, Qualifizierung von Multiplikatoren mit 2.000 bis 4.000 Euro und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen bis 1.000 Euro. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag.
Förderung von Migrantenorganisationen in Hessen
Im Landesprogramm WIR fördert Hessen gemeinnützige Migrantenorganisationen, die noch keine hauptamtlichen Strukturen aufgebaut haben. Gefördert werden neue Mikroprojekte, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration stärken, verbunden mit der Einrichtung einer geringfügigen Beschäftigung zur Projektumsetzung. Für ein Mikroprojekt können bis zu 3.000 Euro pro Haushaltsjahr bewilligt werden, für die geringfügig beschäftigte Person zusätzlich bis zu 9.000 Euro pro Haushaltsjahr. Eine Förderung ist in der Regel für bis zu 24 Monate möglich. Nicht förderfähig sind Vereine, deren Tätigkeit ausschließlich der Religionsausübung, dem reinen Spracherwerb oder der Pflege der Herkunftskultur dient.
Förderung von Naturschutzbildung
Zuschuss für Bildungseinrichtungen im Bereich Naturschutz und Wald, die als gemeinnützig anerkannt sind oder von öffentlichen Trägern unterhalten werden. Dazu zählen Naturschutzzentren, Natur- und Geoparks sowie waldpädagogische Einrichtungen, insbesondere solche mit Kooperationen zu Kindergärten und Schulen.
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt
Zuschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Förderfähig sind Referentenhonorare bis 600 Euro pro Tag, Fahrt- und Übernachtungskosten, anteilige Raummiete, Bueromaterial, Schulungsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag und Verein.
Förderung von Reparaturinitiativen in Bayern
Bayern fördert nichtkommerzielle Reparaturinitiativen und Repair-Cafés mit Festbeträgen, gestaffelt nach Öffnungsumfang: 1.000 Euro bei mindestens einem Öffnungstag pro Monat, 2.000 Euro bei mindestens vier und 3.000 Euro bei mindestens sechs Öffnungstagen pro Monat, jeweils mit mindestens vier Stunden je Tag und Betrieb in mindestens zehn Kalendermonaten im Jahr. Erforderlich ist ein Eigenanteil von 10 Prozent. Förderfähig sind Werkstattausstattung, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit, Abholdienste, Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Arbeitsschutz. Nicht förderfähig sind Löhne und Aufwandsentschädigungen, ausgenommen eine Kilometerpauschale von 0,25 Euro.
Förderung von Vereinsjubilaeen und Wertschaetzung
Mikroförderprogramm für Vereinsjubilaeen und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen. Gefördert werden Bueromaterial und Porto, Werbematerial, anteilige Raummiete, Anerkennungsgeschenke und Referentenhonorare. Die Förderung beträgt 100 Prozent der beantragten förderfähigen Gesamtkosten, maximal 500 Euro pro Antrag.
Gutes tun in MV
Die Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern fördert ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt im Land stärken, mit bis zu 1.000 Euro, in besonderen Faellen bis zu 3.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in MV sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsform können über Kooperationspartner gefördert werden. Jeder Antragsteller kann pro Jahr und Programm ein Projekt beantragen. Die Antragstellung läuft über das EAS MV Portal, die Bearbeitung dauert in der Regel zwölf Wochen.
Göttingen: Zuschuss für Photovoltaikanlagen gemeinnütziger Vereine
Die Stadt Göttingen fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit 150 Euro je Kilowatt peak installierter Modulleistung. Antragsberechtigt sind ausschließlich eingetragene, gemeinnützige Vereine, Unternehmen jeder Rechtsform sind ausgeschlossen. Die Anlage muss mindestens 5 Kilowatt peak Modulleistung haben und von einem Fachunternehmen errichtet werden. Die Förderquote beträgt höchstens 25 Prozent, die Fördersumme im Modul Energie erzeugen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)
Festbetragszuschuss je Fördergruppe für schulbegleitende Sprach- und Lernhilfen mit Schwerpunkt Deutsch. Gestaffelt nach Stundenzahl gibt es bis zu 350 Euro (27 bis 53 Stunden), 700 Euro (54 bis 79 Stunden), 850 Euro (80 bis 119 Stunden) und 1.000 Euro ab 119 Stunden. Zielgruppe sind Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs und Vorbereitungsklassen bis Klasse zehn.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Heimat-Preis
Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Houses of Resources
Das Bundesamt fördert deutschlandweit 20 Houses of Resources. Diese Ressourcenhäuser unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche vor Ort. Sie bieten Beratung und Qualifizierung zu Gründung, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Vereins- und Haftungsrecht, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützen bei der Akquise oder Gewährung von Finanzmitteln für konkrete Maßnahmen, stellen Räume und Technik zur Verfügung und begleiten Projekte praktisch. Außerdem initiieren sie Netzwerke und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Integrationsakteuren.
IB.SH Förderberatung Sportvereine
Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie Dämmung, Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von Energieberatung. Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Integrationsfonds Berlin - bezirkliches Nachbarschaftsprogramm
Der Integrationsfonds fördert Projekte, die Partizipation, Integration und Migration im Sozialraum unterstützen. Die Projekte ermöglichen Begegnung, erleichtern das Ankommen im Bezirk und stärken das Empowerment von Initiativen und Organisationen von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Für das Jahr 2026 stehen berlinweit rund 11,12 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist Paragraf 16 Abs. 3 Nr. 6 und 7 des Berliner Partizipations- und Migrationsgesetzes. Die Mittel werden auftragsweise an die zwölf Bezirke verteilt, nach einem Schlüssel aus Sockelbetrag sowie Belegung der LAF-Unterkünfte, Zuwanderung aus dem Ausland und Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund. Die Bewerbung läuft über den jeweiligen Bezirk.
Internationale Sportkontakte M-V
Zuschüsse zu Reisekosten für internationale Sportbegegnungen von bis zu 20 Tagen sowie Tagespauschalen für die Betreuung ausländischer Gäste im Inland. Für Teilnehmer bis 27 Jahre werden bis zu 70 Prozent der Reisekosten übernommen, darüber bis zu 50 Prozent. Bei Gastaufenthalten werden 10 Euro pro Tag und Gast gezahlt, bei Gästen aus Osteuropa 15 Euro. Insgesamt sind maximal 60 Prozent der Gesamtkosten und 7.700 Euro je Maßnahme förderfähig.
Investitionsförderung für Bürgerbusse in Baden-Württemberg
Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die Beschaffung von Bürgerbussen und unterstützt damit lokal organisierte, ehrenamtlich getragene Verkehrsangebote. Gefördert werden Kleinbusse mit sechs bis acht Sitzplätzen zuzüglich Fahrersitz in niederfluriger oder barrierefreier Ausführung. Das Fahrzeug muss überwiegend im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz eingesetzt werden. Die Förderung ist nach Antriebsart differenziert, emissionsfreie Batterie- und Brennstoffzellenbusse werden bevorzugt.
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