Förderprogramme für Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Programme fördern Ehrenamt und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
100xDigital
100xDigital fördert die Digitalisierung gemeinnütziger Organisationen mit Zuschüssen bis 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind rein ehrenamtlich geführte Organisationen sowie Organisationen mit bis zu 20 hauptamtlich Beschäftigten, darunter eingetragene Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und gemeinnützige Genossenschaften. Die Auswahl erfolgt zweistufig über Interessenbekundung und anschließende Antragstellung. Der aktuelle Förderzeitraum läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, die DSEE entwickelt für 2026/27 neue Digitalangebote.
Allgemeine Projektförderung Soziokultur
Förderung zeitlich befristeter, partizipativer Kulturprojekte, bei denen Menschen aktiv an Konzeption und Umsetzung beteiligt sind. Die Projekte greifen gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Mitteln auf. Freie Träger wie Initiativen und Vereine werden gegenüber öffentlichen Antragstellern bevorzugt.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach Paragraf 64 Absatz 3 AO
Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 50.000 Euro im Jahr, unterliegen die zugehoerigen Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Damit bleiben etwa Vereinsfeste, Bandenwerbung oder ein Vereinsheim mit Bewirtung unterhalb dieser Freigrenze körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Massgeblich sind die Bruttoeinnahmen, nicht der Gewinn. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Bereich steuerpflichtig.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.
Das Bundesprogramm fördert rund 300 Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Projekte schaffen Begegnungsräume im Stadtteil, Wohnbezirk oder ländlichen Raum, bauen Vorurteile ab und erleichtern Zugewanderten die Teilhabe am örtlichen Leben. Das Spektrum reicht vom interkulturellen Begegnungscafe über Stadtteilradio und Videoprojekte bis zu Paten- und Lotsenprojekten. Träger sind Verbände, Stiftungen, Vereine, Migrantenorganisationen, Initiativen und Behörden. Informationen zur Förderung stehen auf der Programmseite bgz-vorort.de.
Bundesprogramm Integration durch Sport
Das seit rund 30 Jahren bestehende Bundesprogramm bringt Zugewanderte und Menschen mit Migrationshintergrund über den vereinsorganisierten Breitensport in gesellschaftliche Strukturen. Gefördert werden Personalstellen bei DOSB, Landessportbünden und Spitzenverbänden sowie integrative Maßnahmen von Stützpunktvereinen, etwa Sportangebote, Qualifizierungen und interkulturelle Veranstaltungen. Rechtsgrundlage ist die BMI-Richtlinie zur Durchführung des Bundesprogramms vom 7. Dezember 2023. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.
Bundesprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Die Deutsche Sportjugend fördert demokratiebildende Aktivitäten im Sport, die sich mit Rechtsextremismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung befassen. Antragsberechtigt sind Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB, Sportvereine und Sportverbände, Kreis- und Stadtsportbuende sowie Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit. Gefördert werden Fortbildungen, Bildungsformate, Fachtagungen, Kommunikationsmaßnahmen und Coaching. Für 2026 lief die Antragsfrist bis zum 21. April, der Umsetzungszeitraum reicht vom 15. Mai bis 31. Oktober 2026.
Bürgerfonds Kultur M-V
Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.
Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern
Die Ehrenamtskarte MV ist eine Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement, mit der Land, Landkreise, Verbände und Vereine Ehrenamtlichen danken. Die Karte gewährt über 700 Vorteile in den Bereichen Sport, Freizeit, Gastronomie, Einkauf, Museen und Versorgung, darunter freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in einzelnen Landkreisen sowie Rabatte bei Partnern wie WEMAG, DAK und dem Deutschen Jugendherbergswerk. Für besonders engagierte Ehrenamtliche gibt es eine goldene Variante. Anträge und Verlaengerungen sind laufend möglich.
Ehrenamtspauschale nach Paragraf 3 Nummer 26a EStG
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation bleiben bis 960 Euro im Jahr steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale gilt für Tätigkeiten, die nicht bereits unter die Uebungsleiterpauschale fallen, etwa Vorstandsarbeit, Kassenführung, Platzwart oder Buerotätigkeiten. Der Freibetrag ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Tätigkeit bereits eine Steuerbefreiung nach Nummer 12, 26 oder 26b in Anspruch genommen wird. Für eine Vergütung des Vorstands muss die Satzung dies ausdrücklich zulassen.
Engagiertes Land
Engagiertes Land fördert lokale Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Orten, die Vereine, Kommune, Betriebe und weitere Akteure zusammenbringen. Neben Geld gibt es Prozessbegleitung, Qualifizierung und bundesweiten Austausch. Das Netzwerk muss aus mindestens drei Organisationen bestehen und der Ort weniger als 10.000 Einwohner haben. Das Verfahren ist zweistufig, aus den Interessenbekundungen werden bis zu 30 Netzwerke für den Förderantrag ausgewählt.
Erasmus Plus Jugend
Der Jugendbereich von Erasmus Plus fördert non-formales und informelles Lernen ausserhalb von Schule und Hochschule. Dazu gehoeren bi-, tri- und multilaterale Jugendbegegnungen, die Fachkräftemobilität für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU Inklusion. Teilnehmen können junge Menschen zwischen 13 und 30 Jahren, Anträge stellen Jugendorganisationen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen. Programmprioritäten sind Inklusion und Vielfalt, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel und Beteiligung am demokratischen Leben.
Erasmus Plus Sport
Erasmus Plus Sport stärkt Kapazität und Professionalität von Organisationen im Breitensport. Gefördert werden Kooperationsprojekte zur Verbesserung des Managements, zum Wissenstransfer und zur Vermittlung europäischer Werte durch den Sport. Seit 2023 ist zusätzlich eine individuelle Lernmobilität im Breitensport möglich, mit der haupt- und ehrenamtliches Personal Kompetenzen im europäischen Ausland erwerben kann. Antragsberechtigt sind Organisationen des Breitensports, in Deutschland ist JUGEND für Europa die zuständige Nationale Agentur.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Zweckbetriebe nach Paragraf 12 Absatz 2 Nummer 8 UStG
Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtaetige oder kirchliche Zwecke verfolgen, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent statt 19 Prozent. Die Begünstigung entfällt für Leistungen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Zweckbetrieben nach den Paragrafen 66 bis 68 AO gilt der ermäßigte Satz nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie zusätzliche Einnahmen im Wettbewerb mit regelbesteuerten Leistungen erzielt oder wenn die Körperschaft damit ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklicht.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps fördert Freiwilligeneinsätze im In- und Ausland, Solidaritätsprojekte in der eigenen Gemeinde sowie Einsätze in der humanitären Hilfe. Die EU vergibt die Zuschüsse über Ausschreibungen an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich im Portal und finden dort Einsatzstellen.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps eroeffnet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig im Ausland zu engagieren, allein oder im Team. Daneben können junge Leute eigene Solidaritätsprojekte vor Ort auf die Beine stellen. Für humanitaere Hilfseinsaetze gilt eine erweiterte Altersgrenze bis 35 Jahre. Die EU vergibt die Mittel über Aufrufe an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich auf dem europäischen Jugendportal und werden dort mit geförderten Trägern zusammengebracht.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
FuturE
Qualifizierungsprogramm für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in zivilgesellschaftlichen Organisationen übernehmen wollen. Statt Geldzuschuss gibt es ein kostenfreies Programm aus drei Präsenzwochenenden in verschiedenen deutschen Städten. Die laufende Runde richtet sich an Engagierte von 55 bis 68 Jahren, ein zweiter Strang an 18- bis 27-Jährige.
FuturE - Qualifizierung für Engagierte
FuturE qualifiziert künftige Führungskräfte im Ehrenamt in zwei Altersgruppen, 18 bis 27 Jahre und 55 bis 68 Jahre. Das Programm verbindet Führungstraining mit fachlicher Weiterentwicklung und richtet sich an Menschen, die in Vereinen Verantwortung übernehmen wollen. Es handelt sich um ein Qualifizierungsangebot, nicht um eine Geldförderung. Für die Altersgruppe 18 bis 27 Jahre lief die Bewerbungsfrist bis zum 16. Juni 2026.
FuturE - Qualifizierungsprogramm für ehrenamtliche Führungsaufgaben
FuturE qualifiziert Ehrenamtliche für den Schritt in eine ehrenamtliche Leitungsfunktion. Das Programm vermittelt Führungswissen und Fachkompetenz in drei Praesenzmodulen an Wochenenden, ergänzt um Online-Phasen mit Fachinputs. Es gibt getrennte Durchgaenge für 18- bis 27-Jährige und für 55- bis 68-Jährige. Für den Durchgang mit Praesenzmodulen von Januar bis Maerz 2027 läuft die Bewerbung vom 18. August bis 29. September 2026.
FuturE Qualifizierungsprogramm
FuturE ist ein Qualifizierungsprogramm der DSEE für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in einer Organisation übernehmen wollen. Die Teilnehmenden durchlaufen drei Praesenzwochenenden mit Trainings, Coaching und Vernetzung. Es gibt Durchgaenge für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren und für die Altersgruppe 55 bis 68 Jahre. Ausgewählt werden bis zu 30 Personen durch eine unabhängige Jury. Das Programm ist keine Geldförderung, sondern eine kostenfreie Qualifizierung.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
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