IB.SH Förderberatung Sportvereine
IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein · Schleswig-Holstein

Kostenfreie Beratung für gemeinnützige Sportvereine zur Identifikation passender Förder- und Finanzierungsprogramme von Land, Bund und EU. Geprüft wird die Förderfähigkeit von Baumaßnahmen wie , Gebäudetechnik, Beleuchtung, Barrierefreiheit und Neubau sowie von . Die Anfrage erfolgt formlos per E-Mail, Telefon oder Formular.
Antrag für IB.SH Förderberatung Sportvereine vorbereiten
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 10 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Gemeinnütziger Sportverein
- Mitgliedschaft im Landessportverband Schleswig-Holstein oder in einem schleswig-holsteinischen Kreissportverband
Was du dafür brauchst
20 Angaben und 10 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Register und Nummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
10 Fragen, etwa 4 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu IB.SH Förderberatung Sportvereine hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
IB.SH Förderberatung Sportvereine ist eine Beratung auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
- 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.
Häufige Fragen zu IB.SH Förderberatung Sportvereine
Wer kann IB.SH Förderberatung Sportvereine beantragen?
IB.SH Förderberatung Sportvereine richtet sich an Vereine. Zusätzlich gilt: Gemeinnütziger Sportverein
Wo gilt IB.SH Förderberatung Sportvereine?
Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich IB.SH Förderberatung Sportvereine vor der Beauftragung beantragen?
Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.
Bis wann kann ich IB.SH Förderberatung Sportvereine beantragen?
Laufendes Angebot ohne Frist Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich IB.SH Förderberatung Sportvereine mit anderen Förderungen kombinieren?
Führt zu Anträgen auf Landes-, Bundes- und EU-Programme Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für IB.SH Förderberatung Sportvereine?
Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 10 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 10 Fragen und dauert etwa 4 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Alles zur Förderung in Schleswig-Holstein.
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für SportSportförderung läuft überwiegend über die Länder, die Sportbünde und die Kommunen.
- BundeslandFörderung in Schleswig-HolsteinProgramme, Stellen und die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Thema und LandSport in Schleswig-HolsteinLandesprogramme in Schleswig-Holstein und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonZuschussEin Zuschuss ist Geld aus einem Fördertopf, das du nach erfolgreichem Nachweis behalten darfst und nicht...
- RatgeberDämmung und Fenster: was die BEG übernimmtEinzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden als Zuschuss oder über einen Kredit gefördert. Welche Bauteile...
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- Thema und LandVereine in Schleswig-HolsteinLandesprogramme in Schleswig-Holstein und die bundesweiten Töpfe, die dort ebenfalls gelten.
- LexikonFörderkreditEin Förderkredit ist ein Darlehen aus öffentlichen Mitteln, das günstiger oder flexibler ist als ein normaler...
- RatgeberSanierungsfahrplan iSFP: wann er sich lohntDer individuelle Sanierungsfahrplan ordnet alle Maßnahmen an deinem Haus in eine Reihenfolge. Er kostet Geld...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
Quelle und Stand
Angaben nach land-sh, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft 2023
Zuschuss für die energetische Sanierung von Hallen-, Kombi- und Freibädern in kommunaler Trägerschaft. Gefördert werden Fachplanung und Baubegleitung zum Zielstandard Effizienzhaus 40, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehuelle sowie Maßnahmen im Bad wie Lüftungsanlagen, Schwimmbadtechnik, Heizungstechnik und Beleuchtung. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Für die Heizungsförderung ist dieser Baustein relevant, weil eine bessere Hülle die nötige Vorlauftemperatur senkt und damit die Effizienz einer Wärmepumpe erhöht.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehuelle (Wohngebäude)
Zuschuss für Dämmung von Außenwaenden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Fenster, Außentüren und Vorhangfassaden sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.