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Förderung Breiten- und Freizeitsport (Sportförderung Baden-Württemberg)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Landessportverband Baden-Württemberg · Baden-Württemberg

Landesmittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Eigenständigkeit des Sports. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sportverbänden die Fördermittel global zur Verfügung, diese reichen sie an Sportbünde, Sportfachverbände und gemeinnützige Sportvereine weiter, unter anderem für Sportstättenbau und Sportgeräte.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Antrag bis spätestens 31. März des Jahres, in dem die Förderung erfolgen soll

Für wen ist das

Vereine

Was du erfüllen musst

  • Antragsberechtigt sind der Landessportverband Baden-Württemberg, Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine
  • Sportvereine müssen gemeinnützig sein
  • Antragstellung erfolgt gebündelt über den Landessportverband

Kombinierbar mit

Ergänzend zur kommunalen Sportstättenförderung

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Passt auch dazu

LandZuschuss

Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)

Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes
LandZuschuss

Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)

Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.

bis 80 Prozent der Kosten
Brandenburg
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
LandZuschuss

Gutes tun in MV

Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.

bis 3.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern
LandZuschuss

Projektförderung Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement (Lottomittel Staatskanzlei)

Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement aus Lottomitteln. Gefördert werden Sachleistungen, Digitalisierung, Bildungsarbeit, Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Die Projekte müssen mildtaetig, sozial, kulturell, sportlich oder im besonderen öffentlichen Interesse sein.

ab 2.500 Euro
Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle Ehrenamt
LandZuschuss

Projektförderung Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für Maßnahmen ausserhalb des regulaeren Trainings- und Wettkampfbetriebs. Gefördert werden Jugendsportinitiativen, Breiten- und Leistungssportprojekte, Frauensportprojekte und Inklusionsvorhaben für Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund. Eine Förderung erfolgt erst ab einem Zuschuss von mehr als 1.000 Euro je Projekt.

bis 60 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
LandZuschuss

Saarland zum Selbermachen

Direkte und unbürokratische finanzielle Förderung ehrenamtlicher, gemeinwohlorientierter Vorhaben in saarländischen Städten und Gemeinden, angeboten seit 2013. Typische Projekte sind die Instandsetzung von Spielgeräten, die Verbesserung von Sport- und Freizeiteinrichtungen, die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten oder die Instandsetzung von Denkmälern. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Förderhöhe von bis zu 3.000 Euro pro Projekt.

bis 3.000 Euro
Saarland
Staatskanzlei des Saarlandes