Förderung von Landesverbänden
Thüringer Ehrenamtsstiftung · Thüringen
Zuschuss für Thüringer Landesverbände in vier Kategorien: Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung bis 1.000 Euro, Einführung innovativer Engagementformen mit 1.500 bis 4.000 Euro, Qualifizierung von Multiplikatoren mit 2.000 bis 4.000 Euro und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen bis 1.000 Euro. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- nur Thüringer Landesverbände, keine regionalen Untergliederungen
- ausgeschlossen sind Parteien sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
- aktueller Freistellungsbescheid mit Datum nach dem 31.12.2022
- nicht förderfähig sind überhöhte Bewirtung und GEMA-Gebühren
- nur ein Antrag pro Organisation und Jahr
Kombinierbar mit
Kombination mit anderen Programmen der Thüringer Ehrenamtsstiftung möglich
Erfahrungen anderer
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Quelle und Stand
Angaben nach land-th, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquellePasst auch dazu
100 mal 500 für die Demokratie
Kleinstförderung von bis zu 500 Euro für demokratiefördernde Aktivitäten an Lern- und Lebensorten in Rheinland-Pfalz. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Bürgerinitiativen.
Amateurmusikfonds AMF4
Zentraler Bundesfonds für Amateurmusik mit drei Förderlinien: bis 3.000 Euro für Coachings und Zukunftswerkstätten, bis 7.000 Euro für lokale Ensembleprojekte und bis 40.000 Euro für überregionale Projekte. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, also insbesondere Musikvereine, Chöre und Orchester. Mindestens 5 Prozent Eigenanteil sind erforderlich.
Bezuschussung von Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanagern
Zuschuss des Landessportbunds Berlin von 75 Prozent, maximal 720 Euro je Person, für Vereine und Verbände, die qualifizierte Vereinsmanagerinnen und Vereinsmanager beschäftigen. Das Programm ist neu aufgelegt.
Bundesprogramm Demokratie leben!
Zentrales Bundesprogramm zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und gegen Radikalisierung. Die dritte Förderperiode läuft von 2025 bis 2032 und umfasst fünf Bereiche: Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie in Städten, Gemeinden und Landkreisen, Innovationsprojekte, Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe sowie bundeszentrale Infrastruktur. Förderaufrufe für Projekte ab 2027 sind veröffentlicht.
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander
Bundesprogramm zur Förderung von rund 530 Mehrgenerationenhäusern in ganz Deutschland. Es läuft seit Januar 2021 mit einer Förderperiode von acht Jahren, also bis 2028. Träger sind häufig gemeinnützige Vereine und Kommunen, die generationenübergreifende Begegnungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote betreiben.
Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe
Bundesprogramm zur Stärkung demokratischer Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Die Förderperiode 2025 bis 2029 ist in drei Säulen gegliedert: demokratische Vereins- und Verbandsarbeit, Lernen aus Transformationsgeschichten sowie eine dritte Säule, deren Ausschreibung noch aussteht. Geförderte Projekte erhalten zusätzlich Qualifizierung, Methodensammlungen und Vernetzungstreffen.