Förderprogramme für Ehrenamt auf Ebene Land
Alle Programme für Ehrenamt auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Allgemeine Förderbedingungen des Sportbundes Rheinland
Der Sportbund Rheinland vergibt Zuschüsse in zahlreichen Bereichen, darunter Ausbildung von Fachuebungsleitern, Baumaßnahmen, Digitalisierung, Vereinsjubilaeen, Jugendleiter, Sportabzeichen, Sport- und Pflegegeraete, Defibrillatoren, Sportveranstaltungen, Sportversicherung, Uebungsleiter und Vereinsbedarf. Die allgemeinen Förderbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2026. Zuschüsse gehen nur an Mitgliedsvereine, die Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Jugendliche erheben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bayerische Ehrenamtskarte
Die Bayerische Ehrenamtskarte belohnt ehrenamtliches Engagement mit Vergünstigungen bei staatlichen Einrichtungen wie Museen und Schloessern sowie bei Kultureinrichtungen, Schwimmbädern, Apotheken und Hotels. Die blaue Karte gilt drei Jahre und setzt ab 16 Jahren mindestens fuenf Wochenstunden oder 250 Jahresstunden Engagement über zwei Jahre voraus, alternativ eine gültige Juleica, einen laufenden Freiwilligendienst oder aktive Feuerwehrmitgliedschaft. Die goldene Karte gilt unbefristet bei 25 Jahren Engagement oder der Ehrenzeichen-Medaille des Ministerpraesidenten. Die Beantragung läuft über die App, die Antragsseite oder das Landratsamt.
Bezuschussung Vereinsuebungsbetrieb Hamburg
Der Hamburger Sportbund bezuschusst den Uebungsbetrieb seiner Mitgliedsvereine und honoriert damit den Einsatz qualifizierter Uebungsleiterinnen und Uebungsleiter. Die Förderung ist Teil des Angebots für Mitgliedsorganisationen, Einzelpersonen können nicht beantragen. Anträge und Richtlinien stehen im HSB-Mitgliederportal. Ergänzend gibt es Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen mit Antragsfrist 30. April. Nicht-Mitglieder wenden sich direkt an die jeweiligen Programmverantwortlichen.
Bildungszeit Berlin
Die Bildungszeit in Berlin ist der Rechtsanspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungen bei fortlaufender Entgeltzahlung. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf fuenf Tage pro Jahr, bei anderer Wochenarbeitszeit erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Mit Zustimmung des Arbeitgebers lassen sich zwei Jahre zusammenfassen, sodass bis zu zehn Tage am Stueck möglich sind. Der Anspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehoerigkeit und gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Das Bildungszeitgesetz loeste im September 2021 das alte Bildungsurlaubsgesetz ab.
Bürgerfonds Kultur M-V
Einmalige Zuschüsse für gemeinwohlorientierte Kulturprojekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind. Gefördert werden lokale Kulturprojekte, Qualifizierungen im Kulturbereich sowie Stipendien von 1.000 bis 2.000 Euro. Pro Projekt und Jahr sind mindestens 1.000 und maximal 15.000 Euro möglich.
Dorfentwicklung Hessen
Zuschussprogramm zur Entwicklung ländlich geprägter Orte mit bis zu 10.000 Einwohnern. Gefördert werden Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen, bürgerschaftliches Engagement, Gebäudesanierungen, Infrastruktureinrichtungen und Grünflächenentwicklung. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen.
Dorfmoderation
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 37.500 Euro für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie Konzepterstellung in kommunalen Veränderungsprozessen. Themen sind unter anderem Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung sowie soziale und kulturelle Infrastruktur. Der Fördersatz beträgt 55 bis 75 Prozent.
Ehrenamt stärken im Sport Sachsen
Das Programm fördert Aus- und Weiterbildung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Ausruestung und Wettkampftechnik in sächsischen Sportvereinen. Pro Jahr sind bis zu 1.000 Euro möglich, Großvereine mit Engagementkonzept erhalten bis zu 2.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 100 Euro, gefördert werden bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragsfrist 2026 lief vom 1. April bis 31. Mai, die Durchführung muss bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein.
Ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen in Hessen
Hessen fördert im Landesprogramm WIR die Qualifizierung und den Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie unterstützen vor allem neu Zugewanderte und Geflüchtete mehrsprachig, begleiten zu Behörden oder Elterngesprächen und vermitteln Wissen über passende Beratungsangebote. Bezuschusst werden sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen der kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Träger als auch Aufwandsentschädigungen für aktive Lotsinnen und Lotsen. Gemeinnützige Organisationen in Kommunen unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können ab einem Pool von fünf Lotsinnen und Lotsen eine Koordinierungspauschale von 2.000 Euro pro Jahr für die hauptamtliche fachliche Begleitung erhalten.
Ehrenamtsförderung der Staatskanzlei (Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften)
Zuwendungen für Maßnahmen, die durch ehrenamtliches Engagement realisiert werden, gemeinnützige Zwecke verfolgen oder unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten stehen. Gefördert werden Sach- und Personalausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen, zum Beispiel Vereinsjubiläen, Konzerte, Instrumentenbeschaffung, Trainingsbekleidung, Dorf- und Pfarrfeste, Schüler- und Jugendprojekte oder Sanierungsmaßnahmen an Kirchen und Gedenkstätten.
Ehrenamtskarte Mecklenburg-Vorpommern
Die Ehrenamtskarte MV ist eine Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement, mit der Land, Landkreise, Verbände und Vereine Ehrenamtlichen danken. Die Karte gewährt über 700 Vorteile in den Bereichen Sport, Freizeit, Gastronomie, Einkauf, Museen und Versorgung, darunter freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in einzelnen Landkreisen sowie Rabatte bei Partnern wie WEMAG, DAK und dem Deutschen Jugendherbergswerk. Für besonders engagierte Ehrenamtliche gibt es eine goldene Variante. Anträge und Verlaengerungen sind laufend möglich.
Ehrenamtskarte Niedersachsen und Bremen
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Bremen vergeben und ist ein Zeichen der Anerkennung für herausragendes ehrenamtliches Engagement. Sie gilt drei Jahre und kann verlaengert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfuellt sind. Inhaber erhalten Vergünstigungen bei öffentlichen Einrichtungen und zahlreichen Anbietern in Niedersachsen und Bremen. Eine Datenbank listet die verfügbaren Vergünstigungen auf. Der Antrag läuft über ein Online-Formular auf dem FreiwilligenServer Niedersachsen.
Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen
Die Ehrenamtskarte NRW wird von den teilnehmenden Kommunen gemeinsam mit dem Land vergeben und ist kostenlos. Voraussetzung ist ein Engagement von durchschnittlich mindestens vier Stunden pro Woche beziehungsweise 200 Stunden im Jahr, einzelne Kommunen setzen zusätzliche Bedingungen zur Dauer. Eine Aufwandsentschaedigung bis zur Höhe der steuerfreien Pauschalen von 960 Euro beziehungsweise 3.300 Euro ist unschaedlich. Die Karte bringt ermäßigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder, Theater und Volkshochschulkurse und gilt je nach Kommune zwei bis drei Jahre.
Entwicklung des Breitensports Sachsen
Der Landessportbund Sachsen fördert Vereine, die qualifizierten Uebungsbetrieb für alle Bevoelkerungsgruppen und besonders für Kinder und Jugendliche anbieten. Die Förderung wird über Festbeträge berechnet, die sich nach der Zahl lizenzierter Uebungsleiter und der Uebungsgruppen richten. Ab 2026 kommt ein Bildungsbonus von bis zu 200 Euro für neu lizenzierte Trainerinnen, Trainer und Vereinsmanager hinzu. Die Antragsfrist ist der 31. Januar eines Jahres. Die Abwicklung läuft über das VereinsPortal des Landessportbundes.
Fördermittelberatung des Kompetenzzentrums Ehrenamt Saarland
Das Kompetenzzentrum Ehrenamt des Landessportverbandes für das Saarland unterstützt Vereine und Verbände bei der Fördermittelgewinnung. Kostenfrei sind die Recherche passender Förderprogramme, die Beratung zur Projektauswahl und die Begleitung bei der Antragstellung. Für aufwendige Anträge bietet der LSVS einen kostenpflichtigen Schreibservice für 150 Euro netto je Stunde, wobei der erste abgelehnte Antrag kostenfrei bleibt. Das Angebot richtet sich vorrangig an direkte LSVS-Mitglieder, Vereine nur in Ausnahmefaellen.
Fördermöglichkeiten Integration durch Sport Baden-Württemberg
Der Landessportverband Baden-Württemberg setzt das Bundesprogramm Integration durch Sport im Land um und stellt Sportvereinen dafür eigene Fördermöglichkeiten bereit. Gefördert werden Stützpunktvereine und integrative Maßnahmen, die Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte den Zugang zum Vereinssport eröffnen. Die Antragstellung läuft über den LSVBW, die Mittel stammen aus dem Bundeshaushalt und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Investitionen in Sportstätten sind nicht förderfähig.
Förderpreise der WLSB-Sportstiftung
Die WLSB-Sportstiftung lobt Preise in einer Gesamthöhe von 28.000 Euro für vorbildhafte und kreative Projekte von Sportvereinen in Baden-Württemberg aus. Es gibt vier Kategorien: soziale Kompetenz, ehrenamtliches Engagement, Praeventionskonzepte sowie Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Je Kategorie stehen 7.000 Euro bereit, davon ein Hauptpreis von 4.000 Euro und zwei Anerkennungspreise von je 1.500 Euro. Bewerben können sich gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Baden-Württemberg.
Förderprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sport
Mit 1000x1000 fördert die Staatskanzlei NRW über den Landessportbund Projekte von Sportvereinen in neun Schwerpunkten, darunter ausserunterrichtlicher Schulsport, Inklusion, Sport der Aelteren, Gesundheits- und Rehasport, Integration durch Sport und olympische und paralympische Themen. Für 2026 stehen 1,25 Millionen Euro bereit, die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied in einem LSB-Fachverband und im Stadt- oder Kreissportbund sind. Das Budget für 2026 ist ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.
Förderprogramm Gemeinschaftsverkehre
Das Programm unterstützt Betreiber lokal organisierter und ehrenamtlich betriebener Verkehrsangebote wie Bürgerbusse und Nachbarschaftsfahrdienste. Ziel ist die Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots und die Ausweitung des Verkehrsangebots in der Fläche. Förderfähig sind Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungs- und Sachkosten, ärztliche Untersuchungen und Schulungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, Anmietung oder Leasing eines Fahrzeugs, Versicherungen sowie Wartungs- und Reparaturkosten. Antragstellung und Prüfverfahren sind bewusst niederschwellig gehalten.
Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt
Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.
Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW (FoeBS)
Zuschuss für Trägervereine Biologischer Stationen in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Betreuung von Schutzgebieten, Vertragsnaturschutz, Artenschutz, wissenschaftliche und beratende Aufgaben sowie Naturschutzbildung. Auch Sonderanschaffungen und Arbeiten der EDV-Servicestelle sind förderfähig.
Förderung Breiten- und Freizeitsport (Sportförderung Baden-Württemberg)
Landesmittel zur Stärkung der gesellschaftlichen Eigenständigkeit des Sports. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt den Sportverbänden die Fördermittel global zur Verfügung, diese reichen sie an Sportbünde, Sportfachverbände und gemeinnützige Sportvereine weiter, unter anderem für Sportstättenbau und Sportgeräte.
Förderung Vereinsmanagement Landessportbund Berlin
Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Landessportbund Berlin Vereine und Verbände bei der Finanzierung qualifizierter Personen im Vereinsmanagement. Gefördert werden Personen mit einer im gesamten Förderzeitraum gültigen Vereinsmanager-Lizenz ab Lizenzstufe C. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu ausgezahlten Aufwänden im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung, der maximale Zuschuss beträgt 720 Euro pro Person, abgeleitet aus 75 Prozent der Ehrenamtspauschale von 960 Euro. Pro Verein oder Verband können höchstens fünf Personen gefördert werden.
Förderung des Vereinssports Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern gewährt seinen Mitgliedsvereinen jährlich Mittel auf Grundlage der Bestandserhebung. Die Förderung dient der Organisation, Sicherung, Durchführung und Ausweitung des Uebungs- und Wettkampfbetriebs in den Vereinen. Grundlage ist die Förderrichtlinie des LSB M-V, zu der ein Antragsformular und ein Muster für den Verwendungsnachweis bereitstehen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des LSB M-V. Die konkreten Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Richtlinie.
Was Landesförderung bei Ehrenamt bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Ehrenamt auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- LexikonVerwendungsnachweisDer Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass du die Fördermittel wie bewilligt eingesetzt hast.
- ThemaFörderung für KulturKulturförderung ist stark dezentral, denn Kultur ist in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen.
Eine Liste zeigt alles zu Ehrenamt. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.