EU-Förderung in Sachsen
EU-Geld erreicht Sachsen auf zwei getrennten Wegen. Der größere läuft über das Land selbst: es bewirtschaftet die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, schreibt eigene Richtlinien und entscheidet über die Anträge, oft über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Der kleinere Weg führt an Sachsen vorbei, direkt zur Kommission. Für dich entscheidet allein diese Frage darüber, wo dein Antrag hingehört.
Sachsen wickelt seine Landesprogramme fast vollständig über die Sächsische Aufbaubank ab, inklusive der EU-kofinanzierten Richtlinien. Anträge laufen dort weitgehend über ein zentrales Förderportal, was den Ablauf vereinheitlicht. Forschung, Industrie und Stadtentwicklung sind traditionell stark besetzte Felder in diesem Land.
EU-Mittel in Sachsen
- Land
- Sachsen
- Landeshauptstadt
- Dresden
- Mit Fondsbezug im Land
- 25
- aus dem Text erkannt
- EU-weit dazu
- 24
- gelten hier ebenfalls
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Zur Sächsische Aufbaubank – FörderbankProgramme in Sachsen mit erkennbarem Fondsbezug
Diese Programme nennen einen EU-Fonds im Namen, beim Träger oder in der Beschreibung. Das ist ein Hinweis und kein Nachweis: ob im Einzelfall wirklich EU-Mittel dahinterstehen, steht verbindlich nur in der Richtlinie.
EFRE-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Sachsen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 2,594 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,187 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und finanziert damit auch den Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Validierung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsergebnisse. Einzelvorhaben werden mit bis zu 250.000 EUR gefördert, das Programmmodul mit bis zu 100.000 EUR je Forschungsergebnis und Orientierungsprojekte mit bis zu 15.000 EUR. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
EFRE/JTF Forschung und Entwicklung - Projektförderung (FuE-Projektförderung) 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen sowie für Verbundprojekte mit Großunternehmen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte sowie Pilotlinien zur Validierung industrieller Forschung. Seit 15. Oktober 2025 gelten geänderte Konditionen, erhöhte Sätze bleiben für kritische Technologien (STEP) und Verteidigungsvorhaben bestehen.
ESF Plus - Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase (Sachsen)
Sachsen fördert Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, organisatorischen, sozialen und ökologischen Fragen des Gründungsvorhabens. Bei Neugründungen werden 400 Euro je Tagewerk und maximal fünf Tagewerke gefördert, also bis zu 2.000 Euro. Bei Unternehmensnachfolgen sind es 500 Euro je Tagewerk und maximal zehn Tagewerke, also bis zu 5.000 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet sein.
ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zu Beratungen rund um Neugründung und Unternehmensnachfolge in Sachsen. Für Neugründungsberatungen beträgt der Festbetrag 400 Euro je Tagwerk für höchstens fuenf Tagwerke, für Nachfolgeberatungen 500 Euro je Tagwerk für höchstens zehn Tagwerke. Ein Tagwerk umfasst acht Stunden. Der Förderantrag ist spätestens zwei Monate nach dem Datum der Beratungsempfehlung zu stellen, das Unternehmen darf bis zur Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen sein.
ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien
Aus dem ESF Plus finanziertes Stipendium für technologieorientierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Sachsen. Die monatliche Rate haengt vom Abschluss ab: 1.000 Euro für Studierende mit erstem berufsbefähigendem Hochschulabschluss, 2.500 Euro für Absolventen mit erstem Abschluss und 3.000 Euro für Promovierte. Gefördert wird ein Gründungsvorhaben einmalig für höchstens zwölf Monate. Das Unternehmen muss innerhalb von sechs Monaten nach Förderbeginn gegründet werden.
ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen
Zuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Sachsen. Bei einer Neugründung werden 400 Euro je Tagwerk für maximal fuenf Tagwerke gefördert, bei einer Unternehmensnachfolge 500 Euro je Tagwerk für maximal zehn Tagwerke. Ein Tagwerk entspricht acht Stunden, die Förderung ist nur einmal innerhalb von fuenf Jahren nutzbar.
ESF Plus Gleichstellung Teil B - Gründerinnenprämie
Aus dem ESF Plus finanzierte Prämie für volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen. Gezahlt werden 1.320 Euro pro Monat zum Lebensunterhalt, dazu in den ersten sechs Monaten 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsbeiträge, verlaengerbar um neun weitere Monate, sowie 140 Euro monatlich je unterhaltsberechtigtem Kind. Die Gründung muss in Sachsen erfolgen. Wichtig für die Planung: die Mittel der Region Leipzig sind ausgeschöpft, Anträge sind derzeit nur in den Regionen Dresden und Chemnitz möglich.
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung
Zuschuss für Vorhaben der beruflichen Bildung in Sachsen mit rund 63 Millionen EUR aus dem ESF Plus und Landesmitteln. Gefördert werden strategische Projekte, regionale Einzelvorhaben und Zusatzqualifikationen über den Lehrplan hinaus. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
ESF-Plus-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 587,1 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 947,2 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
Fonds, die Sachsen selbst bewirtschaftet
- EFREüber Bund und Land
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Stärkt die Wirtschaftskraft einer Region, von Innovation und Digitalisierung über Energieeffizienz bis zur Stadtentwicklung.
Wer: Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine, je nach Landesrichtlinie.
Antragsweg: Über das jeweilige Bundesland. Jedes Land hat ein eigenes EFRE-Programm mit eigenen Richtlinien und eigener Bewilligungsstelle.
- ESF Plusüber Bund und Land
Europäischer Sozialfonds Plus
Fördert Menschen statt Anlagen: Qualifizierung, Beschäftigung, Ausbildung, Wiedereinstieg und soziale Teilhabe.
Wer: Bildungsträger, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen, seltener Einzelpersonen direkt.
Antragsweg: Zweigleisig. Es gibt ein Bundesprogramm und daneben ein eigenes ESF-Programm je Bundesland.
- ELERüber Bund und Land
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.
Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.
Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.
- JTFüber Bund und Land
Fonds für einen gerechten Übergang
Begleitet Regionen, die vom Ausstieg aus Kohle und energieintensiver Produktion besonders betroffen sind.
Wer: Betriebe, Kommunen und Einrichtungen in den benannten Übergangsregionen.
Antragsweg: Über das Bundesland. Nur Vorhaben in den festgelegten Gebieten kommen infrage, das steht in der jeweiligen Richtlinie.
- Interregüber Bund und Land
Europäische territoriale Zusammenarbeit
Vorhaben über eine Grenze hinweg, von der Nachbarregion bis zu großen Kooperationsräumen wie dem Ostseeraum.
Wer: Kommunen, Hochschulen, Kammern, Vereine und Betriebe mit einem Partner jenseits der Grenze.
Antragsweg: Über das jeweilige Interreg-Programm mit eigenem Sekretariat, nicht über die normale Landesförderung.
- EMFAFüber Bund und Land
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.
Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.
Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.
EU-Programme, die in Sachsen ebenfalls gelten
Alle EU-ProgrammeDiese Programme kennen keine Landesgrenze. Sie stehen auf jeder Landesseite gleich, weil sie überall gleich gelten.
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)
CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
EU-Förderung in Sachsen nach Thema
EU-Förderung in anderen Bundesländern
Nach Thema statt nach Land
Dort steht, welcher Fonds für ein Thema überhaupt zuständig wäre.
Häufige Fragen zu EU-Mitteln in Sachsen
- Wer vergibt EU-Fördermittel in Sachsen?
- Bei den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung das Land selbst. Es schreibt eigene Richtlinien und benennt die Bewilligungsstelle, häufig die Sächsische Aufbaubank – Förderbank oder ein Fachministerium. Nur die direkt verwalteten Programme laufen an Sachsen vorbei.
- Kann ich ein EU-Programm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- Bei den Landesprogrammen nicht. Sie sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt, und verlangen in aller Regel einen Sitz oder ein Vorhaben vor Ort. Direkt verwaltete EU-Programme kennen diese Grenze nicht.
- Woran erkenne ich in Sachsen ein Programm mit EU-Geld?
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds im Namen des Programms. Beantragt wird trotzdem bei der Stelle, die in Sachsen zuständig ist.
Quellen
Diese Adressen stehen in den Programmdatensätzen auf dieser Seite. Verbindlich ist immer die Richtlinie beim Fördergeber, nicht unsere Zusammenfassung.
- ec.europa.euüber EFRE-Programm Sachsen 2021 bis 2027
- europa-foerdert-sachsen.deüber EFRE-Programm Sachsen 2021 bis 2027
- sab.sachsen.deüber EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
- portal.sab.sachsen.deüber EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
- smul-foerderung.sachsen.deüber Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
- dresden.deüber Förderung von Kleinunternehmen in den Dresdner Stadtteilgebieten (EFRE)
- foerderinfo.bund.deüber FuE-Projektförderung Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
- interreg-central.euüber Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
- home-affairs.ec.europa.euüber Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
- biwaq.deüber BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
- eismea.ec.europa.euüber Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
- nationale-leitstelle.deüber CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Ob am Ende EU-Geld drinsteckt, merkst du meist erst im Bescheid. Wichtig ist vorher nur, dass du bei der richtigen Stelle landest. Genau das sortiert der Check.