Antragio

EU-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

EU-Geld erreicht Mecklenburg-Vorpommern auf zwei getrennten Wegen. Der größere läuft über das Land selbst: es bewirtschaftet die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, schreibt eigene Richtlinien und entscheidet über die Anträge, oft über die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Der kleinere Weg führt an Mecklenburg-Vorpommern vorbei, direkt zur Kommission. Für dich entscheidet allein diese Frage darüber, wo dein Antrag hingehört.

Mecklenburg-Vorpommern steuert seine Landesprogramme über das Landesförderinstitut, das als Anstalt in der NORD/LB angesiedelt ist. Viele Richtlinien sind mit europäischen Strukturmitteln kombiniert und deshalb an Förderperioden gebunden. Küste, Tourismus und ländlicher Raum prägen die Schwerpunkte stärker als in den westdeutschen Flächenländern.

EU-Mittel in Mecklenburg-Vorpommern

Land
Mecklenburg-Vorpommern
Landeshauptstadt
Schwerin
Mit Fondsbezug im Land
19
aus dem Text erkannt
EU-weit dazu
24
gelten hier ebenfalls
LandesförderbankLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.

Zur Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Programme in Mecklenburg-Vorpommern mit erkennbarem Fondsbezug

Diese Programme nennen einen EU-Fonds im Namen, beim Träger oder in der Beschreibung. Das ist ein Hinweis und kein Nachweis: ob im Einzelfall wirklich EU-Mittel dahinterstehen, steht verbindlich nur in der Richtlinie.

EUZuschuss

EFRE-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027

Das EFRE-Programm Mecklenburg-Vorpommern setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 924,6 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,448 Milliarden Euro. Als Übergangsregion mit hoher EU-Beteiligung setzt das Land auf Forschung und Innovation, betriebliche Investitionen, Klimaschutz und regionale Infrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

ESF-Plus-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027

Das ESF-Plus-Programm Mecklenburg-Vorpommern fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 333,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 556,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern, kofinanziert aus dem ESF Plus
LandZuschuss

Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert werden Modernisierung und Instandsetzung vereinseigener Sportstätten, Neubau, Erweiterung und Umbau von Sportanlagen sowie die Ausstattung mit Sportgeraeten. Vereine müssen Eigentümer oder Paechter mit einer Restlaufzeit von mindestens 25 Jahren sein, bei Zuwendungen unter 10.000 Euro genuegen zehn Jahre. Baumaßnahmen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald werden aus Landesmitteln gefördert, in allen anderen Städten und Gemeinden aus ELER-Mitteln der EU. Die Hauptfrist ist der 31. August des Vorjahres über den Kreis- oder Stadtsportbund.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
EUZuschuss

GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

EFRE-kofinanzierte Förderung für Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren wie Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie- und Gründerzentren, für Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie für Forschungsinfrastruktur an wirtschaftsnahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Es werden in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Gründungsstipendium M-V

Beihilfe zum Lebensunterhalt für Geschäftsideen mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase, kofinanziert aus dem ESF Plus. Frauen und diverse Personen erhalten 2.400 Euro monatlich in den ersten neun Monaten und danach 1.900 Euro, Männer 1.900 Euro und danach 1.400 Euro. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Gründungsstipendium Mecklenburg-Vorpommern

Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zum Lebensunterhalt für innovative Gründungsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, vorrangig für Hochschul- und Universitätsabsolventen. Frauen erhalten 2.400 Euro monatlich in den Monaten 1 bis 9 und 1.900 Euro in den Monaten 10 bis 18, Maenner 1.900 Euro beziehungsweise 1.400 Euro. Personen diversen Geschlechts werden Frauen gleichgestellt. Die Förderdauer beträgt höchstens 18 Monate. Vor dem Antrag ist ein Votum einer Fachjury zum Innovationsgehalt einzuholen.

1.400 Euro bis 2.400 Euro je Monat
Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
LandKredit

Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Mecklenburg-Vorpommern

Aus dem ESF Plus finanziertes Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Neugründungen und Unternehmensübernahmen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 36 Monaten danach. Gefördert wird die vorhabenbezogene Finanzierungsluecke innerhalb von zwölf Monaten mit bis zu 25.000 Euro. Der Zinssatz ist mit 4,00 Prozent pro Jahr auf die Restschuld über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, die Laufzeit beträgt höchstens sechs Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Die Förderung ist nachrangig, sie greift erst nach Eigenmitteln und anderen Fördermitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

bis 25.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
EUZuschuss

Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)

EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Sportstättenförderung M-V (Sportinfrastrukturrichtlinie)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilfinanzierung für Kernsportanlagen wie Hallen, Plätze und Schwimmbereiche, Spezialsportanlagen für Tennis, Wassersport, Schießen und Reiten, Funktionsgebäude sowie Spiel- und Bewegungsflächen. Förderbereich I wird über ELER finanziert und richtet sich an Gemeinden unter 50.000 Einwohnern, Förderbereich II steht allen Kommunen und gemeinnützigen Sportorganisationen offen. Sportschulen können vollfinanziert werden.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

Transformationsförderung M-V

Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.

bis 50 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
LandZuschuss

Waldmehrung Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)

Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung für Neuwaldbildung auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Gefördert werden Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Anpflanzung, Zaunneubau, Nachbesserung und Kulturpflege über pauschalisierte Kostenoptionen je Hektar.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Landesförderinstitut M-V
LandZuschuss

Waldumbau Mecklenburg-Vorpommern (EFRE)

Projektförderung als einmalige, nicht rückzahlbare Zuweisung mit standardisierten Kosten je Einheit für den Waldumbau zu klimaangepassten Beständen auf Flächen des Landes und der Landesforstanstalt. Förderfähig sind Flächenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung und Aussaat, Wildschutz sowie Kulturpflege.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Land Mecklenburg-Vorpommern und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Landesförderinstitut M-V

Fonds, die Mecklenburg-Vorpommern selbst bewirtschaftet

  • EFREüber Bund und Land

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

    Stärkt die Wirtschaftskraft einer Region, von Innovation und Digitalisierung über Energieeffizienz bis zur Stadtentwicklung.

    Wer: Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine, je nach Landesrichtlinie.

    Antragsweg: Über das jeweilige Bundesland. Jedes Land hat ein eigenes EFRE-Programm mit eigenen Richtlinien und eigener Bewilligungsstelle.

  • ESF Plusüber Bund und Land

    Europäischer Sozialfonds Plus

    Fördert Menschen statt Anlagen: Qualifizierung, Beschäftigung, Ausbildung, Wiedereinstieg und soziale Teilhabe.

    Wer: Bildungsträger, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen, seltener Einzelpersonen direkt.

    Antragsweg: Zweigleisig. Es gibt ein Bundesprogramm und daneben ein eigenes ESF-Programm je Bundesland.

  • ELERüber Bund und Land

    Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

    Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.

    Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.

    Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.

  • JTFüber Bund und Land

    Fonds für einen gerechten Übergang

    Begleitet Regionen, die vom Ausstieg aus Kohle und energieintensiver Produktion besonders betroffen sind.

    Wer: Betriebe, Kommunen und Einrichtungen in den benannten Übergangsregionen.

    Antragsweg: Über das Bundesland. Nur Vorhaben in den festgelegten Gebieten kommen infrage, das steht in der jeweiligen Richtlinie.

  • Interregüber Bund und Land

    Europäische territoriale Zusammenarbeit

    Vorhaben über eine Grenze hinweg, von der Nachbarregion bis zu großen Kooperationsräumen wie dem Ostseeraum.

    Wer: Kommunen, Hochschulen, Kammern, Vereine und Betriebe mit einem Partner jenseits der Grenze.

    Antragsweg: Über das jeweilige Interreg-Programm mit eigenem Sekretariat, nicht über die normale Landesförderung.

  • EMFAFüber Bund und Land

    Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

    Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.

    Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.

    Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.

EU-Programme, die in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls gelten

Alle EU-Programme

Diese Programme kennen keine Landesgrenze. Sie stehen auf jeder Landesseite gleich, weil sie überall gleich gelten.

EUZuschuss

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und nationale Behörden
EUZuschuss

BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)

BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Europäischer Sozialfonds Plus
EUZuschuss

Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)

Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EISMEA
EUZuschuss

CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz

Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.

bis 40 Mio. Euro
bundesweit
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
EUZuschuss

Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)

CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, HaDEA
EUZuschuss

Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)

CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA

EU-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern nach Thema

EU-Förderung in anderen Bundesländern

Nach Thema statt nach Land

Dort steht, welcher Fonds für ein Thema überhaupt zuständig wäre.

Häufige Fragen zu EU-Mitteln in Mecklenburg-Vorpommern

Wer vergibt EU-Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern?
Bei den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung das Land selbst. Es schreibt eigene Richtlinien und benennt die Bewilligungsstelle, häufig die Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern oder ein Fachministerium. Nur die direkt verwalteten Programme laufen an Mecklenburg-Vorpommern vorbei.
Kann ich ein EU-Programm aus einem anderen Bundesland nutzen?
Bei den Landesprogrammen nicht. Sie sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt, und verlangen in aller Regel einen Sitz oder ein Vorhaben vor Ort. Direkt verwaltete EU-Programme kennen diese Grenze nicht.
Woran erkenne ich in Mecklenburg-Vorpommern ein Programm mit EU-Geld?
An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds im Namen des Programms. Beantragt wird trotzdem bei der Stelle, die in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.

Quellen

Diese Adressen stehen in den Programmdatensätzen auf dieser Seite. Verbindlich ist immer die Richtlinie beim Fördergeber, nicht unsere Zusammenfassung.

Ob am Ende EU-Geld drinsteckt, merkst du meist erst im Bescheid. Wichtig ist vorher nur, dass du bei der richtigen Stelle landest. Genau das sortiert der Check.