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ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen

Sächsische Aufbaubank (SAB), kofinanziert aus ESF Plus · Sachsen

zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Sachsen. Bei einer Neugründung werden 400 Euro je Tagwerk für maximal fuenf Tagwerke gefördert, bei einer Unternehmensnachfolge 500 Euro je Tagwerk für maximal zehn Tagwerke. Ein Tagwerk entspricht acht Stunden, die Förderung ist nur einmal innerhalb von fuenf Jahren nutzbar.

Förderhöhe
bis 5.000 Euro
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Laufend, Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Beratungsempfeh…

Zur Frist: Laufend, Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Beratungsempfehlung

Antrag für ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 16 Angaben und 11 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Gründerinnen und Gründer

Was du erfüllen musst

  • Natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die gründen oder ein Unternehmen übernehmen will
  • Unternehmen darf zum Bewilligungszeitpunkt noch nicht gegründet sein
  • Nachweis kaufmaennischer oder betriebswirtschaftlicher Fachinhalte durch Aus- oder Fortbildung oder gründungsrelevante Seminare
  • Ausgeschlossen sind bereits im Nebenerwerb Taetige sowie Gründungen von Beratungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien
  • Antrag über das SAB-Förderportal innerhalb von zwei Monaten nach der Beratungsempfehlung
  • innerhalb von sechs Wochen nach Beratungsende

Was du dafür brauchst

16 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
  • Eigenmittel in Euro

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Ergänzt die BAFA-Beratungsförderung, die erst nach der Gründung greift.
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Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen ist eine Beratung auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragKläre vor jeder Unterschrift, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Zugelassenen Berater wählenBei Beratungsförderung wird nicht jeder Berater bezahlt. Meist gibt es eine Liste zugelassener Beraterinnen und Berater, und nur deren Rechnungen sind förderfähig.
  4. 4Bericht einreichenAm Ende steht in der Regel ein Beratungsbericht. Ohne ihn gibt es kein Geld, auch wenn die Beratung stattgefunden hat.

Häufige Fragen zu ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen

Wer kann ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen beantragen?

ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen richtet sich an Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: Natürliche Person mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die gründen oder ein Unternehmen übernehmen will

Wie viel Geld gibt es bei ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen?

Der Höchstbetrag beträgt 5.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen?

Das Programm gilt in Sachsen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

Bis wann kann ich ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen beantragen?

Laufend, Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Beratungsempfehlung Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergänzt die BAFA-Beratungsförderung, die erst nach der Gründung greift. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen?

Für diesen Antrag sind 16 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Sachsen.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach gruendung, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

BundSonstiges

AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)

Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.

bis 100 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, Bundesministerium für Bildung, Abwicklung über die KfW
LandBeratung

Allgemeine Beratungsförderung Bremen

Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.

bis 50 Prozent, maximal 7.000 Euro
Bremen
BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven / Starthaus Bremen
SonstigeZuschuss

Anschubförderung Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe

Anschubfinanzierung für gemeinnützige Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen oder Menschen mit einer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich schaffen. Bis zu 300.000 Euro über vier Jahre bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind Personal, Honorare, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent und Barrierefreiheit.

bis 90 Prozent, maximal 300.000 Euro
bundesweit
Aktion Mensch e.V.
BundZuschuss

Aufstiegs-BAFoeG mit Gründungserlass (AFBG)

Das Aufstiegs-BAFoeG fördert berufliche Fortbildungen wie den Meister mit bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsguenstiges KfW-Darlehen. Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Haelfte der notwendigen Kosten und höchstens 2.000 Euro gefördert. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende, plus 235 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und je Kind sowie 150 Euro monatlich Kinderbetreuungszuschlag, jeweils vollständig als Zuschuss. Für Gründer besonders relevant ist Paragraf 13b AFBG: Wer innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenende ein Unternehmen gründet oder übernimmt, die Fortbildungsprüfung bestanden hat und den Betrieb mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird das Restdarlehen vollständig erlassen.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Aemter für Ausbildungsförderung der Länder, Darlehen über die KfW
BundZuschuss

Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro je Monat
bundesweit
Bund und Länder, Bundesministerium für Bildung, Antrag bei den Ämtern für Ausbildungsförderung
LandPrämie

Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz

Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.

2.000 Euro bis 2.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klimaschutz Rheinland-Pfalz
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