Antragio

EU-Förderung in Nordrhein-Westfalen

EU-Geld erreicht Nordrhein-Westfalen auf zwei getrennten Wegen. Der größere läuft über das Land selbst: es bewirtschaftet die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, schreibt eigene Richtlinien und entscheidet über die Anträge, oft über die NRW.BANK. Der kleinere Weg führt an Nordrhein-Westfalen vorbei, direkt zur Kommission. Für dich entscheidet allein diese Frage darüber, wo dein Antrag hingehört.

Nordrhein-Westfalen hat mit der NRW.BANK die größte Landesförderbank Deutschlands, gemessen an der Einwohnerzahl des Landes. Neben der Bank vergeben Bezirksregierungen und Landesämter eigene Zuschüsse, etwa im Klimaschutz. Weil das Land sehr viele große Städte hat, ist die kommunale Ebene hier oft der entscheidende Zusatzbaustein.

EU-Mittel in Nordrhein-Westfalen

Land
Nordrhein-Westfalen
Landeshauptstadt
Düsseldorf
Mit Fondsbezug im Land
13
aus dem Text erkannt
EU-weit dazu
24
gelten hier ebenfalls
LandesförderbankNRW.BANK

Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.

Zur NRW.BANK

Programme in Nordrhein-Westfalen mit erkennbarem Fondsbezug

Diese Programme nennen einen EU-Fonds im Namen, beim Träger oder in der Beschreibung. Das ist ein Hinweis und kein Nachweis: ob im Einzelfall wirklich EU-Mittel dahinterstehen, steht verbindlich nur in der Richtlinie.

LandZuschuss

Bildungsscheck NRW 2.0

Der Bildungsscheck NRW 2.0 bezuschusst berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Kursgebühren, höchstens 500 Euro. Er kann einmal pro Kalenderjahr genutzt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 Euro. Als Einkommensnachweis ist zwingend ein Einkommensteuerbescheid noetig, der nicht aelter als zwei Jahre ist. Der Kurs muss vor Beginn im ESF-Onlineportal registriert werden, eine rückwirkende Förderung gibt es nicht. Nach einer Anpassung der ESF-Richtlinie ist die Antragstellung ab dem 1. September 2026 wieder möglich, Kurse können bereits jetzt registriert werden.

bis 50 Prozent, maximal 500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, G.I.B. GmbH
LandZuschuss

EFRE und JTF Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Nordrhein-Westfalen setzt EFRE und Just Transition Fund über themenbezogene Förderaufrufe um. Aktuell laufen unter anderem Grüne Gründungen.NRW für junge Unternehmen der Umweltwirtschaft, Produktives.NRW für das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet, Zirkuläre Produktion, Klimaanpassung.Kommunen, Start-up Transfer.NRW, Circular Economy Circular Cities.NRW, Zukunft Umweltwirtschaft.NRW sowie Defence.Tech.NRW. Antragsberechtigt sind KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Kommunen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde
EUZuschuss

EFRE-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Das EFRE-Programm Nordrhein-Westfalen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,897 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 3,535 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und trägt damit auch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier mit. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen, kofinanziert aus dem EFRE
LandZuschuss

EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021-2027

Rahmenrichtlinie für die EU-kofinanzierten Landesprogramme EFRE.NRW und JTF.NRW. EFRE.NRW fördert mit bis zu 40 Prozent, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 Prozent, JTF.NRW mit bis zu 50 Prozent und für STEP-Ziele bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Schwerpunkte sind Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Quartiere.

bis 90 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MWIKE
LandZuschuss

ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2021-2027

Rahmenrichtlinie für arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen mit ESF-Mitteln. Die Programme folgen drei Prioritätsachsen: Arbeit, Integration und Bildung, Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung sowie Fonds für einen gerechten Übergang. Darunter fällt zum Beispiel die Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, MAGS
EUZuschuss

Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
Europäische Kommission und Landesbehörden
LandZuschuss

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und Körperschaftswald Nordrhein-Westfalen (FöRL Privat- und Körperschaftswald)

Zuschuss für naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldumbau, Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen, forstwirtschaftlichen Wegebau, Löschwasserentnahmestellen und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die Förderquote hängt von der Art der Maßnahme ab, die Bagatellgrenze liegt bei 12.500 Euro im Körperschaftswald und 2.500 Euro bei übrigen Maßnahmen.

ab 2.500 Euro
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen aus Mitteln der GAK und des ELER, Landesbetrieb Wald und Holz NRW
EUZuschuss

ESF Plus Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Förderthemen sind Arbeit, Integration und Inklusion. Das Programm verbindet ESF-Plus-Mittel mit Mitteln des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und wird durch Landesmittel ergänzt. Der ESF Plus fördert landesweit, der JTF-Anteil ist auf zwei Regionen begrenzt: das Rheinische Revier und das nördliche Ruhrgebiet.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Umsetzung über die NRW.BANK
EUZuschuss

ESF-Plus-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027

Nordrhein-Westfalen setzt den ESF Plus über ein eigenes Landesprogramm um, das vom Arbeitsministerium des Landes verantwortet wird. Gefördert werden der Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung und Fachkräftesicherung, der Übergang von der Schule in den Beruf sowie Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Antragsteller sind Bildungsträger, Kammern, Verbände, Kommunen und Unternehmen. Die konkreten Förderbedingungen stehen in den jeweiligen Landesrichtlinien und Aufrufen.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
EUZuschuss

Interreg Deutschland-Nederland

Interreg Deutschland-Nederland fördert die grenzueberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und den angrenzenden Regionen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Gefördert werden gemeinsame Vorhaben in Innovation und Technologietransfer, Nachhaltigkeit und Energie, Arbeitsmarkt und Bildung sowie Begegnung und Zusammenarbeit von Bürgern und Institutionen. Die Förderung setzt eine Partnerschaft mit mindestens einem Partner auf jeder Seite der Grenze voraus. Die Antragstellung läuft über das gemeinsame Programmsekretariat und die regionalen Programmmanagements.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Gemeinsames Programmsekretariat Deutschland-Nederland, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Interreg Nordseeraum (North Sea Region)

Interreg Nordseeraum fördert die transnationale Zusammenarbeit der Anrainerregionen der Nordsee, an der aus Deutschland vor allem die norddeutschen Länder beteiligt sind. Themen sind robuste und intelligente Wirtschaftsstrukturen, grüne Energie und Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung an den Kuesten sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Projekte von Behörden, Hochschulen, Verbänden und Unternehmen. Die Aufrufe werden vom gemeinsamen Sekretariat veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
Gemeinsames Sekretariat des Programms, kofinanziert aus dem EFRE
EUZuschuss

Interreg Nordwesteuropa (North-West Europe)

Interreg Nordwesteuropa fördert transnationale Projekte in einem Raum, der von Irland über die Benelux-Staaten und Frankreich bis nach West- und Sueddeutschland reicht. Schwerpunkte sind Klimaanpassung, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und inklusive Gesellschaften. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete Lösungen entwickeln und in mehreren Regionen erproben. Antragsberechtigt sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen
Gemeinsames Sekretariat des Programms, kofinanziert aus dem EFRE

Fonds, die Nordrhein-Westfalen selbst bewirtschaftet

  • EFREüber Bund und Land

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

    Stärkt die Wirtschaftskraft einer Region, von Innovation und Digitalisierung über Energieeffizienz bis zur Stadtentwicklung.

    Wer: Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine, je nach Landesrichtlinie.

    Antragsweg: Über das jeweilige Bundesland. Jedes Land hat ein eigenes EFRE-Programm mit eigenen Richtlinien und eigener Bewilligungsstelle.

  • ESF Plusüber Bund und Land

    Europäischer Sozialfonds Plus

    Fördert Menschen statt Anlagen: Qualifizierung, Beschäftigung, Ausbildung, Wiedereinstieg und soziale Teilhabe.

    Wer: Bildungsträger, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen, seltener Einzelpersonen direkt.

    Antragsweg: Zweigleisig. Es gibt ein Bundesprogramm und daneben ein eigenes ESF-Programm je Bundesland.

  • ELERüber Bund und Land

    Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

    Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.

    Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.

    Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.

  • JTFüber Bund und Land

    Fonds für einen gerechten Übergang

    Begleitet Regionen, die vom Ausstieg aus Kohle und energieintensiver Produktion besonders betroffen sind.

    Wer: Betriebe, Kommunen und Einrichtungen in den benannten Übergangsregionen.

    Antragsweg: Über das Bundesland. Nur Vorhaben in den festgelegten Gebieten kommen infrage, das steht in der jeweiligen Richtlinie.

  • Interregüber Bund und Land

    Europäische territoriale Zusammenarbeit

    Vorhaben über eine Grenze hinweg, von der Nachbarregion bis zu großen Kooperationsräumen wie dem Ostseeraum.

    Wer: Kommunen, Hochschulen, Kammern, Vereine und Betriebe mit einem Partner jenseits der Grenze.

    Antragsweg: Über das jeweilige Interreg-Programm mit eigenem Sekretariat, nicht über die normale Landesförderung.

  • EMFAFüber Bund und Land

    Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds

    Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.

    Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.

    Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.

EU-Programme, die in Nordrhein-Westfalen ebenfalls gelten

Alle EU-Programme

Diese Programme kennen keine Landesgrenze. Sie stehen auf jeder Landesseite gleich, weil sie überall gleich gelten.

EUZuschuss

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission und nationale Behörden
EUZuschuss

BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)

BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Europäischer Sozialfonds Plus
EUZuschuss

Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)

Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, EISMEA
EUZuschuss

CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz

Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.

bis 40 Mio. Euro
bundesweit
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
EUZuschuss

Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)

CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, HaDEA
EUZuschuss

Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)

CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.

Höhe je nach Vorhaben
EU-weit
Europäische Kommission, CINEA

EU-Förderung in Nordrhein-Westfalen nach Thema

EU-Förderung in anderen Bundesländern

Nach Thema statt nach Land

Dort steht, welcher Fonds für ein Thema überhaupt zuständig wäre.

Häufige Fragen zu EU-Mitteln in Nordrhein-Westfalen

Wer vergibt EU-Fördermittel in Nordrhein-Westfalen?
Bei den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung das Land selbst. Es schreibt eigene Richtlinien und benennt die Bewilligungsstelle, häufig die NRW.BANK oder ein Fachministerium. Nur die direkt verwalteten Programme laufen an Nordrhein-Westfalen vorbei.
Kann ich ein EU-Programm aus einem anderen Bundesland nutzen?
Bei den Landesprogrammen nicht. Sie sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt, und verlangen in aller Regel einen Sitz oder ein Vorhaben vor Ort. Direkt verwaltete EU-Programme kennen diese Grenze nicht.
Woran erkenne ich in Nordrhein-Westfalen ein Programm mit EU-Geld?
An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds im Namen des Programms. Beantragt wird trotzdem bei der Stelle, die in Nordrhein-Westfalen zuständig ist.

Quellen

Diese Adressen stehen in den Programmdatensätzen auf dieser Seite. Verbindlich ist immer die Richtlinie beim Fördergeber, nicht unsere Zusammenfassung.

Ob am Ende EU-Geld drinsteckt, merkst du meist erst im Bescheid. Wichtig ist vorher nur, dass du bei der richtigen Stelle landest. Genau das sortiert der Check.