Umweltförderung in Sachsen
Wer in Sachsen Fläche, Garten oder Gewässer ökologisch aufwertet, hat es mit drei Ebenen gleichzeitig zu tun. Sachsen legt eigene Richtlinien auf, der Bund fördert im ganzen Bundesgebiet, und bei einem Teil der Programme zahlt die EU mit. Naturprogramme arbeiten mit Flächenbezug, Pflegeverpflichtungen und Laufzeiten über mehrere Jahre. Naturschutz ist stark Ländersache, die Richtlinien unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Unten stehen die Programme getrennt nach Ebene, damit du siehst, was wirklich aus Sachsen kommt und was ohnehin überall gilt.
63 passende Programme im Verzeichnis

Förderlandschaft in Sachsen
Sachsen wickelt seine Landesprogramme fast vollständig über die Sächsische Aufbaubank ab, inklusive der EU-kofinanzierten Richtlinien. Anträge laufen dort weitgehend über ein zentrales Förderportal, was den Ablauf vereinheitlicht. Forschung, Industrie und Stadtentwicklung sind traditionell stark besetzte Felder in diesem Land.
- Land
- Sachsen
- Landeshauptstadt
- Dresden
- Landesprogramme
- 9
- zum Thema Umweltförderung
- Bundesweit dazu
- 34
- gelten hier ebenfalls
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Zur Sächsische Aufbaubank – FörderbankProgramme des Landes Sachsen
9Diese Programme kommen aus Sachsen und gelten nur hier. Naturschutz ist stark Ländersache, die Richtlinien unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.
FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
Zuschuss für sächsische Kommunen zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, die Industrie- und Gewerbeansiedlungen ermöglichen. Gefördert werden auch Energie- und Wärmekonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die Fördersätze sinken im Zeitverlauf und liegen 2026 bei 70 Prozent für Großflächen ab 50 Hektar sowie 30 Prozent für die übrigen Kategorien.
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Zentrale sächsische Klimaschutz-Richtlinie mit fünf Modulen für Unternehmen, Kommunen, Vereine, Stiftungen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden angewandte Energie- und Klimaforschung, Energieeffizienz und Treibhausgasminderung, intelligente Energiesysteme und Speicher, Klimaanpassung sowie nachhaltige Energieversorgung in JTF-Gebieten. Der Fördersatz liegt je nach Modul bei 50 bis 80 Prozent, in Modul 1 bis zu 100 Prozent.
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Zuschuss für Vorhaben der Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz in Sachsen. Gefördert werden abfallarme Produktionsverfahren, Recyclinginfrastruktur, nicht investive Maßnahmen wie Aufklärungskampagnen sowie Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geförderten Investitionen. Der Fördersatz liegt je nach Maßnahme, Antragstellergröße und Beihilferecht zwischen 10 und 90 Prozent.
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge (RL pHWEV)
Zuschuss zur Verringerung des Hochwasserrisikos an Wohngebäuden in Sachsen. Gefördert wird die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, die das gebäudespezifische Hochwasserrisiko ermitteln und konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent, der Zuschuss liegt zwischen 500 und 1.200 EUR je Gebäude.
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Zinsverbilligtes Darlehen für nachhaltige kommunale Investitionen in Sachsen. Finanziert werden Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie weitere Projekte, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, unter anderem die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Abwasserkanälen. Die Zinsverbilligung liegt je nach erfüllten Kriterien bei 0,25 bis 0,75 Prozent für maximal 10 Jahre.
Wir für Sachsen
Sächsisches Ehrenamtsprogramm, das Ehrenamtlichen eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro zahlt. Antragsteller sind die Projektträger, also Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Stiftungen, Vereine, Kommunen und anerkannte gemeinnützige Organisationen. Für 2026 stehen 11 Millionen Euro im Landeshaushalt bereit; 2025 wurden über 26.300 Ehrenamtliche in 5.595 Projekten unterstützt.
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)
Flächenbezogene Förderung für nachhaltige Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Acker- und Grünland in Sachsen. Gefördert werden unter anderem Brachen und Blühstreifen, naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, gestaffelte Mahd und überwinternde Stoppel. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie über den Sammelantrag.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
Zuschuss für den dauerhaften Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Gefördert werden Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes, der Landschaftspflege sowie begleitende Projekte zur Umweltbildung. Die Richtlinie wird über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft abgewickelt.
Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023)
Flächenbezogene Förderung für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus in Sachsen. Die Richtlinie ist Teil des sächsischen Förderpakets für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und wird über das Förderportal des Staatsministeriums abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt als jährliche Flächenprämie.
Bundesweite Programme
34Diese Programme gelten in ganz Deutschland und damit auch in Sachsen. Sie sind meist der größere Baustein, die Landesmittel kommen obendrauf.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im GAK-Förderbereich 4 (MSUL)
Sammelrahmen für freiwillige mehrjährige Bewirtschaftungsverpflichtungen der zweiten Säule. Der Förderbereich 4 der GAK umfasst Ökolandbau, nachhaltige Acker- und Grünlandverfahren, extensiven Obstbau, genetische Ressourcen, nicht-produktiven investiven Naturschutz, Vertragsnaturschutz, Wolfsschutz und Agroforst. 2024 wurden rund 4,12 Millionen Hektar mit rund 918 Millionen Euro öffentlichen Mitteln gefördert.
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Jährliche Flächenzahlung für Betriebe in Berggebieten sowie in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten. Sie gleicht Einkommensverluste und Mehrkosten gegenueber Gunstlagen aus und beträgt mindestens 25 Euro im Landesdurchschnitt und höchstens 250 Euro je Hektar landwirtschaftlicher Fläche.
Bewaeltigung von Extremwetterfolgen im Wald nach GAK
Zuschuss für die schonende Raeumung von Kalamitätsflächen, Waldschutzmaßnahmen und die Wiederaufforstung nach Sturm, Duerre, Waldbrand und Borkenkaeferbefall. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben, bei Kleinprivatwaldbesitzern mit bis zu 20 Hektar Waldbesitz bis zu 90 Prozent.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Förderung herausragender Konzepte und innovativer Projektideen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Fuenf Förderschwerpunkte: Verantwortungsarten, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sicherung von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von repraesentativer Bedeutung. Die Bundesförderung beträgt in der Regel höchstens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BOEL)
Förderangebot rund um den ökologischen Landbau und die Bio-Wertschöpfung. Gefördert werden der Aufbau von Bio-Wertschöpfungsketten, Beratung und Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Ausser-Haus-Verpflegung, Messeauftritte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Verbraucherinformation und Absatzförderung sowie Wissenstransfer.
Erstaufforstung und Neuanlage von Wald nach GAK
Zuschuss von bis zu 100 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben für die Neuanlage von Wald auf bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Förderfähig sind Saat und Pflanzung samt Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren sowie Nachbesserungen.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
Förderrichtlinie Palu: Wiedervernaessung und innovative Nutzung von Moorboeden (ANK Palu)
Umfassendes Förderangebot für die dauerhafte Wiedervernaessung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorboeden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung. Modul 1 Beratung und Modul 2 Planung und technische Umsetzung werden mit 100 Prozent gefördert, Modul 3 kompensiert Wert- und Ertragsverluste nach Kompensationsrechner, Modul 4 fördert die Umstellung auf Paludikulturen mit 70 oder 80 Prozent.
Förderung extensiver Obstbestände (Streuobst) nach GAK
Förderung der Pflege extensiv genutzter Obstbestände mit 7 Euro je gepflegtem Baum und Jahr sowie der Pflanzung von Hochstamm-Obstbaeumen mit 76 Euro je gepflanztem Baum im Pflanzjahr und 7 Euro je Baum und Jahr für die Pflege in den Folgejahren.
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften (Windenergie an Land)
Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 70 Prozent ihrer Planungs- und Genehmigungskosten für Windenergieanlagen an Land erstattet, höchstens 300.000 Euro je Projekt im Rahmen der De-minimis-Höchstgrenze. Förderfähig sind Vorplanungskosten, Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, erforderliche Gutachten sowie Rechts- und Steuerberatung. Investitionen in Bau und Betrieb, behördliche Gebühren und Gründungskosten sind ausgeschlossen.
Förderung ökologischer Anbauverfahren (Einführung und Beibehaltung Ökolandbau) nach GAK
Jährliche Flächenprämie für die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb. Einführung: 485 Euro je Hektar Gemuesebau, 314 Euro Ackerfläche, 320 Euro Grünland und 1.210 Euro Dauer- oder Baumschulkulturen. In den ersten beiden Jahren kann auf 485, 423, 473 und 1.546 Euro angehoben werden. Beibehaltung: 485, 242, 219 und 987 Euro je Hektar.
Investitionsförderung ANK NABO (natürliche Bodenfunktionen in Agrarlandschaften)
Zuschüsse für Investitionen in Maschinen und Geraete, die die Kohlenstoffspeicherfunktion von Boeden und die Biodiversität in Agrarlandschaften erhöhen. Dazu zählen Technik zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekaempfung und zur extensiven Grünlandbewirtschaftung. Das Programm läuft seit dem 22. Juli 2024.
Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen nach GAK
Zuschuss für die Neuanlage streifenfoermiger Gehoelzflächen auf Acker- und Grünland. Bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehoelzstreifen bei Kurzumtriebsgehoelzen, bis zu 4.138 Euro bei Straeuchern und bis zu 5.271 Euro bei Nahrungsmittel- oder Wertholzarten, zuzueglich bis zu 1.820 Euro für Artenvielfalt und bis zu 1.300 Euro für ein naturschutzfachliches Konzept.
Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur
Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Nationales Artenhilfsprogramm (nAHP)
Förderung von Vorhaben zum dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensstätten, insbesondere für Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Schwerpunkt sind Umsetzungsmaßnahmen in der Fläche. Finanziert wird aus Haushaltsmitteln des BMUKN und aus zweckgebundenen Sonderabgaben von Vorhabenträgern, die Verfahrenserleichterungen bei Windenergie- und Netzausbauprojekten in Anspruch nehmen.
Naturschutzgroßprojekte chance.natur
Förderung großflaechiger, komplexer Naturschutzvorhaben in Gebieten von nationaler und internationaler Bedeutung. Seit 1979 wurden 93 Naturschutzgroßprojekte auf mehr als 7.500 Quadratkilometern mit über 550 Millionen Euro Bundesmitteln gefördert.
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 80 Prozent, mindestens 15.000 Euro je Antrag. Vier Module: naturnahe Grünflächenpflege inklusive Geräten und Schulungen, Baumpflanzungen und Baumkonzepte, Naturoasen wie Pikoparks, Naturerfahrungsräume und Renaturierung kleiner Gewässer sowie Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.
Nicht-produktiver investiver Naturschutz nach GAK
Zuschuss für investive Naturschutzmaßnahmen ohne Produktionsbezug, etwa die Anlage und Wiederherstellung von Biotopen, Nistmöglichkeiten wie Weissstorchhorsten und Fledermausquartieren sowie den Grunderwerb für Naturschutzzwecke. Eigenleistungen können bis zu 60 Prozent des Vergabewerts angerechnet werden. Eng verwandt ist die investive Förderung von Hecken, Knicks, Feldgehoelzen und Baumreihen sowie von Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen, die bis zu 100 Prozent und bei Gemeinden bis zu 90 Prozent gefördert wird.
Projektförderung der Deutschen Postcode Lotterie
Dreistufige Projektförderung für gemeinnützige Organisationen in den Schwerpunkten sozialer Zusammenhalt, Chancengerechtigkeit sowie Natur- und Umweltschutz. Gefördert wird mit bis zu 30.000 Euro für wirkungsvolle Projekte, bis zu 100.000 Euro für innovative Projekte mit gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert und bis zu 250.000 Euro für besonders innovative Vorhaben mit Vorbildcharakter. Der Einstieg erfolgt über eine Interessensbekundung im Online-Förderportal.
Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK
Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.
Umweltinnovationsprogramm (230)
Förderung innovativer großtechnischer Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Themen sind Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Ressourcen- und Materialeffizienz. Wahlweise Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten oder zinsverbilligter Kredit über maximal 70 Prozent der Kosten.
Verbändeförderung im Naturschutz
Förderung von Projekten der Umwelt- und Naturschutzverbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Gefördert werden unter anderem Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung, Umweltberatung, Fortbildung und Vernetzung. Die maximale Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr, die Förderdauer ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt.
Vertragsnaturschutz nach GAK-Förderbereich 4
Zuschuss für die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Flächen nach naturschutzfachlichen Vorgaben. Die Prämienhöhe bemisst sich nach den durch die Auflagen entstehenden Einkommensverlusten und Mehrkosten. Antragsberechtigt sind auch Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen.
Waldumbau im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung nach GAK
Zuschuss für den Umbau von Reinbeständen und nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände. Gefördert werden Saat, Pflanzung und Naturverjuengung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Zaunbau und Bewaesserung in den ersten fuenf Jahren mit bis zu 75 Prozent, bei ausschließlich standortheimischen Baumarten bis zu 85 Prozent.
Ökokonto und Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen nach Paragraf 16 BNatSchG
Wer freiwillig und ohne öffentliche Fördermittel Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen umsetzt, kann diese vorab als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen anerkennen lassen und in einem Ökokonto bevorraten. Die entstehenden Ökopunkte lassen sich später für eigene Eingriffe verrechnen oder an Vorhabenträger verkaufen. Erfassung, Bewertung, Buchung, Genehmigungsbedürftigkeit und Handelbarkeit richten sich nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Investitionszuschuss für landwirtschaftliche Unternehmen aus der GAK. Gefördert werden besonders tiergerechte Stallbauten, spezifische Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz und Maßnahmen zur Vorbeugung von Witterungsschäden. Genannt werden ein Fördersatz von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, ein Mindestinvestitionsvolumen von 20.000 Euro und ein förderfähiges Investitionsvolumen bis 5,0 Millionen Euro. Die 40 Prozent sind der Höchstsatz für besonders anspruchsvolle Vorhaben, der tatsaechliche Satz und die Antragsverfahren richten sich nach der Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes. Die Zahlen stammen aus dem GAK-Rahmenplan 2026-2029, dessen Volltext nur als PDF vorliegt und hier nicht Zeile für Zeile gegengeprüft werden konnte.
Klimaangepasstes Waldmanagement (KWM)
Langfristige Flächenprämie für private und kommunale Waldbesitzende, die sich über 10 oder 20 Jahre verpflichten, 11 beziehungsweise 12 übergesetzliche Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements einzuhalten. Das Programm läuft seit November 2022, seit Januar 2024 wird es zusätzlich aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz mitfinanziert. Die Prämienhöhe ergibt sich aus dem Berechnungsschema der FNR und ist nach Flächengröße gestaffelt, nach den bisher veröffentlichten Saetzen rund 85 Euro je Hektar und Jahr bei 11 Kriterien und bei 12 Kriterien 100 Euro je Hektar für die ersten 500 Hektar, 80 Euro für den 501. bis 1000. Hektar und 55 Euro darueber hinaus. Die konkreten Beträge waren auf kwm.fnr.de nicht gegengeprüfbar und sind vor Antragstellung bei der FNR zu bestätigen.
Projektförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Offene Projektförderung für innovative, modellhafte Vorhaben, die die Umwelt entlasten. Neben der Projektförderung gibt es das Programm Green Start-up für umweltorientierte Gründungen, Promotionsstipendien im Natur- und Klimaschutz sowie das MOE-Fellowship für Hochschulabsolventen aus Mittel- und Osteuropa. Vereine und gemeinnützige Träger sind antragsberechtigt.
Investitionsprogramm Landwirtschaft des BMEL
Bundesprogramm für Investitionen in moderne, umwelt- und klimaschonende Landtechnik und digitale Lösungen. Das Programm ist offiziell abgeschlossen. Seit dem 31. Dezember 2024 werden keine Auszahlungen mehr vorgenommen und es werden keine neuen Bewilligungen mehr erteilt.
Nachhaltigkeitsprämie Wald (Bundeswaldprämie)
Einmalige flächenwirksame Prämie für Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder aus dem Konjunkturpaket. Die Bundesregierung stellte dafuer 500 Millionen Euro bereit. Die Antragsfrist ist abgelaufen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS (Lebensraumtyp-Synergiemodul)
Angekuendigtes Ergänzungsprogramm zum Klimaangepassten Waldmanagement mit Schwerpunkt auf Ökosystemleistungen in Wald-Lebensraumtypen der Natura-2000-Richtlinien. Es gibt derzeit keine geltende Förderrichtlinie und keine Antragsmöglichkeit. Der Zeitplan für eine Veröffentlichung liess sich nicht aus einer offiziellen Quelle belegen, die früher genannte Adresse klimaanpassung-wald.de leitet auf die Seite des regulaeren Programms Klimaangepasstes Waldmanagement weiter. Vor jeder Planung ist der aktuelle Stand bei FNR oder BMUKN zu erfragen.
EU-Programme
20Europäische Mittel laufen fast immer über eine nationale oder eine Landesrichtlinie. Der Antrag geht deshalb selten direkt nach Brüssel.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS)
Basiszahlung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie wird als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger landwirtschaftlicher Fläche gewährt und sichert Einkommen und Risikotragfähigkeit der Betriebe ab. Voraussetzung ist die Einhaltung der Konditionalität.
Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen
Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.
Horizont Europa (Horizon Europe) - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
Horizont Europa ist das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und gliedert sich in vier Säulen: Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Innovatives Europa sowie Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Gefördert werden unter anderem Gesundheit, Kultur, zivile Sicherheit, Digitalisierung, Industrie, Weltraum, Klima, Energie, Mobilität und Bioökonomie. In Deutschland beraten die Nationalen Kontaktstellen kostenlos zur Antragstellung.
Interreg B - transnationale Zusammenarbeit mit deutscher Beteiligung
Deutschland beteiligt sich an sechs transnationalen Interreg-Programmräumen: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Gefördert werden Projekte in den Themenbereichen Wirtschaft, Arbeit und Leben, Energie und Klimawandel, Umwelt und natürliche Ressourcen, Mobilität und Verkehr sowie Raumentwicklung und Governance. Für deutsche Partner steht ergänzend eine zusätzliche Bundesförderung bereit.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)
Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.
Öko-Regelung 1a: Nichtproduktive Flächen auf Ackerland (Ackerbrache)
Prämie für die freiwillige Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland. Gestaffelte Einheitsbeträge 2026: 1.300 Euro je Hektar für das erste Prozent, 500 Euro für das zweite Prozent und 300 Euro für bis zu sechs weitere Prozent der förderfähigen Ackerfläche.
Öko-Regelung 1b: Bluehstreifen und Bluehflächen auf Ackerland
Zusatzprämie von 200 Euro je Hektar für die Anlage von Bluehstreifen oder Bluehflächen auf Ackerland, das der Betrieb bereits nach Öko-Regelung 1a bereitstellt. Sie wird zusätzlich zur Prämie der Öko-Regelung 1a gezahlt.
Öko-Regelung 1c: Bluehstreifen und Bluehflächen in Dauerkulturen
Prämie von 200 Euro je Hektar für Bluehstreifen und Bluehflächen in förderfähigen Dauerkulturen, zum Beispiel in Obstanlagen und Weinbergen. Anders als bei Öko-Regelung 1b gilt keine Mindestgröße von 0,1 Hektar und die Streifen dürfen schmaler als fuenf Meter sein.
Öko-Regelung 1d: Altgrasstreifen und Altgrasflächen in Dauergrünland
Prämie für stehen gelassene Altgrasstreifen im Dauergrünland. Ab 2026 wurde die erste Prämienstufe von 900 auf 1.000 Euro je Hektar und die zweite von 400 auf 450 Euro je Hektar angehoben, die dritte Stufe beträgt 200 Euro je Hektar.
Öko-Regelung 2: Anbau vielfaeltiger Kulturen mit mindestens fuenf Hauptfruchtarten
Prämie von 60 Euro je Hektar für eine vielfaeltige Fruchtfolge. Gefordert sind mindestens fuenf Hauptfruchtarten mit einem Leguminosenanteil von mindestens zehn Prozent, was Humusaufbau, Stickstofffixierung und Bodenfruchtbarkeit fördert.
Öko-Regelung 3: Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise (Agroforst)
Prämie je Hektar Gehoelzfläche für die Beibehaltung eines Agroforstsystems auf Ackerland oder Dauergrünland. Zum Antragsjahr 2026 wird die Prämie von 200 auf 600 Euro je Hektar Gehoelzfläche angehoben.
Öko-Regelung 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebes
Prämie von 100 Euro je Hektar für die extensive Bewirtschaftung des gesamten betrieblichen Dauergrünlands. Der Viehbesatz ist auf 0,3 bis 1,4 raufutterfressende Großvieheinheiten je Hektar begrenzt, Duengung ist beschränkt und Pfluegen verboten.
Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland (Kennarten)
Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlands. Förderfähig sind Dauergrünlandflächen mit mindestens vier Pflanzenarten aus der Kennartenliste des jeweiligen Bundeslandes. Der geplante Einheitsbetrag sinkt von 240 Euro je Hektar in 2023 und 2024 auf 225 Euro in 2025 und 210 Euro in 2026.
Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Prämie für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf ausgewählten Acker- und Dauerkulturflächen. Stufe 1 beträgt 150 Euro je Hektar, Stufe 2 liegt bei 50 Euro je Hektar.
Öko-Regelung 7: Landbewirtschaftung in Natura-2000-Gebieten
Prämie von 40 Euro je Hektar für landwirtschaftliche Flächen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Voraussetzung ist der Verzicht auf zusätzliche Entwaesserung sowie auf Auffuellungen, Aufschuettungen und Abgrabungen.
EMFAF - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Der EMFAF unterstützt den European Green Deal mit Maßnahmen in den Bereichen Meerespolitik, Gemeinsame Fischereipolitik und internationale Ozean-Governance und fördert eine nachhaltige blaue Wirtschaft. Adressiert werden EU-Mitgliedstaaten, die Aquakulturbranche, Forschungs- und Innovationsprojekte sowie maritime Sektoren. Neben direkt verwalteten Ausschreibungen läuft ein Großteil der Mittel über nationale Programme.
Land und Bund zusammen denken
Der Normalfall ist nicht ein Programm, sondern eine Kombination. Dabei tauchen drei Regeln fast überall auf: dieselben Kosten dürfen in der Regel nicht zweimal gefördert werden, die Summe aller öffentlichen Mittel hat meist eine Obergrenze, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Was im Einzelfall zusammenpasst, steht in der Richtlinie des jeweiligen Programms.
- FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
Kombinierbar mit: Keine Doppelförderung derselben Planungsleistungen
- Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (FRL EuK/2023)
Kombinierbar mit: Keine Doppelförderung derselben Ausgaben, beihilferechtliche Grenzen beachten
- Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
Kombinierbar mit: Keine Doppelförderung derselben Ausgaben
- SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Kombinierbar mit: Kombination mit weiteren Kommunalförderprogrammen möglich
Kommunale Förderung nicht vergessen
Neben Land und Bund legen Städte, Landkreise und Stadtwerke in Sachsen eigene Töpfe auf. Die sind kleiner, oft schneller entschieden und werden selten zentral veröffentlicht. Genau deshalb ist kein Verzeichnis dort vollständig, auch unseres nicht. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Seite deines Energieversorgers lohnt sich fast immer.
Häufige Fragen zu Umweltförderung in Sachsen
Gibt es in Sachsen eine eigene Umweltförderung?
Ja. In unserem Verzeichnis stehen 9 Programme, die aus Sachsen kommen und dort für dieses Thema gelten. Naturschutz ist stark Ländersache, die Richtlinien unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Namen und Bedingungen findest du oben in der Liste.
Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?
Oft ja, aber nicht für dieselben Kosten. Fast alle Richtlinien schließen aus, dass ein Euro Ausgabe zweimal gefördert wird, und viele setzen zusätzlich eine Obergrenze für die gesamte öffentliche Förderung. Ob deine konkrete Kombination erlaubt ist, steht in den Richtlinien beider Programme. Im Zweifel lässt du dir die Auskunft von der Bewilligungsstelle schriftlich geben.
Wo stelle ich den Antrag in Sachsen?
Landesprogramme laufen in der Regel über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank oder über die Stelle, die in der jeweiligen Richtlinie genannt ist. Bundesweite Programme haben eigene Antragsstellen, die auf der Programmseite stehen. Einen zentralen Antrag für alle Ebenen gibt es nicht, jedes Programm wird einzeln beantragt.
Muss ich beantragen, bevor ich anfange?
Bei vielen Programmen ja, und das ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Mit Bagger oder Pflanzung starten, bevor die Bewilligung da ist. Ob das für dein Programm gilt, steht in den Voraussetzungen auf der jeweiligen Programmseite. Steht dort nichts, geh im Zweifel davon aus, dass der Antrag zuerst kommt.
Gibt es zusätzlich kommunale Zuschüsse in Sachsen?
Möglich ist es fast immer. Städte, Landkreise und Stadtwerke legen eigene, meist kleinere Programme auf, die selten zentral veröffentlicht werden. In unserem Verzeichnis sind dazu aktuell keine kommunalen Programme erfasst. Ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder beim Energieversorger klärt das schneller als jede Suche.
Für wen lohnt sich Umweltförderung in Sachsen überhaupt?
Angesprochen sind vor allem Privatleute, Vereine, Landwirtschaft und Kommunen. Naturprogramme arbeiten mit Flächenbezug, Pflegeverpflichtungen und Laufzeiten über mehrere Jahre. Wenn du unsicher bist, ob du in die Zielgruppe fällst, hilft der Check weiter: er stellt genau die Fragen, an denen die Richtlinien hängen.
Umweltförderung in den anderen Bundesländern
Gleiches Thema, andere Landesregeln. Nützlich, wenn dein Vorhaben über eine Landesgrenze reicht.
Andere Themen in Sachsen
Viele Vorhaben treffen mehrere Themen auf einmal. Ein Heizungstausch ist oft auch Sanierung, eine Gründung fast immer auch Digitalisierung.
- Heizungsförderung
- Photovoltaik-Förderung
- Sanierungsförderung
- Dämmförderung
- Fenster- und Türenförderung
- Renovierungsförderung
- Neubauförderung
- Wohneigentumsförderung
- Mobilitätsförderung
- THG-Quote
- Wallbox-Förderung
- Gründungsförderung
- Förderung für Selbständige
- Digitalisierungsförderung
- Forschungsförderung
- Personalförderung
- Bildungsförderung
- Familienförderung
- Ökopunkte
- Agrarförderung
- Vereinsförderung
- Ehrenamtsförderung
- Kulturförderung
- Sportförderung
- Kommunalförderung
Eine Liste weiß nichts über dein Haus, deinen Betrieb oder deinen Zeitplan. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast. Und er erinnert dich an die Reihenfolge: Mit Bagger oder Pflanzung starten, bevor die Bewilligung da ist.