EU-Förderung in Schleswig-Holstein
EU-Geld erreicht Schleswig-Holstein auf zwei getrennten Wegen. Der größere läuft über das Land selbst: es bewirtschaftet die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, schreibt eigene Richtlinien und entscheidet über die Anträge, oft über die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Der kleinere Weg führt an Schleswig-Holstein vorbei, direkt zur Kommission. Für dich entscheidet allein diese Frage darüber, wo dein Antrag hingehört.
Schleswig-Holstein steuert Wirtschaft, Wohnen und Arbeitsmarkt über die IB.SH, die auch Aufgaben für Hamburg mit übernimmt. Wind, Küstenschutz und Energieinfrastruktur haben im Land eine eigene Programmtradition. Für Vorhaben im ländlichen Raum sind zusätzlich die AktivRegionen und die Kreise beteiligt.
EU-Mittel in Schleswig-Holstein
- Land
- Schleswig-Holstein
- Landeshauptstadt
- Kiel
- Mit Fondsbezug im Land
- 18
- aus dem Text erkannt
- EU-weit dazu
- 24
- gelten hier ebenfalls
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Zur Investitionsbank Schleswig-HolsteinProgramme in Schleswig-Holstein mit erkennbarem Fondsbezug
Diese Programme nennen einen EU-Fonds im Namen, beim Träger oder in der Beschreibung. Das ist ein Hinweis und kein Nachweis: ob im Einzelfall wirklich EU-Mittel dahinterstehen, steht verbindlich nur in der Richtlinie.
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
A4 Frau und Beruf
Landesweite Beratungsinfrastruktur zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Schleswig-Holstein. Angeboten werden kostenlose Einzel- und Gruppenberatungen zum beruflichen Wiedereinstieg und zur beruflichen Weiterentwicklung sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungsstellen lotsen zu weiterführenden Beratungs- und Qualifizierungsangeboten.
EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Schleswig-Holstein setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 272,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 622,5 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Wissenstransfer, Unternehmensinvestitionen, Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie regionale Entwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Schleswig-Holstein fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 88,8 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 222,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
Innovationsfonds SH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen für innovative kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein. Stille Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, offene Beteiligungen bei maximal 1 Million Euro. Finanziert werden innovative Maßnahmen bei Erweiterung, Festigung, Gründung und Nachfolge.
Interreg 6A Deutschland-Danmark
EU-Programm für grenzüberschreitende deutsch-dänische Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 93,8 Millionen Euro für 2021 bis 2027. Der Fördersatz liegt bei bis zu 65 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Projekte in den Bereichen innovative, grüne, attraktive und funktionelle Region.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
Landesprogramm ländlicher Raum Schleswig-Holstein 2023 bis 2027
Das Landesprogramm ländlicher Raum buendelt die ELER-Förderung Schleswig-Holsteins für die Periode 2023 bis 2027. Es umfasst rund 546 Millionen Euro, davon 420 Millionen Euro aus dem ELER und 109 Millionen Euro nationale Kofinanzierung. Gefördert werden Bildungsangebote, Nahversorgung, ländliche Verkehrsinfrastruktur, Tierwohl und eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Die einzelnen Maßnahmen von der Agrarinvestitionsförderung bis zum Vertragsnaturschutz sind in einer Übersicht der ELER-Fördermaßnahmen mit jeweils eigenen Ansprechpartnern hinterlegt.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms ländlicher Raum Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm. Im Mittelpunkt stehen bauliche Investitionen, die Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz verbessern. Die Maßnahme wird aus ELER-Mitteln und nationaler Kofinanzierung finanziert und ist Teil des GAK-Rahmens. Auswahlkriterien und Fördersaetze stehen in den Maßnahmenblaettern des Landes.
Interreg Nordseeraum (North Sea Region)
Interreg Nordseeraum fördert die transnationale Zusammenarbeit der Anrainerregionen der Nordsee, an der aus Deutschland vor allem die norddeutschen Länder beteiligt sind. Themen sind robuste und intelligente Wirtschaftsstrukturen, grüne Energie und Kreislaufwirtschaft, Klimaanpassung an den Kuesten sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Projekte von Behörden, Hochschulen, Verbänden und Unternehmen. Die Aufrufe werden vom gemeinsamen Sekretariat veröffentlicht.
Interreg Ostseeraum (Baltic Sea Region)
Interreg Ostseeraum verbindet acht EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland mit sieben Bundesländern, sowie Norwegen mit neun Regionen. Das Programmgebiet umfasst rund 2,9 Millionen Quadratkilometer und 80 Millionen Einwohner. Die vier Prioritäten sind innovative Gesellschaften, wassersensible Gesellschaften, klimaneutrale Gesellschaften und Kooperationsgovernance. Gefördert werden transnationale Projekte von Behörden, Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen rund um die Ostsee.
Fonds, die Schleswig-Holstein selbst bewirtschaftet
- EFREüber Bund und Land
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Stärkt die Wirtschaftskraft einer Region, von Innovation und Digitalisierung über Energieeffizienz bis zur Stadtentwicklung.
Wer: Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine, je nach Landesrichtlinie.
Antragsweg: Über das jeweilige Bundesland. Jedes Land hat ein eigenes EFRE-Programm mit eigenen Richtlinien und eigener Bewilligungsstelle.
- ESF Plusüber Bund und Land
Europäischer Sozialfonds Plus
Fördert Menschen statt Anlagen: Qualifizierung, Beschäftigung, Ausbildung, Wiedereinstieg und soziale Teilhabe.
Wer: Bildungsträger, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen, seltener Einzelpersonen direkt.
Antragsweg: Zweigleisig. Es gibt ein Bundesprogramm und daneben ein eigenes ESF-Programm je Bundesland.
- ELERüber Bund und Land
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.
Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.
Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.
- JTFüber Bund und Land
Fonds für einen gerechten Übergang
Begleitet Regionen, die vom Ausstieg aus Kohle und energieintensiver Produktion besonders betroffen sind.
Wer: Betriebe, Kommunen und Einrichtungen in den benannten Übergangsregionen.
Antragsweg: Über das Bundesland. Nur Vorhaben in den festgelegten Gebieten kommen infrage, das steht in der jeweiligen Richtlinie.
- Interregüber Bund und Land
Europäische territoriale Zusammenarbeit
Vorhaben über eine Grenze hinweg, von der Nachbarregion bis zu großen Kooperationsräumen wie dem Ostseeraum.
Wer: Kommunen, Hochschulen, Kammern, Vereine und Betriebe mit einem Partner jenseits der Grenze.
Antragsweg: Über das jeweilige Interreg-Programm mit eigenem Sekretariat, nicht über die normale Landesförderung.
- EMFAFüber Bund und Land
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.
Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.
Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.
EU-Programme, die in Schleswig-Holstein ebenfalls gelten
Alle EU-ProgrammeDiese Programme kennen keine Landesgrenze. Sie stehen auf jeder Landesseite gleich, weil sie überall gleich gelten.
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)
CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
EU-Förderung in Schleswig-Holstein nach Thema
EU-Förderung in anderen Bundesländern
Nach Thema statt nach Land
Dort steht, welcher Fonds für ein Thema überhaupt zuständig wäre.
Häufige Fragen zu EU-Mitteln in Schleswig-Holstein
- Wer vergibt EU-Fördermittel in Schleswig-Holstein?
- Bei den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung das Land selbst. Es schreibt eigene Richtlinien und benennt die Bewilligungsstelle, häufig die Investitionsbank Schleswig-Holstein oder ein Fachministerium. Nur die direkt verwalteten Programme laufen an Schleswig-Holstein vorbei.
- Kann ich ein EU-Programm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- Bei den Landesprogrammen nicht. Sie sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt, und verlangen in aller Regel einen Sitz oder ein Vorhaben vor Ort. Direkt verwaltete EU-Programme kennen diese Grenze nicht.
- Woran erkenne ich in Schleswig-Holstein ein Programm mit EU-Geld?
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds im Namen des Programms. Beantragt wird trotzdem bei der Stelle, die in Schleswig-Holstein zuständig ist.
Quellen
Diese Adressen stehen in den Programmdatensätzen auf dieser Seite. Verbindlich ist immer die Richtlinie beim Fördergeber, nicht unsere Zusammenfassung.
- ib-sh.deüber A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- am.schleswig-holstein.deüber A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
- dfoerdermittelantrag.dataport.deüber A4 Frau und Beruf
- ec.europa.euüber EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
- schleswig-holstein.deüber EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
- interreg-de-dk.euüber Interreg 6A Deutschland-Danmark
- interregnorthsea.euüber Interreg Nordseeraum (North Sea Region)
- interreg-baltic.euüber Interreg Ostseeraum (Baltic Sea Region)
- home-affairs.ec.europa.euüber Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
- biwaq.deüber BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
- eismea.ec.europa.euüber Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
- nationale-leitstelle.deüber CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Ob am Ende EU-Geld drinsteckt, merkst du meist erst im Bescheid. Wichtig ist vorher nur, dass du bei der richtigen Stelle landest. Genau das sortiert der Check.