EU-Förderung in Sachsen-Anhalt
EU-Geld erreicht Sachsen-Anhalt auf zwei getrennten Wegen. Der größere läuft über das Land selbst: es bewirtschaftet die Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, schreibt eigene Richtlinien und entscheidet über die Anträge, oft über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Der kleinere Weg führt an Sachsen-Anhalt vorbei, direkt zur Kommission. Für dich entscheidet allein diese Frage darüber, wo dein Antrag hingehört.
Sachsen-Anhalt bündelt die Landesförderung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die als Anstalt in der Norddeutschen Landesbank geführt wird. Ein erheblicher Teil der Programme ist europäisch kofinanziert und damit an Förderperioden und Nachweisregeln gebunden. Strukturwandel und Ansiedlungen prägen die inhaltlichen Schwerpunkte des Landes.
EU-Mittel in Sachsen-Anhalt
- Land
- Sachsen-Anhalt
- Landeshauptstadt
- Magdeburg
- Mit Fondsbezug im Land
- 14
- aus dem Text erkannt
- EU-weit dazu
- 24
- gelten hier ebenfalls
Landesprogramme werden in der Regel hier beantragt oder von hier aus an die zuständige Stelle verteilt. Die verbindlichen Bedingungen stehen immer in der jeweiligen Richtlinie.
Die offizielle Adresse der Bank verlinken wir hier erst, wenn wir sie geprüft haben. Such sie bis dahin direkt über den Namen.
Programme in Sachsen-Anhalt mit erkennbarem Fondsbezug
Diese Programme nennen einen EU-Fonds im Namen, beim Träger oder in der Beschreibung. Das ist ein Hinweis und kein Nachweis: ob im Einzelfall wirklich EU-Mittel dahinterstehen, steht verbindlich nur in der Richtlinie.
EFRE-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Sachsen-Anhalt setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,676 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 2,592 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und begleitet damit auch den Kohleausstieg im Mitteldeutschen Revier. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Das ESF-Plus-Programm Sachsen-Anhalt fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe im Land und umfasst 571,4 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 940,3 Millionen Euro. Typische Förderbereiche sind Zugang zu Beschäftigung, berufliche Weiterbildung, Übergaenge von der Schule in den Beruf, Fachkräftesicherung, Gründungsberatung sowie Maßnahmen gegen Armut und Ausgrenzung. Antragsteller sind in der Regel Bildungsträger, Verbände, Kammern, Kommunen und Unternehmen, Einzelpersonen werden über die Projekte erreicht. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus den Landesrichtlinien und den jeweiligen Aufrufen.
Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
EFRE-Zuschuss für investive Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsnetzes und der aktiven Mobilität sowie für digitale Mobilitätslösungen, emissionsfreie Stadtlogistik und Konzeptentwicklung. Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent, andere Antragsteller bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
Zuschuss für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung als Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte sowie für Innovationsberatungsleistungen für KMU. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Einrichtungen zur Wissensverbreitung. Für den Baustein Forschung und Entwicklung stehen rund 100 Millionen Euro aus dem EFRE bereit.
IB-Gründungsdarlehen 2021-2027
Darlehen aus dem EFRE-kofinanzierten KMU-Darlehensfonds Sachsen-Anhalt 2021-2027 für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler bis fuenf Jahre nach Gründung. Der Darlehensbetrag reicht von 10.000 bis 500.000 Euro, der gesamte Finanzierungsbedarf kann abgedeckt werden. Zu den Konditionen ab 1. August 2025: bis 150.000 Euro beträgt der Nominalzins 2,95 Prozent pro Jahr (effektiv 2,99 Prozent), darueber 5,45 Prozent (effektiv 5,59 Prozent). Wählbar sind Laufzeiten von 5, 10 oder 15 Jahren mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren.
Schulerfolg sichern (SES)
ESF-Plus-gefördertes Landesprogramm zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Verringerung des vorzeitigen Schulabbruchs. Gefördert werden regionale Netzwerkstellen und Projekte der Schulsozialarbeit. Grundlage ist die Richtlinie vom 13.07.2022.
ego.-KONZEPT
Aus ESF Plus und JTF kofinanziertes Programm, das Projekte zur Sensibilisierung für unternehmerische Selbständigkeit und zur Vorbereitung von Gründung und Nachfolge in Sachsen-Anhalt fördert. Antragsberechtigt sind nicht Gründerinnen und Gründer selbst, sondern juristische Personen des privaten Rechts, staatliche Hochschulen des Landes und registrierte Projektträger. Die Regelförderung ist ein Festbetragszuschuss von bis zu 800.000 Euro, Sachkosten werden über eine 40-prozentige Restkostenpauschale abgegolten. Schwerpunkte sind der schulische Bereich, Gründungsförderung an Hochschulen, Gründerinnen und Sozialunternehmertum.
ego.-WISSEN
Aus dem ESF Plus finanziertes Programm für regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer in Sachsen-Anhalt organisieren und steuern. Die Zuwendung beträgt bis zu 2.750 Euro je Gründer bei der Nachgründungsqualifizierung, in der Nachgründungsphase höchstens 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden. Personalausgaben werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst, Qualifizierungsausgaben mit 100 Prozent. Vor der Gründung sind höchstens 60 Stunden, nach der Gründung höchstens 200 Stunden förderfähig.
EFRE und JTF Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Unter diesem Dach liegen Landesprogramme wie Sachsen-Anhalt INNOVATIV und Sachsen-Anhalt DIGITAL sowie das Programm STARK für das Braunkohlerevier. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist als Landesförderbank die zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für den größten Teil der Landesförderung.
ESF Plus Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Sozialfonds Plus in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Schwerpunkte sind die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung samt Arbeitskräftemobilität, die Förderung sozialer Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung sowie Investitionen in Bildung, Ausbildung und berufliche Bildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Dazu gehören auch Programme im Wissenschaftsbereich zu Gleichstellung, Qualifizierung und Nachwuchs.
Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
Interreg Mitteleuropa fördert die transnationale Zusammenarbeit im mitteleuropäischen Raum, an dem mehrere deutsche Bundesländer beteiligt sind. Im Mittelpunkt stehen Innovation und Wissenstransfer, Klimaanpassung und Umwelt, Mobilität sowie eine bessere Governance der Zusammenarbeit. Gefördert werden gemeinsame Pilotvorhaben, Strategien und Werkzeuge, die von den Partnerregionen übernommen werden können. Antragsteller sind öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Verbände und Unternehmen aus dem Programmgebiet.
Fonds, die Sachsen-Anhalt selbst bewirtschaftet
- EFREüber Bund und Land
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Stärkt die Wirtschaftskraft einer Region, von Innovation und Digitalisierung über Energieeffizienz bis zur Stadtentwicklung.
Wer: Betriebe, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine, je nach Landesrichtlinie.
Antragsweg: Über das jeweilige Bundesland. Jedes Land hat ein eigenes EFRE-Programm mit eigenen Richtlinien und eigener Bewilligungsstelle.
- ESF Plusüber Bund und Land
Europäischer Sozialfonds Plus
Fördert Menschen statt Anlagen: Qualifizierung, Beschäftigung, Ausbildung, Wiedereinstieg und soziale Teilhabe.
Wer: Bildungsträger, Betriebe, Kommunen und soziale Einrichtungen, seltener Einzelpersonen direkt.
Antragsweg: Zweigleisig. Es gibt ein Bundesprogramm und daneben ein eigenes ESF-Programm je Bundesland.
- ELERüber Bund und Land
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Entwicklung ländlicher Räume: Betriebe in der Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Naturschutz und regionale Wertschöpfung.
Wer: Landwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Vereine und regionale Zusammenschlüsse.
Antragsweg: Über die Länder, meist über die Landwirtschaftsministerien und die Ämter für ländliche Entwicklung.
- JTFüber Bund und Land
Fonds für einen gerechten Übergang
Begleitet Regionen, die vom Ausstieg aus Kohle und energieintensiver Produktion besonders betroffen sind.
Wer: Betriebe, Kommunen und Einrichtungen in den benannten Übergangsregionen.
Antragsweg: Über das Bundesland. Nur Vorhaben in den festgelegten Gebieten kommen infrage, das steht in der jeweiligen Richtlinie.
- Interregüber Bund und Land
Europäische territoriale Zusammenarbeit
Vorhaben über eine Grenze hinweg, von der Nachbarregion bis zu großen Kooperationsräumen wie dem Ostseeraum.
Wer: Kommunen, Hochschulen, Kammern, Vereine und Betriebe mit einem Partner jenseits der Grenze.
Antragsweg: Über das jeweilige Interreg-Programm mit eigenem Sekretariat, nicht über die normale Landesförderung.
- EMFAFüber Bund und Land
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Fischerei, Aquakultur und die Entwicklung der Küsten- und Binnenfischereigebiete.
Wer: Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Häfen, Verbände und Küstenkommunen.
Antragsweg: Über die Küsten- und Binnenländer, die den Fonds mit eigenen Richtlinien umsetzen.
EU-Programme, die in Sachsen-Anhalt ebenfalls gelten
Alle EU-ProgrammeDiese Programme kennen keine Landesgrenze. Sie stehen auf jeder Landesseite gleich, weil sie überall gleich gelten.
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist für 2021 bis 2027 mit 10,94 Milliarden Euro ausgestattet. Er stärkt das gemeinsame europäische Asylsystem, unterstützt legale Migration und Integration, wirkt irregulaerer Migration entgegen und fördert die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Der größte Teil läuft in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme, daneben gibt es Unionsmaßnahmen in direkter Verwaltung und eine thematische Fazilität für unvorhergesehene Bedarfe. Antragsberechtigt sind Behörden, Nichtregierungsorganisationen, humanitaere Organisationen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, Daenemark nimmt nicht teil.
BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
BIWAQ fördert mehrjährige arbeitsmarktpolitische Projekte in benachteiligten Stadtteilen, die mit Maßnahmen der Städtebauförderung verknüpft sind. Zielgruppe sind Bewohnerinnen und Bewohner in Gebieten der Programme Soziale Stadt beziehungsweise Sozialer Zusammenhalt. Für 2021 bis 2027 stehen rund 94 Millionen Euro aus dem ESF Plus und bis zu 97 Millionen Euro Bundesmittel bereit. Die fünfte Förderrunde läuft von 2023 bis 2026, eine sechste Runde ist geplant.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
Connecting Europe Facility Digital (CEF Digital)
CEF Digital finanziert öffentliche und private Investitionen in digitale Konnektivitätsinfrastruktur. Gefördert werden der Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität einschließlich 5G an sozio-ökonomischen Schwerpunkten, 5G-Korridore entlang der transeuropäischen Verkehrswege, Backbone-Netze und Seekabel, die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur sowie Backbone-Netze für Cloud-Foederationen. Die bisherigen Aufrufe hatten Volumina zwischen rund 150 und 389 Millionen Euro, 2026 wurden weitere 200 und 40 Millionen Euro ausgeschrieben.
Connecting Europe Facility Verkehr (CEF Transport)
CEF Verkehr ist das EU-Instrument für den Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 25,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 11,2 Milliarden Euro auf die Kohaesionsmittel für berechtigte Länder und 1,75 Milliarden Euro auf militaerische Mobilität. Gefördert werden grenzueberschreitende Vorhaben, Lueckenschlüsse, Verkehrsmanagementsysteme, Laerm- und Emissionsminderung sowie Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur. Im Juni 2026 wurden 1,1 Milliarden Euro für neue Infrastrukturprojekte ausgeschrieben.
EU-Förderung in Sachsen-Anhalt nach Thema
EU-Förderung in anderen Bundesländern
Nach Thema statt nach Land
Dort steht, welcher Fonds für ein Thema überhaupt zuständig wäre.
Häufige Fragen zu EU-Mitteln in Sachsen-Anhalt
- Wer vergibt EU-Fördermittel in Sachsen-Anhalt?
- Bei den Fonds mit geteilter Mittelverwaltung das Land selbst. Es schreibt eigene Richtlinien und benennt die Bewilligungsstelle, häufig die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder ein Fachministerium. Nur die direkt verwalteten Programme laufen an Sachsen-Anhalt vorbei.
- Kann ich ein EU-Programm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- Bei den Landesprogrammen nicht. Sie sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt, und verlangen in aller Regel einen Sitz oder ein Vorhaben vor Ort. Direkt verwaltete EU-Programme kennen diese Grenze nicht.
- Woran erkenne ich in Sachsen-Anhalt ein Programm mit EU-Geld?
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds im Namen des Programms. Beantragt wird trotzdem bei der Stelle, die in Sachsen-Anhalt zuständig ist.
Quellen
Diese Adressen stehen in den Programmdatensätzen auf dieser Seite. Verbindlich ist immer die Richtlinie beim Fördergeber, nicht unsere Zusammenfassung.
- ec.europa.euüber EFRE-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
- europa.sachsen-anhalt.deüber EFRE-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
- lvwa.sachsen-anhalt.deüber Förderung einer nachhaltigen multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum
- mwl.sachsen-anhalt.deüber Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
- ib-sachsen-anhalt.deüber Förderung von Forschung und Entwicklung (EFRE Sachsen-Anhalt)
- eufonds.sachsen-anhalt.deüber EFRE und JTF Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
- interreg-central.euüber Interreg Mitteleuropa (Central Europe)
- interreg-baltic.euüber Interreg Ostseeraum (Baltic Sea Region)
- home-affairs.ec.europa.euüber Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
- biwaq.deüber BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (ESF Plus)
- eismea.ec.europa.euüber Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
- nationale-leitstelle.deüber CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Ob am Ende EU-Geld drinsteckt, merkst du meist erst im Bescheid. Wichtig ist vorher nur, dass du bei der richtigen Stelle landest. Genau das sortiert der Check.